Ich frage mich, was mit den Habseligkeiten einer Person passiert, die einen Unfall hatten oder unterwegs verstorben sind.
Kommen diese Sachen überhaupt beim Bestatter an?
Wenn mir unterwegs etwas passieren würde, hätte ich eine Handtasche mit den „wichtigsten Sachen“ dabei: Handy, Tablet,Kamera, Geldbörse, Kreditkarten, Fahrzeugpapiere und Führerschein, Hausschlüssel. Nun kommt der Krankenwagen. Nähmen die dann auch meine Handtasche mit? Könnte es nicht sein, dass Sachen einfach zurückgelassen oder gestohlen werden?
In einem solchen Falle würden die Angehörigen eines Unfallopfers eventuell den Bestatter verdächtigen.
Wenn jemand im Krankenwagen oder Krankenhaus stirbt, nimmt der Bestatter dann die Habseligkeiten an sich?
Wie läuft das praktisch ab? Würde mich echt mal interessieren …
Ein Beispiel, wie es laufen kann
Vor geraumer Zeit musste mein Freund Dominic ins Krankenhaus. Die Zeit, bis der Rettungswagen eintraf, nutzte ich, um eine Tasche mit den wichtigsten Sachen zu packen. Bademantel, Hausschuhe, etwas Unterwäsche, Pyjama und Waschzeug. Trotz meines Protestes bestand Dominic darauf, dass ich auch Handy und Geldbeutel mit in die große blaue Sportttasche packte.
Die Rettungskräfte nahmen die Tasche mit.
Im Krankenhaus lag Dominic dann in einem Einweg-Papierhemdchen im Bett, von seiner Tasche keine Spur. „Ja klar, der hatte eine Tasche dabei, als er eingeliefert wurde“, sagte die Schwester in der Notaufnahme. Die Tasche müsste „auf Station“ sein. Auf der Intensivstation: Fehlanzeige. Auf seiner Pflegestation: Fehlanzeige.
Eine Schwester führte mich in die Kammer der Hinterlassenschaften. Ein Raum von der Größe eines normalen Doppelbett-Krankenzimmers, bis zur Decke gefüllt mit Patienteneigentum. Alles in Plastikbeutel verpackt oder eben in den Taschen, die die Patienten dabei hatten. An fast allen Taschen und Beuteln klebten Zettel mit einem Kreuz, dem Patiennamen und dem Sterbedatum.
Dominics Tasche war nicht dabei. Erst nach einem Monat, Dominic war inzwischen wieder zu Hause und dann erneut eingeliefert worden, tauchte die Tasche auf einmal wieder auf. Wo sie gewesen ist und wie sie dann letztlich unten am Informationsschalter gelandet ist, konnte niemand sagen. Es fehlte nichts.
Wenn sich ein Unfall ereignet, wie läuft das dann?
Um die Frage der Leserin zu beantworten: Was Bestatter betrifft, gibt es hier keine festen Regeln.
Aber beginnen wir von vorn:
Wenn sich ein Unfall ereignet, ist es oft gar nicht möglich, festzustellen, wem welche Gegenstände gehören. Das ist vor allem dann schwierig, wenn mehrere Personen zu Opfern wurden. Hier gehört es zu den Aufgaben der Polizei, diese Gegenstände zu sichern und den Besitzern bzw. deren erben zuzuführen.
Ist ersichtlich, wem was gehört, können zwei Dinge passieren. Entweder nimmt die Polizei die Sachen mit und ruft dann später bei den Angehörigen an. Oder aber die Sachen werden mitsamt dem Verletzten/Verstorbenen dem Rettungsdienst/Bestatter übergeben.
Beim Bestatter sollte nun folgendes passieren: Er erfaßt die erhaltenen Gegenstände im Rahmen seiner Dokumentation nach dem Vier-Augen-Prinzip.
Später übergibt er die Gegenstände den Angehörigen und läßt diese den Empfang quittieren.
Kommt jemand ins Krankenhaus, landen seine Sachen mit ihm im Stationszimmer. Dass hierbei Fehler passieren können zeigt unser oben erzähltes Beispiel. Der Patient steht im Vordergrund, da ist eine Tasche eher unwichtig.
