wir möchten uns im Bestatter Dienst selbständig machen. Die Räumlichkeiten stehen für´s Büro und den Ausstellungsraum bereit. Für die Kühlung und das herrichten und einbetten müssten wir unsere große Doppelgarage umbauen. Geht das einfach so oder müssen wir das vorab bei verschiedenen Ämtern genehmigen lassen?
Eine Genehmigung zur Ausübung des Gewerbes, die über die übliche Gewerbeanmeldung hinausgeht, benötigt man nicht.
Allerdings haben unter Umständen verschiedene Behörden ein Wort mitzureden.
In Frage kommen:
- Gewerbeamt
- Friedhofsbehörde
- Ortspolizeibehörde
- Gesundheitsamt
- Gewerbeaufsichtsamt
- Bauamt
Ich würde das Vorhaben also vorher mit der Handwerkskammer (bzw. der IHK) durchsprechen und dem Gewerbeamt und dem Friedhofsamt anzeigen. Es kann sein, daß in reinen Wohngebieten ein solches Gewerbe nach Stadtsatzung und Bebauungsplan nicht genehmigt wird.
Eventuell will sich auch das Gesundheits- und Gewerbeaufsichtsamt ein Bild von den Räumlichkeiten machen wollen.
Von einem Leser kam der Hinweis auf die Garagenproblematik. Jetzt wo er es schreibt, fällt mir dazu ein, daß das neulich erst in den Medien und Foren heftig diskutiert wurde. Manche Bauämter nehmen es nämlich mit der Nutzung einer Garage sehr genau.
Eine Garage ist für das Abstellen eines Kraftfahrzeugs vorgesehen. Es hat in neuerer Zeit Fälle gegeben, in denen Leute sogar ihre Rasenmäher und Gartenwerkzeuge aus der Garage entfernen und bis zu 500 Euro Strafe/Ordnungsgeld zahlen sollten/mußten.
Das wird aber regional sehr unterschiedlich gehandhabt.
Eine Frau, die in ihrer, offenbar genügend großen Garage eine Tanzschule eröffnen wollte, mußte von diesem Vorhaben abrücken, weil das Bauamt Einwände erhoben hatte. Und das galt, obwohl vor der Garage genügend Stellplätze vorhanden waren und die somit nicht mehr in der Garage parkenden Fahrzeuge auch nicht Parkraum am Gehwegrand weggenommen hätten.
In enger Wohnbebauung kann man das ja in gewisser Weise nachvollziehen. Ich habe mich auch schon mal darüber geärgert, daß Nachbarn bis zu vier Autos auf der Straße parkten und ihre großen Garagen nicht nutzten, weil sie da lieber Gerümpel aufbewahrten; wir anderen, die keine Garagen hatten, konnten dann sehen, wo wir unsere Fahrzeuge parkten.
Neben dem Parkplatzaspekt gibt es aber noch die baurechtliche Seite. Für Garagen gelten (in den Bundesländern unterschiedliche) Sonderregelungen für die Abstände zu Nachbargrundstücken und ähnliche Sonder“vergünstigungen“. Diese gäbe es nicht, wollte man statt der Garage einen Gewerbebetrieb dort bauen. Wird die Garage nun umgenutzt, kann das zu Problemen führen.
Viele Gemeinden bieten aber die Möglichkeit, wenn alle diese Aspekte nicht hinderlich im Wege stehen, eine Umnutzung beantragen zu können.
Ich bin kein Anwalt. Suche Rat bei der IHK oder der Handwerkskammer!
Bild: Heike Hering / pix elio.de
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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Ganz sicher hat das Bauamt da auch ein Wörtchen mitzureden. Garagen kann man nicht einfach umnutzen. Sie dürfen z.B. näher an die Grenzen als andere Gebäude, in den meisten Kommunen müssen pro Wohnung eine bestimmte Zahl von Stellplätzen nachgewiesen werden, bei gewerblicher Nutzung eventuell sogar mehr.
Oh, den Kommentar habe ich überlesen. 😉
Wichtiger Hinweis, danke! Habe das gewußt, aber beim Schreiben des Artikels nicht bedacht. Habe das nun nachgeholt.
Danke an Roland und isidor.
Ich empfehle auch noch eine Anfrage beim Bauaufsichtsamt wegen der Umnutzung der Garagen.
