Frag doch den Undertaker

Wir haben mit der Mutter gemeinsam ein Auto gekauft, jetzt ist sie tot

Sehr geehrter Herr Wilhelm,

kürzlich ist meine Mutter plötzlich verstorben. Ein älterer Bruder hat den örtlichen Bestatter mit der Abholung beauftragt.
Dann ist der Bruder in Urlaub gefahren. Uns fehlt die Möglichkeit, von der Verstorbenen Abschied nehmen zu können.
Als einziger Wunsch ist bekannt, daß sie in ihrer Heimatstadt beigesetzt werden wollte.
Der Bestatter gab uns nun die Auskunft, daß das auch so erfolgen wird und zwar anonym.
Das konnten wir durch einen Anruf beim Friedhofsamt abwenden, man gibt uns nun die Möglichkeit, uns noch wenigstens von der Urne zu verabschieden.
Die Kosten für die Nutzung der Kapelle und was sonst noch so anfällt, wollen wir übernehmen.

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Es kommt aber nun noch ein profanes Problem dazu. Wir haben damals vom Lebensgefährten der Verstorbenen ein Auto bekommen. Diesen haben wir und die jetzt Verstorbene gemeinsam in Raten abbezahlt.
Der Fahrzeugbrief ist noch in der Wohnung der Verstorbenen.
Man muß das Auto ja nun auf uns umschreiben, denn er läuft ja auf eine Tote. Also sind wir mal zum „Schwiegervater“ gefahren, einmal um ihn zu besuchen, damit die Kinder den „Opa“ mal wiedersehen, und natürlich, um auch den KFZ-Brief mitzunehmen.
Aber er hat den Brief nicht rausgegeben. Der gehöre zur Erbmasse, da er ja auch auf die Verstorbene angemeldet sei.
Was können wir denn nun machen damit wir den Fahrzeugbrief bekommen und das Auto dann auch auf uns zulassen können?
Ist denn wirklich alles was von Ihr in dem Gemeinsamen Haus ist Erbmasse?

Das ist keine einfache Sache.
Das Problem mit der anonymen Bestattung und der Abschiednahme haben Sie ja lösen können.
Das Problem mit dem Auto ist etwas schwieriger.
Allein der Besitz des Teils I der Fahrzeugzulassung, früher Fahrzeugbrief genannt, beweist nicht, daß man Eigentümer eines Fahrzeugs ist, wenngleich man natürlich dann in besonderer Weise über das Fahrzeug verfügen kann, selbst wenn dieses selbst nicht in seinem Besitzt ist.
Andersherum beweist auch der Besitz eines Fahrzeuges nicht, daß man Eigentümer dieses Fahrzeuges ist.
Bei solchen gemeinsamen Ratengeschäften zur Anschaffung einer beweglichen Sache ist es immer ratsam, ein einfaches Schriftstück aufzusetzen, in dem drinsteht, wer warum was bezahlt und wem die so erworbene Sache dann gehört.
Dann gibt es hinterher kein Vertun.

Aus meiner Laiensicht haben Sie und die Verstorbene das Fahrzeug gemeinsam erworben. Sie haben einen Teil der Raten bezahlt und die Verstorbene hat einen Teil der Raten bezahlt.
Solange die Frau noch lebte, was ja alles klar. Sie hat Ihnen das Fahrzeug überlassen und es war damit ersichtlich, wem das Auto mal gehören sollte.
Diese Absicht muß man aber beweisen können.
Denn im schlimmsten Fall landet der Fall vor Gericht und der Richter wird sich in die Sache einarbeiten und sich eine Meinung bilden müssen.

Hier könnte er zu dem Schluß kommen, daß es klar ersichtlich ist, welche Absicht hinter der gemeinsamen Ratenzahlung steckt, nämlich daß die jetzt Verstorbene Ihnen nur helfen wollte, an ein Auto zu kommen, das dann klarerweise auch Ihnen gehört.
Er könnte aber auch so entscheiden, daß es sich um eine gemeinsame Anschaffung handelte, und somit wenigstens ein Teil des Fahrzeugs der Verstorbenen gehörte und nun Teil der Erbmasse wird, wenn nicht gar die Sichtweise eingenommen wird, das Fahrzeug gehöre der Verstorbenen und sei nur zur Verfügung gestellt worden.

