Frag doch den Undertaker

Wir haben mit der Mutter gemeinsam ein Auto gekauft, jetzt ist sie tot

Sehr geehrter Herr Wilhelm,

kürzlich ist meine Mutter plötzlich verstorben. Ein älterer Bruder hat den örtlichen Bestatter mit der Abholung beauftragt.
Dann ist der Bruder in Urlaub gefahren. Uns fehlt die Möglichkeit, von der Verstorbenen Abschied nehmen zu können.
Als einziger Wunsch ist bekannt, daß sie in ihrer Heimatstadt beigesetzt werden wollte.
Der Bestatter gab uns nun die Auskunft, daß das auch so erfolgen wird und zwar anonym.
Das konnten wir durch einen Anruf beim Friedhofsamt abwenden, man gibt uns nun die Möglichkeit, uns noch wenigstens von der Urne zu verabschieden.
Die Kosten für die Nutzung der Kapelle und was sonst noch so anfällt, wollen wir übernehmen.

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Es kommt aber nun noch ein profanes Problem dazu. Wir haben damals vom Lebensgefährten der Verstorbenen ein Auto bekommen. Diesen haben wir und die jetzt Verstorbene gemeinsam in Raten abbezahlt.
Der Fahrzeugbrief ist noch in der Wohnung der Verstorbenen.
Man muß das Auto ja nun auf uns umschreiben, denn er läuft ja auf eine Tote. Also sind wir mal zum „Schwiegervater“ gefahren, einmal um ihn zu besuchen, damit die Kinder den „Opa“ mal wiedersehen, und natürlich, um auch den KFZ-Brief mitzunehmen.
Aber er hat den Brief nicht rausgegeben. Der gehöre zur Erbmasse, da er ja auch auf die Verstorbene angemeldet sei.
Was können wir denn nun machen damit wir den Fahrzeugbrief bekommen und das Auto dann auch auf uns zulassen können?
Ist denn wirklich alles was von Ihr in dem Gemeinsamen Haus ist Erbmasse?

Das ist keine einfache Sache.
Das Problem mit der anonymen Bestattung und der Abschiednahme haben Sie ja lösen können.
Das Problem mit dem Auto ist etwas schwieriger.
Allein der Besitz des Teils I der Fahrzeugzulassung, früher Fahrzeugbrief genannt, beweist nicht, daß man Eigentümer eines Fahrzeugs ist, wenngleich man natürlich dann in besonderer Weise über das Fahrzeug verfügen kann, selbst wenn dieses selbst nicht in seinem Besitzt ist.
Andersherum beweist auch der Besitz eines Fahrzeuges nicht, daß man Eigentümer dieses Fahrzeuges ist.
Bei solchen gemeinsamen Ratengeschäften zur Anschaffung einer beweglichen Sache ist es immer ratsam, ein einfaches Schriftstück aufzusetzen, in dem drinsteht, wer warum was bezahlt und wem die so erworbene Sache dann gehört.
Dann gibt es hinterher kein Vertun.

Aus meiner Laiensicht haben Sie und die Verstorbene das Fahrzeug gemeinsam erworben. Sie haben einen Teil der Raten bezahlt und die Verstorbene hat einen Teil der Raten bezahlt.
Solange die Frau noch lebte, was ja alles klar. Sie hat Ihnen das Fahrzeug überlassen und es war damit ersichtlich, wem das Auto mal gehören sollte.
Diese Absicht muß man aber beweisen können.
Denn im schlimmsten Fall landet der Fall vor Gericht und der Richter wird sich in die Sache einarbeiten und sich eine Meinung bilden müssen.

Hier könnte er zu dem Schluß kommen, daß es klar ersichtlich ist, welche Absicht hinter der gemeinsamen Ratenzahlung steckt, nämlich daß die jetzt Verstorbene Ihnen nur helfen wollte, an ein Auto zu kommen, das dann klarerweise auch Ihnen gehört.
Er könnte aber auch so entscheiden, daß es sich um eine gemeinsame Anschaffung handelte, und somit wenigstens ein Teil des Fahrzeugs der Verstorbenen gehörte und nun Teil der Erbmasse wird, wenn nicht gar die Sichtweise eingenommen wird, das Fahrzeug gehöre der Verstorbenen und sei nur zur Verfügung gestellt worden.

Ist denn der „Schwiegervater“ nicht über die damaligen Absichten und Absprachen informiert gewesen?
Gibt es weitere Zeugen, die die damaligen Absprachen bestätigen können?
Hat die jetzt Verstorbene ihre Raten direkt bezahlt oder Ihnen das Geld zur Ratenzahlung übergeben?

Versuchen Sie nochmals ein klärendes Gespräch und fragen Sie, sofern das Gespräch erfolglos verläuft, einen Anwalt.

]

§ Hinweis:

Diese Einschätzung beruht auf meinen persönlichen Erfahrungen und gibt ausschließlich meine Meinung wieder. Zu Rechts-, Steuer- und medizinischen Themen sollten Sie immer einen ausgewiesenen Fachmann fragen. Das ist oft günstiger als man denkt. Verlassen Sie sich nie auf Erkenntnisse, die Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!]

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