Verstirbt jemand im Krankenhaus, ist das Vorgehen sehr unterschiedlich. In einem Krankenhaus unserer Stadt liegen die Habseligkeiten immer in einem Plastikbeutel auf dem Leichnam. In einem anderen Krankenhaus bekommt der Bestatter die Sachen in dem Büro, in dem er die Leichenschaupapiere abholt. In anderen Krankenhäusern muß sich der Bestatter auf eine Odyssee durch die Klinik begeben, und selbst erfragen, wo alles ist.
Wie immer das auch abläuft, er dokumentiert dann die Gegenstände und übergibt sie den Angehörigen.
In einigen Krankenhäusern bekommt der Bestatter nur die Information, dass noch Patienteneigentum vorhanden ist. Die Sachen müssen dann von den Angehörigen abgeholt werden.
Was geschieht, wenn sich keiner um die Sachen kümmert?
Und das tun die Angehörigen nicht immer. Manche Verstorbene haben auch keine Angehörige. Oft wohnen die Angehörigen weit weg und lassen alles den Bestatter machen.
So kommt es, dass sich die Berge von Plastiktüten in der Kammer mit dem Patienteneigentum türmen.
Nach Ablauf eines Jahres, so erzählte mir die Schwester, werden die Sachen aussortiert. Verderbliches wurde schon vor der Einlagerung entsorgt. Jetzt werden auch Kleidungsstücke von geringem Wert (oft beschädigt oder beschmutzt) weggeworfen. Der Rest landet beim städtischen Fundamt.
In einem Krankenhaus versuchen die Mitarbeiterinnen der Verwaltung selbst, Angehörige zu ermitteln und schicken die Sachen dann zu.
Werden Sachen geklaut?
Ja. Sowohl am Straßenrand, angesichts eines sterbenden Menschen, bücken sich Passanten und nehmen Sachen an sich.
In Krankenhäusern wird sowieso geklaut, was das Zeug hält. Zu den Tätern gehören Krankenhausbesucher, Patienten, Pflegepersonal und darauf spezialisierte Diebe(sbanden).
Es hat auch schon Fälle gegeben, in denen sich Bestatter, Friedhofsangestellte und Krematoriumsmitarbeiter am Besitz der Verstorbenen vergriffen haben.
Bekommen der Bestatter und die Rettungskräfte Ärger?
Natürlich sind alle, die an der Versorgung des Patienten/Verstorbenen beteiligt sind, bemüht, seine Habseligkeiten zu sichern.
Oft ist das aber gar nicht möglich, da die Betroffenen nicht wissen (können), was er alles dabei hatte. So kann eine Tasche auch schon mal am Unfallort zurückbleiben.
Es ist überhaupt nur sehr schwer nachvollziehbar, wo was geblieben ist. Oft werden die „Patienten“ mehrfach verlegt, noch in die Gerichtsmedizin oder in andere Krankenhäuser gebracht.
Hier müssen sich dann die Hinterbliebenen selbst auf die Suche machen und überall anrufen und fragen.
Erst wenn erwiesen ist, dass eine bestimmte Person etwas an sich genommen hat, kann diese Person ernsthaften Ärger bekommen.
Auch wenn ich oben sagte, dass Diebstähle nicht selten sind, muss man wissen, dass in erster Linie Sachen „verschwinden“, weil sie niemandem zugeordnet werden können. Das gilt vor allem dann, wenn auch die Familie nicht sagen kann, was derjenige überhaupt bei sich hatte.
Erst in zweiter Linie kommen bei verschwundenem Patienteneigentum Diebstähle in Frage. Wie ich sagte, kommen als Täter alle Personen in Betracht, die mit den Besitztümern Fremder zu tun haben. Verbrecher gibt es überall und ich alles Berufsgruppen und sozialen Schichten.
Die Mehrzahl aller Patientendiebstähle wird aber von (ungebetenen) Krankenhausbesuchern begangen.
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DANKE !!!
Schon ungewohnt, zu lesen, dass etwas unterschiedlich gehandhabt wird, wo man es doch gewohnt ist, dass in unserer Gesellschaft so ziemlich alles reglementiert und genormt ist.
Und dass die Tasche nach einem Monat plötzlich wieder auftauchte, finde ich auch seltsam, wäre interessant zu wissen, wo die geblieben war.