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Zwickmühle

Zu dieser Überschrift komme ich, weil wir heute Herrn Dr. Zwick abgeholt haben. Mit einem Glas Cognac in der Hand ist er auf seiner Badeinsel mitten auf seinem Swimming-Pool an Herzversagen gestorben. So einen Tod wünschen sich viele. Die Retter hatten viel Arbeit, den Mann aus seinem Pool zu bergen, der Notarzt versuchte noch sein Glück aber letztlich waren wir an der Reihe.

Angerufen hatte uns, nennen wir es mal so, die Gespielin des Herrn Dr. Zwick und eine ihrer ersten Fragen an unsere Männer lautete: „Wo bekommt man denn einen Erbschein her?“ Später wolle sie noch ins Büro kommen und alles weitere besprechen.

So weit, so gut. Sie kam dann auch, etwas kapriziös, ein bißchen überdreht, aber sonst ganz handzahm. Endlich mal jemand der klare Vorstellungen hat und genau sagt, was er will. Eigentlich wäre das für uns der Idealfall, wäre da nicht dieses klitzekleine Problem.

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Und dieses besteht in Frau Zwick, die ist zwar von Herrn Dr. Zwick schon lange geschieden, ruft aber trotzdem bei uns an, kommt vorbei und will ebenfalls Anweisungen für die Bestattung geben. Jetzt müsste man klären, wer von den beiden Damen bestattungspflichtig ist, gegebenenfalls einen Kompromiss finden und notfalls über den Anwalt klären lassen, wer da mehr Rechte hat, aber es gibt da noch ein kleines Problem und auch dieses trägt den Namen Frau Zwick und ist ebenfalls von dem guten Herrn Dr. Zwick geschieden.

Das bedeutet, ich habe jetzt drei Frauen, die allesamt nicht (mehr) mit dem Verstorbenen verheiratet sind und jede für sich völlig eigene Vorstellungen vom Ablauf der Bestattung haben. Was tun?

In Gedanken spielen sich schon die übelsten Szenen ab, von einer Weiber-Prügelei in meinem Büro bis hin zu einer Bestattung unter Polizeischutz und Ähnlichem.

Unter den drei Frauen herrscht große Aufregung. Miteinander reden wollen sie alle keinesfalls und jede droht mir mit dem Anwalt, wenn ich nicht ausschließlich ihre Wünsche berücksichtigen werde.

Doch was habe ich heute für ein Glück, denn mich ruft noch eine Frau Zwick an und diese unterscheidet sich von den anderen in erster Linie dadurch, dass sie die leibliche Tochter des Verstorbenen ist. Tja und als solche ist sie prädestiniert, mir die Anweisungen zu geben, die ich guten Gewissens auch befolgen kann.

Das führte nun dazu, daß sich alle vier Damen vorhin dann doch noch zu einem gemeinsamen Gespräch bei mir einfanden. Auf einmal war doch Kompromissbereitschaft da und jetzt habe ich einen von der Tochter unterschriebenen Auftrag vorliegen, der irgendwie alle Wünsche berücksichtigt. So soll’s mir recht sein!

Was ich keiner von denen sagen werde ist, dass jede von ihnen inzwischen nach dem Erbschein gefragt hat. Den bekommt man auf dem Nachlassgericht, damit haben wir nichts zu tun und nach meinem Rechtsverständnis wird den die Tochter bekommen. Aber das behalte ich für mich, da sollen die Frauen sich später selbst einig werden.

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Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

#zwickmühle

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