Frag doch den Undertaker

Wollen uns als Bestatter selbständig machen

wir möchten uns im Bestatter Dienst selbständig machen. Die Räumlichkeiten stehen für´s Büro und den Ausstellungsraum bereit. Für die Kühlung und das herrichten und einbetten müssten wir unsere große Doppelgarage umbauen. Geht das einfach so oder müssen wir das vorab bei verschiedenen Ämtern genehmigen lassen?

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Eine Genehmigung zur Ausübung des Gewerbes, die über die übliche Gewerbeanmeldung hinausgeht, benötigt man nicht.
Allerdings haben unter Umständen verschiedene Behörden ein Wort mitzureden.
In Frage kommen:

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  • Gewerbeamt
  • Friedhofsbehörde
  • Ortspolizeibehörde
  • Gesundheitsamt
  • Gewerbeaufsichtsamt
  • Bauamt

Ich würde das Vorhaben also vorher mit der Handwerkskammer (bzw. der IHK) durchsprechen und dem Gewerbeamt und dem Friedhofsamt anzeigen. Es kann sein, daß in reinen Wohngebieten ein solches Gewerbe nach Stadtsatzung und Bebauungsplan nicht genehmigt wird.
Eventuell will sich auch das Gesundheits- und Gewerbeaufsichtsamt ein Bild von den Räumlichkeiten machen wollen.

Von einem Leser kam der Hinweis auf die Garagenproblematik. Jetzt wo er es schreibt, fällt mir dazu ein, daß das neulich erst in den Medien und Foren heftig diskutiert wurde. Manche Bauämter nehmen es nämlich mit der Nutzung einer Garage sehr genau.
Eine Garage ist für das Abstellen eines Kraftfahrzeugs vorgesehen. Es hat in neuerer Zeit Fälle gegeben, in denen Leute sogar ihre Rasenmäher und Gartenwerkzeuge aus der Garage entfernen und bis zu 500 Euro Strafe/Ordnungsgeld zahlen sollten/mußten.
Das wird aber regional sehr unterschiedlich gehandhabt.
Eine Frau, die in ihrer, offenbar genügend großen Garage eine Tanzschule eröffnen wollte, mußte von diesem Vorhaben abrücken, weil das Bauamt Einwände erhoben hatte. Und das galt, obwohl vor der Garage genügend Stellplätze vorhanden waren und die somit nicht mehr in der Garage parkenden Fahrzeuge auch nicht Parkraum am Gehwegrand weggenommen hätten.

In enger Wohnbebauung kann man das ja in gewisser Weise nachvollziehen. Ich habe mich auch schon mal darüber geärgert, daß Nachbarn bis zu vier Autos auf der Straße parkten und ihre großen Garagen nicht nutzten, weil sie da lieber Gerümpel aufbewahrten; wir anderen, die keine Garagen hatten, konnten dann sehen, wo wir unsere Fahrzeuge parkten.

Neben dem Parkplatzaspekt gibt es aber noch die baurechtliche Seite. Für Garagen gelten (in den Bundesländern unterschiedliche) Sonderregelungen für die Abstände zu Nachbargrundstücken und ähnliche Sonder“vergünstigungen“. Diese gäbe es nicht, wollte man statt der Garage einen Gewerbebetrieb dort bauen. Wird die Garage nun umgenutzt, kann das zu Problemen führen.

Viele Gemeinden bieten aber die Möglichkeit, wenn alle diese Aspekte nicht hinderlich im Wege stehen, eine Umnutzung beantragen zu können.
Ich bin kein Anwalt. Suche Rat bei der IHK oder der Handwerkskammer!

Bild: Heike Hering / pix elio.de

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