Ist denn der „Schwiegervater“ nicht über die damaligen Absichten und Absprachen informiert gewesen?
Gibt es weitere Zeugen, die die damaligen Absprachen bestätigen können?
Hat die jetzt Verstorbene ihre Raten direkt bezahlt oder Ihnen das Geld zur Ratenzahlung übergeben?

Versuchen Sie nochmals ein klärendes Gespräch und fragen Sie, sofern das Gespräch erfolglos verläuft, einen Anwalt.

§ Hinweis:

Diese Einschätzung beruht auf meinen persönlichen Erfahrungen und gibt ausschließlich meine Meinung wieder. Zu Rechts-, Steuer- und medizinischen Themen sollten Sie immer einen ausgewiesenen Fachmann fragen. Das ist oft günstiger als man denkt. Verlassen Sie sich nie auf Erkenntnisse, die Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!

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    Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

    Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 6. Juli 2015

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    Sven
    9 Jahre zuvor

    Erstmal Vielen Dank für die antwort, das Fahrzeug haben wir uns 2013 zusammen ausgesucht mit der Schwiegermama und den Schwiegervater, er hatte das Auto dann bezahlt bei einem renomierten Autohaus und das Autohaus hat dann das Fahrzeug auf unsere Schwiegermutter zugelassen.
    2 Jahre lang haben wir einen teil auf das Konto von der Schwiegermama eingezahlt mit dem Text „Rate PKW“ vor gut 3 Monaten ist das Fahrzeug dann komplett abbezahlt gewesen und der Schwiegervatter hatte dies nur mündlich bestätigt.
    Letztlich wusste der Schwiegervater für wem er das Fahrzeug käuft, aber schriftlich können wir nix vorlegen, ausser Chatprotokolle mit der Schwiegermama, worin ersichtlich ist für wem das Fahrzeug ist und das es abbezahlt wurde.

    Reply to  Sven
    9 Jahre zuvor

    @Sven: Ja, ich kenne doch solche verwandtschaftlichen Geschäfte. Das ist mir ja alles nicht fremd, und viele der Leser hier werden was Ähnliches zu berichten haben.
    Der Witz ist ja, daß solche mündlichen Absprachen grundsätzlich das Risiko beinhalten, daß im Zweifelsfall sich eben einer der Beteiligten nicht mehr daran hält und sich angeblich auch nicht mehr erinnern kann.
    In diesem Fall ist derjenige, der das alles so wollte und bezeugen könnte, nunmal tot. Von dieser Seite ist eine Hilfe also nicht mehr möglich.
    Eigentlich müßte der Schwiegervater nun sagen: „Ich weiß ja wie das damals besprochen war, selbstverständlich bekommt ihr den Brief, meldet das Auto auf euch um, es gehört euch ja.“

    Aber das tut er eben nicht.
    Und deshalb muß man nochmals mit ihm sprechen und eventuell andeuten, daß einem die Angelegenheit, schon aufgrund des getätigten finanziellen Aufwands, so wichtig ist, daß man bereit ist sie bis zum Ende durchzufechten. Notfalls wirklich mal mit einem Anwalt reden. Das ist nicht teuer.
    Die Chatprotokolle können unter Umständen schon eine Bedeutung haben.

    Sven
    9 Jahre zuvor

    Wir warten jetzt ab wie es weiter geht,der Bruder meiner Frau fährt nun zum zweiten mal im Urlaub und will sich wohl dannach erst mit allem auseinander setzen, ich werde mich erstmal drum kümmern das wir wenigstens die kleine Trauerfeier und Beisetzung über die Bühne bringen, warten daher nur auf einen Anruf vom Friedhofsamt, das die Urne eingetroffen ist, wenn dies hoffentlich zeitnah geschieht und die Urne nicht Wochen noch rumschwirrt, dann werde ich mich mit dem Schwiegervater zusammen setzen und klären was sache ist.

