Frag doch den Undertaker

Wo wird eigentlich im Film beerdigt?

<a href="https://pixabay.com/users/sabi0116/">sabi0116</a> / Pixabay

Leser Felix hat eine Frage zu den Bestattungen und Friedhofsszenen, die man in Film und Fernsehen immer wieder seiht.

In jedem besseren (oder auch schlechteren) Fernsehkrimi gibt es ja eine Begräbnisszene. Es müssen also recht häufig entsprechende Dreharbeiten stattfinden, wahrscheinlich im Einzugsgebiet der deutschen Medienhochburgen, oder eben da, wo die Serie gerade spielt (z.B. in Wiesbaden beim „Staatsanwalt“).
Weißt du, wie so etwas organisiert wird? Es werden ja zumeist „echte“ Gräber an besonders exponierten Stellen ausgehoben. Spielen die Behörden da ohne weiteres mit? Stört das nicht den Zweck und die Würde der Friedhöfe? Sind das vielleicht solche, auf denen nicht mehr regulär bestattet wird?

Üblicherweise gibt es bei den Kommunen eine Stelle, die die Drehgenehmigungen vergibt.
Ganz kostenlos ist das nicht. Es ist sogar eine schöne Nebeneinnahmequelle, wenn für das Sperren von Straßen, das Aufstellen von Absperrungen und das Räumen von Plätzen noch Gebühren erhoben werden können.

Werbung

Aufnahmen auf Friedhöfen sind tatsächlich weit verbreitet. Sie finden nach erteilter Drehgenehmigung unter strengen Auflagen zu Zeiten statt, an denen keine Bestattungen stattfinden.
Bei ausgehobenen Gräbern greift man entweder auf sowieso ausgehobene zurück oder öffnet, gegen Kostenerstattung, an neuer Stelle eins.
Es gibt auch auf vielen Friedhöfen Areale, die nicht mehr genutzt werden und die eine ideale Kulisse sind.

Oftmals werden Dutzende von Grabsteinen sehr kunstvoll nachgemacht oder kaschiert.

Für die Fernsehserie Lindenstraße gibt es einen eigenen Friedhof in der Nähe des Spielplatzes hinter der Praxis „Dr. Dressler“.
Dort, aber auch auf anderen Kölner Friedhöfen, werden die Aufnahmen von Grabbesuchen und Beerdigungen gedreht.

Dieser Artikel in der „Welt“ zeigt ein bißchen, wie das mit den Kosten und Drehgenehmigungen am Beispiel der Stadt New York ist.

Bild: sabi0116 / Pixabay


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Keine Schlagwörter vorhanden

In „Frag doch den Undertaker!“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 18. Juni 2018

Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

Das Bestatterweblog leistet wertvolle journalistische Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bittet das Bestatterweblog um Ihre Hilfe. Es fehlen in diesem Jahr noch etwa € 8.500,- um den Server, IT, Redaktion und um die anderen Kosten zu decken. Bitte beschenken Sie uns mit einer Spende, sonst müssen wir in Zukunft die meisten Artikel kostenpflichtig bereitstellen. Das wäre schade, auch weil das weitere unkreative Arbeiten erfordert, die wir zeitlich kaum stemmen wollen. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
6 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
at
6 Jahre zuvor

Wenn es sich um Gebühren handelt, kann es keine „schöne Nebeneinnahmequelle“ sein. Gebühren sind kostendeckend.

Roland B.
Reply to  at
6 Jahre zuvor

@at: Das kommt immer darauf an, wie man sie berechnet, also welche Kosten sie decken sollen. Kommunen haben da durchaus Spielraum, was sie mit einbeziehen, Basis ist ja keinesfalls der konkrete Papierverbrauch und die fünf Arbeits-Minuten des Sachbearbeiters, eher geht es darum, den gesamten Aufwand für eine Kostenstelle über Gebühren zu decken. Bei Friedhöfen z.B. kann man auch schon mal den Aufwand für weitere Grünflächen reinrechnen.
Wobei man fairerweise sagen muß, daß andererseits „Gebühren“ für die Benutzung etwa von Schwimmbädern, Hallenbädern, Büchereien oft keineswegs kostendeckend sind.

at
Reply to  Roland B.
6 Jahre zuvor

@Roland B.:

„Gebühren“ für die Benutzung von Schwimmbädern sind in aller Regel keine Gebühren. Gebühren decken die Kosten des Verwaltungsaktes, für den sie erhoben werden. Und gerade wenn es um eine konkrete Kostenstelle ginge, könnte natürlich keineswegs der Aufwand für weitere Grünflächen eingerechnet werden.

dirk-Boerge
6 Jahre zuvor

Die Friedhofsszenen werden inzwischen nicht mehr hinter Dresslers Haus gedreht, inzwischen weicht man auf reale Friedhöfe aus. https://de.wikipedia.org/wiki/Lindenstra%C3%9Fe#Kulissen




Rechtliches


6
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex