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Witwe schnitt in der Leichenhalle ihrem toten Mann…

„Der Westen“ berichtet, meiner Meinung nach etwas aufbauschend, von einer Witwe, die mit einer Schere bewaffnet in die Leichenhalle gefahren ist, um ihrem verstorbenen Mann einen um den Hals hängenden Notrufknopf abzuschneiden. Zurückgefordert hatte das kleine Gerät der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) und an der Leiche „übersehen“ soll es der Bestatter haben.

Hier kann man den Artikel nachlesen.

Ich finde, es ist alles gut gelaufen.

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Der ASB hatte recht schnell nach Bekanntwerden des Todesfalles kondoliert und gleichzeitig an die Rückgabe des Notrufsenders erinnert. Das tut der ASB nicht, wie im Artikel unterstellt wird, um in pietätloser Weise ans Geschäft zu denken, sondern aus der Vernunft heraus. Diese Notrufgeräte bestehen ja aus einer Station in der Wohnung, die via Telefon mit der ASB-Notrufzentrale verbunden ist und einem kleinen Gerät, das man um den Hals trägt.

Alle Pflegedienste haben in Bezug auf diese kleinen Apparate ihre Erfahrungen gemacht und es ist oft genug schon vorgekommen, daß die Dinger mit bestattet wurden, weshalb man lieber rechtzeitig danach fragt. Immerhin kosten die Mobilteile zwischen 95 und 450 Euro.

Hier vorsorglich rechtzeitig nachzufragen, ist in keinster Wiese pietätlos.
Viele geschäftsmäßig wirkende Abläufe sind kurz nach dem Tod eines lieben Angehörigen für die Betroffenen eine zusätzliche Belastung, können aber nicht aufgeschoben werden, weil sie durch die Bestattung direkt verursacht oder beeinflusst und damit unumkehrbar gemacht werden. Das ist nunmal leider so.

Der Bestatter habe das Gerät übersehen, schreibt „Der Westen“ und bildet ein Mustergerät ab. Tatsächlich gibt es verschiedene Varianten dieser Mobiltaster, manche kaum größer als ein Lippenstift. Ein Bestatter kann nicht alle Arten von Meldern, medizinischen Hilfsmitteln und Beigaben kennen.
Ob der Bestatter das Gerät für ein Schmuckstück gehalten hat oder einen Teil der medizinischen Versorgung, weiß ich nicht.
Er hätte es auf jeden Fall besser machen können, indem er beim Entdecken des merkwürdigen Teils die Angehörigen gefragt hätte.

So macht es ein guter Bestatter:
Bei der hygienischen Versorgung nimmt er, am besten im Beisein eines Zeugen, eine Bestandsaufnahme vor.
Hierbei vermerkt er alle Besonderheiten an der Leiche in der Sterbefallakte.
Im Zweifelsfall fertigt er ein Vorher/Nachher-Foto.
Schmuckstücke und Wertgegenstände werden im so genannten Schmuckbuch eingetragen. Dort wird der Name des Verstorbenen, die Art des Fundes und das Datum vermerkt.
Dann werden die Angehörigen gefragt, was mit diesen Wertgegenständen zu geschehen hat.
Sind sie eventuell dem Verstorbenen extra angelegt worden? Wurden sie am Verstorbenen vergessen? Sollen sie dort verbleiben oder abgenommen und zurückgegeben werden?
Wird der Wunsch nach Aushändigung geäußert, bekommen die Angehörigen den gereinigten Schmuck etc. zurück und quittieren den Empfang im Schmuckbuch oder auf einem Quittungsblock.
So kann der Bestatter jederzeit nachweisen, was mit Opas Ehering passiert ist.

Auf jeden Fall zeigt dieses Beispiel aber doch, wenn auch unfreiwillig, daß Bestatter eben nicht alles einsacken und verkaufen, was sie so an den Leichen finden…

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