    Olaf
    9 Jahre zuvor

    Guter Hinweis am Ende des Artikels. Der Hinweis „Verlassen Sie sich nie auf Informationen, die Sie nur aus dem Internet zusammengefischt haben“ müsste eigentlich dick und fett auf jeder Website stehen. Es gibt viel zu viele Verbraucher / Kunden und andere „Experten“, die sich es teilweise gefährlichen Halbwissens im Internet bedienen und meinen, ihre Meinunf sei allumfassend.

    @ Sven: ich empfehle die Konsultation eines Fachanwalts für Familien- und Erbrecht..könnte Euch sogar eine sehr gute Anwältin empfehlen, die residiert allerdings in Wiesbaden.

    Reply to  Olaf
    9 Jahre zuvor

    @Olaf: Es ist heute eigentlich kaum noch ein Problem, auch einen entfernt arbeitenden Anwalt zu beauftragen.

    Olaf
    Reply to  Peter Wilhelm
    9 Jahre zuvor

    @Peter Wilhelm: das stimmt, aber manche scheuen die Distanz oder legen Wert auf persönliche Gespräche. Wenn die Qualität der anwaltlichen Leistung zählt, ist meine Bekannte die beste Wahl für dieses Fachgebiet. Ich sage es mal so: auf der Gegenseite möchte ich sie nicht haben…

    Roland
    9 Jahre zuvor

    Gibt es denn kein Testament, aber mehrere Erben, unter denen das Erbe aufgeteilt werden wird? Möglicherweise handelt der Schwiegervater ja gar nicht so, um die Auto-Besitzer zu ärgern, sondern glaubt, so argumentieren zu müssen, um keinen Ärger mit den übrigen Erben zu bekommen.

    Reply to  Roland
    9 Jahre zuvor

    @Roland: Ja, alles möglich. Diese Informationen gibt die Anfrage nicht her.
    Vermuten kann man allerdings, daß der Schwiegervater den genauen Ablauf kannte.

    Ichtio
    9 Jahre zuvor

    Es empfiehlt sich auf jeden Fall einen Anwalt zu konsultieren. Sollte eine Entscheidung fallen, die besagt, dass das Auto beim Schwiegervater verbleibt, kann möglicherweise zumindest das gezahlte Geld zurückverlangt werden. Da es nachweislich bezahlt wurde und auch der Zweck aus der Überweisung hervorgeht, dürfte eine ungerechtfertigte Bereicherung vorliegen, wenn das Auto nicht herausgegeben, die Raten aber bezahlt wurden. Das weiß aber der Anwalt besser, man sollte nur nicht mit der Tür ins Haus fallen. Sonst wird das Verhältnis zur Schwiegerfamilie noch mehr vergiftet.

    Sven
    9 Jahre zuvor

    Der Schwiegervater denkt das der großere Bruder meiner Frau alles abwickelt, nur wusste niemand das Schwiegermama ohne angehörige beigesetzt werden sollte, aber das ist ein Punkt wo uns nicht geglaubt wird und eben darauf berufen wird, das alles Erbmasse ist und der Bruder sich um alles kümmert.
    Mehr als abwarten geht wohl nicht, zumindest fährt der Bruder nun wieder in den Urlaub und will sich dann wohl mit den sachen Beschäftigen.

    Nevermore
    9 Jahre zuvor

    Hm….auch wenn es ein wenig spät ist für eine Antwort: Im ersten Text steht das Wort „Lebensgefährte“. Wenn dem so ist,und die beiden nicht verheiratet waren, dann hat er zumindest keine Erbansprüche (es sei denn, es ist ein Testament vorhanden).

    Wenn der „Lebensgefährte“ keine Abtretung / Verpfändung des Fahrzeuges an ihn nachweisen kann, so ist der Drops gelutscht.




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