Ich hab beim Lesen zuerst an einen Scherz gedacht! O.o
Möglicherweise hat auch der Eine oder Andere liebe Nachbar ein Problem damit, neben den Verblichenen zu ruhen. 🙂
Aber Bestattungsunternehmen sind doch nicht ausschließlich in Industriegebieten! 😉
In Garagen Leichen umbetten ? Wo es noch nicht mal einen Kanalisationsanschluss geben darf ?
Das Waschwasser wird dann in die Wohnung getragen oder vor der Garage in den Gulli gekippt ? Und nach Feierabend wird da der Leichenwagen geparkt ?
Wirklich eine gut durchdachte und sehr hygienische Angelegenheit, Glückwunsch zu solchem Pioniergeist.
Ich halte das Vorhaben für aussichtslos.
In erster Linie steht da schon einmal die Arbeitsstättenverordnung, die eine Mindesstdeckenhöhe für Arbeitsplätze vorsieht. Dazu kommt, dass Räume, in denen Verstorbene gelagert und versorgt werden einen entsprechenden Boden haben müssen, also Fliesen oder Krankenhausboden mit Hohlkehlleisten und einem Bodeneinlauf, der in Garagen weder vorgesehen, noch erlaubt ist.
Die einzige Variante wäre der Abriß der Garagen und der Neubau einer „Arbeitshalle“.
Da spielen im Übrigen einige Behörden mit:
Bauamt/Bauornungsamt
Gesundheitsamt
Ordnungsamt
untere Wasserbehörde
Gewerbeaufsicht
und natürlich auch die Feuerwehr zum Thema Brandschutz.
Dazu ist grundsätzlich zu wissen, dass Gewerbe zu Wohnbebauung grundsätzlich branschutztechnisch zu separieren ist.
Garagen haben auch keine Fenster, Arbeitsstätten sollten welche haben.
Was noch zu denken wäre, ist ob das Wohngebiet/Grundstück denn auch eine Mischnutzung zulässt oder als reines Wohngebiet ausgewiesen ist, dann ist da sonst der Bofrost-Mann der Einzige der seinem Gewerbe nachgehen darf.
was ich hier so lesen kann…..da kann man nur mit dem kopf schütteln…
traurig das sich jeder bestatter nennen darf ohne eine fachprüfung abzulegen…!
Woher entnimmst du die Info, dass die Leute keine Fachprüfung haben? Im Text oben steht lediglich, dass sie sich selbständig machen wollen. Ob einer von beiden oder beide vorher in einem Bestattungshaus angestellt waren, wissen wir nicht. Nicht immer soviel reininterpretieren. 😉
Und auch von den Örtlichkeinten wissen wir nur, daß es eine Doppelgarage ist. man darf sich vom Bild oben nciht täuschen lassen, auch wenn die meisten bei Doppelgarage an sowas denken.
Es könnte genausogut eine Örtlichkeit sein, die durchaus mehr zu bieten hat.
Ich kenne auch Doppelgaragen, die durchaus für Kühlung und zum Herrichten nehmen könnte (nach entsprechendem Umbau natürlich), allerdings dürften dann nicht allzu viele „Kunden“ gleichzeitig beerdigt werden wollen. Ob allerdings die Bebauungsvorschriften mitspielen, steht wieder auf einem anderen Blatt.
Das auf dem Bild ist auch keine Doppelgarage. Es sind 2 Einzelgaragen. Eine Doppelgarage hat in der Regel keine Trennwand. Ich kenne auch Doppelgaragen mit 2,3m Deckenhöhe, Fenstern gefliestem Boden (mit Sockelrand und Hohlkehle) und Abfluß, sowie Wasser uns Stromanschluß. Das einzige was diese Garagen von einer Werkstatt unterscheidet ist das Tor.
Und dann muss man vielleicht gar nicht so viel kopfschütteln 😉
Klasse, dann stellen wir einfach 4 – 5 Kühltruhen in so ne Doppelgarage und schon kann man die Leichen komfortabel bis zur Beerdigung kühl stellen.
Das geht aber auf die Dauer auf den Rücken, wenn man dauernd die Toten aus den Truhen wieder rauslupfen muß.
Dafür gibt es technische Hilfsmittel:
http://www.mortuarylift.com/images/home-body-lift.jpg
Wer denkt denn ans Rauslupfen, die bleiben da einfach drin. Spart schon die Kosten für den Sarg. ^^