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Zwangs-Leichenschau

Ob jemand tatsächlich tot ist, das überprüft der Arzt, der die Todesbescheinigung ausstellt und ob eine Person für eine Einäscherung geeignet ist und keine bis dahin unentdeckten Gründe vorliegen, die eine kurzfristige Einäscherung verbieten würden, das untersucht der Amtsarzt oder Rechtsmediziner vor der Kremation. Erste und zweite Leichenschau nennt man das.

Eine weitere Leichenschau findet ja auf jeden Fall beim Bestatter statt. Er sieht jeden Leichnam, kümmert sich um die hygienische Versorgung, das Einkleiden und das Einbetten. Ja und dann sind da ja noch die Angehörigen. Auch sie wollen oft so schnell wie möglich ihren Verstorbenen sehen und führen, zumindest was das ordentliche Einsargen anbetrifft, die wohl kritischste Leichenschau durch.

Eigentlich sollte man meinen, daß das genügt. Wenn jetzt jemand käme und von uns Bestattern verlangen würde, wir sollten die Verstorbenen, die nach auswärts überführt werden -und das ist in Gegenden mit dörflicher Struktur und vielen Friedhöfen im Umland nichts Außergewöhnliches- auch noch jeweils auf einem städtischen Friedhof einem dortigen Mitarbeiter kostenpflichtig „zur Kontrolle“ vorführen, ja dann würde ich das für reine Schikane und Geldmacherei halten.

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So eine Maßnahme wäre sinn- und zwecklos, man müßte sich oft genug mit städtischen Mitarbeitern auseinandersetzen, die kaum der deutschen Sprache mächtig sind und von denen ich bei einigen wenigen sogar bezweifle ob sie Lesen und Schreiben können. Mag hart klingen, ist aber so. Natürlich sind die meisten Friedhofsmitarbeiter durchaus nette, hilfsbereite und intelligente Leute, aber eben doch nicht alle.

In München sieht das alles aber etwas anders aus. Bayerische Uhren gehen ja bekanntlich sowieso anders…

Die Stadt München verlangt von allen Bestattern, daß sie Tote, die nach außerhalb überführt werden, zunächst auf einem der kommunalen Friedhöfe vorzeigen. Dafür kassiert sie immerhin knapp 100 Euro amtliche Gebühr, was dann mit den absolut unnötigen Fahrtkosten einen erklecklichen Betrag ausmachen kann, der natürlich den Angehörigen in Rechnung gestellt wird.

So will die Stadt München sicherstellen, daß der Verstorbene würdig und fachgerecht eingebettet ist und alles zur Überführung erforderlichen Papiere auch vorhanden sind. Dagegen wehrte sich nun ein ortsansässiges Filialunternehmen vor Gericht.

Da diese Maßnahme aber in der „Leichenordnung“ festgeschrieben ist und das klageführende Unternehmen wohl für sich als ordnungsgemäß arbeitenden Betrieb eine Befreiung von dieser Vorführungspflicht herbeiführen wollte, mochten die Richter dem Antrag nicht folgen.
So hätte das Unternehmen gegenüber anderen Unternehmen auch einen nicht gerechtfertigten Vorteil erlangt. Außerdem ist wohl auch gefordert worden, daß man Unternehmen, die sich verbandsintern das Siegel „fachgeprüft“ erworben haben, eine Ausnahme zugesteht.
Auch dem kann man wohl kaum zustimmen. Meine persönliche Erfahrung zeigt, daß es schwarze Schafe überall, sowohl außerhalb als auch innerhalb der Verbände gibt. Allein ein „Gütesiegel“ oder eine interne Prüfung bieten hier keinen wirklichen Schutz.

Den ganzen Hintergrund findet man hier.

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#zwangs-leichenschau

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