„Der Westen“ berichtet, meiner Meinung nach etwas aufbauschend, von einer Witwe, die mit einer Schere bewaffnet in die Leichenhalle gefahren ist, um ihrem verstorbenen Mann einen um den Hals hängenden Notrufknopf abzuschneiden. Zurückgefordert hatte das kleine Gerät der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) und an der Leiche „übersehen“ soll es der Bestatter haben.
Hier kann man den Artikel nachlesen.
Ich finde, es ist alles gut gelaufen.
Der ASB hatte recht schnell nach Bekanntwerden des Todesfalles kondoliert und gleichzeitig an die Rückgabe des Notrufsenders erinnert. Das tut der ASB nicht, wie im Artikel unterstellt wird, um in pietätloser Weise ans Geschäft zu denken, sondern aus der Vernunft heraus. Diese Notrufgeräte bestehen ja aus einer Station in der Wohnung, die via Telefon mit der ASB-Notrufzentrale verbunden ist und einem kleinen Gerät, das man um den Hals trägt.
Alle Pflegedienste haben in Bezug auf diese kleinen Apparate ihre Erfahrungen gemacht und es ist oft genug schon vorgekommen, daß die Dinger mit bestattet wurden, weshalb man lieber rechtzeitig danach fragt. Immerhin kosten die Mobilteile zwischen 95 und 450 Euro.
Hier vorsorglich rechtzeitig nachzufragen, ist in keinster Wiese pietätlos.
Viele geschäftsmäßig wirkende Abläufe sind kurz nach dem Tod eines lieben Angehörigen für die Betroffenen eine zusätzliche Belastung, können aber nicht aufgeschoben werden, weil sie durch die Bestattung direkt verursacht oder beeinflusst und damit unumkehrbar gemacht werden. Das ist nunmal leider so.
Der Bestatter habe das Gerät übersehen, schreibt „Der Westen“ und bildet ein Mustergerät ab. Tatsächlich gibt es verschiedene Varianten dieser Mobiltaster, manche kaum größer als ein Lippenstift. Ein Bestatter kann nicht alle Arten von Meldern, medizinischen Hilfsmitteln und Beigaben kennen.
Ob der Bestatter das Gerät für ein Schmuckstück gehalten hat oder einen Teil der medizinischen Versorgung, weiß ich nicht.
Er hätte es auf jeden Fall besser machen können, indem er beim Entdecken des merkwürdigen Teils die Angehörigen gefragt hätte.
So macht es ein guter Bestatter:
Bei der hygienischen Versorgung nimmt er, am besten im Beisein eines Zeugen, eine Bestandsaufnahme vor.
Hierbei vermerkt er alle Besonderheiten an der Leiche in der Sterbefallakte.
Im Zweifelsfall fertigt er ein Vorher/Nachher-Foto.
Schmuckstücke und Wertgegenstände werden im so genannten Schmuckbuch eingetragen. Dort wird der Name des Verstorbenen, die Art des Fundes und das Datum vermerkt.
Dann werden die Angehörigen gefragt, was mit diesen Wertgegenständen zu geschehen hat.
Sind sie eventuell dem Verstorbenen extra angelegt worden? Wurden sie am Verstorbenen vergessen? Sollen sie dort verbleiben oder abgenommen und zurückgegeben werden?
Wird der Wunsch nach Aushändigung geäußert, bekommen die Angehörigen den gereinigten Schmuck etc. zurück und quittieren den Empfang im Schmuckbuch oder auf einem Quittungsblock.
So kann der Bestatter jederzeit nachweisen, was mit Opas Ehering passiert ist.
Auf jeden Fall zeigt dieses Beispiel aber doch, wenn auch unfreiwillig, daß Bestatter eben nicht alles einsacken und verkaufen, was sie so an den Leichen finden…
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Schwieriger wäre es für die Witwe allemal geworden wenn ihr Mann schon beerdigt gewesen wäre…
Und wie groß wäre erst der Aufstand gewesen wenn das Gerät beerdigt worden wäre. Dann hätte es geheißen: Der ASB hätte das wissen und gleich darauf aufmerksam machen müssen. Man kann doch nicht bis nach der Beerdigung warten, weil das doch klar ist das die Angehörigen nicht daran denken das Gerät zu entfernen.
Die Frau hätte ja auch einfach beim Beerdigungsinstitut anrufen können.
eine rein praktische Angelegenheit. Bei Bestattungen muss man viele rein praktische Dinge bedenken. Da passt das hier ins Bild. Zeit zum Trauern hat man sowieso erst hinterher.
Ich fände es jetzt auch nicht witzig, wenn ich einen Verlust zu betrauern hätte und mich dann noch darum kümmern soll, dass das putzige Gerät nicht mitbeerdigt wird.
Allerdings ist sowieso nichts an einem Trauerfall witzig; und was hätte der ABS denn machen sollen?
Die können ja nicht jedes Mal mit den Schultern zucken und das Gerät abschreiben, wenn mal wieder eins an einem Verstorbenen vergessen wird. Von daher ist’s ja logisch, dass sie sich notgedrungen an die Hinterbliebenen wenden müssen.
Sehr schön:
„Ihr Großvater sei zu diesem Zeitpunkt doch noch nicht einmal beerdigt gewesen. Außerdem sei die Miete für die Notruf-Ausstattung auch bis Ende Oktober gelaufen und bereits bezahlt gewesen.“
Natürlich hätte man den Verstorbenen auch erstmal beisetzen können, ihn dann Ende Oktober wieder ausbuddeln und dann den Notrufknopf entfernen können… *rolleyes*
Und man überlege erstmal nach der Bestattung wäre ein Notruf gekommen. Der ganze Aufwand mit der Buddelei. Ne, ne, ne.
Wie kann der Bestatter denn so ein Ding übersehen? Sooo klein ist das dann doch auch nicht, das fällt doch bei der Leichenwäsche auf.
Hat der das für einen komischen Art Halssschmuck gehalten und es ihm deswegen angelassen?
Seltsam…