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Geschichten

Bestatter hat Versicherungspolicen für die Bestattungskosten an sich genommen

Oder: Wie aus einer sachlichen Antwort eine Geschichte wurde

In einem der Frage-Antwort-Portale stellt sinngemäß jemand diese Frage hier:

Mein Vater ist verstorben, er hatte zwei Versicherungen abgeschlossen, damit die Beerdigung davon bezahlt werden kann.
Der Bestatter hat sich die beiden Policen aushändigen lassen, mit der Begründung, es wäre so üblich!
Er bekomme nun die Summen überwiesen, würde davon die Bestattungskosten abziehen und uns den Rest als Verrechnungsscheck auszahlen.
Irgendwie habe ich ein ungutes Gefühl bei der Sache und je länger ich darüber nachdenke, umso mehr glaube ich, einen großen Fehler gemacht zu haben! Wie sollen wir uns jetzt dem Bestatter gegenüber verhalten? Soll ich die Versicherung informieren und die Herausgabe der beiden Versicherungspolicen fordern? Quelle: gutefrage.net

Als hilfsreichste Antwort wurde von den Lesern diese hier gekennzeichnet:

Solch ein Vorgehen ist keineswegs üblich! Nimm heute Kontakt mit dem Bestatter auf und fordere die Policen zurück. Wenn das nicht klappt, nimm Kontakt zu den Versicherungen auf!

Zwei weitere Antworten, die sich dem Sachverhalt vernünftig widmen, hatten zum Zeitpunkt meiner Recherche keine so hohen „hilfreich-Bewertungen“.

Dabei antworten die Antwortgeber in diesen beiden Fällen durchaus richtig.
Es ist allgemein üblich, daß sich gute Bestatter auch um die Abwicklung von Versicherungen und Mitgliedschaften kümmern.
Für sie ist es ein verwaltungstechnischer Klacks, eben auch noch den ADAC, den Taubenverein und eben auch Versicherungen zu kündigen und eventuelle Gelder zu beantragen.
Nach Abzug der Kosten für die Bestattung erhält man schnell das überschüssige Geld.
Man bekäme weder mehr Geld, noch würde man es schneller erhalten, kümmerte man sich selbst um die Abwicklung der Versicherungen.

Im Gegenteil, bei der Abwicklung mit Privatpersonen läßt sich so manche Versicherung noch den einen oder anderen Fragebogen einfallen, den es auszufüllen gilt.

Außerdem, was soll der Bestatter davon halten, wenn die Familie in Form von Versicherungen, die für diesen Zweck abgeschlossen wurden, über genügend Geld verfügt, dieses aber dem Bestatter nicht zur Verfügung stellen möchte? Ein Kollege sagte mir mal, daß er dann den Auftrag gar nicht annimmt, zu oft schon haben sich Familien die Summen selbst auszahlen lassen und dann den Bestatter nicht bezahlt. „Die kamen schon zum Sechswochenamt mit ’nem neuen Wagen, ich warte heute noch auf mein Geld.“

Auf der anderen Seite, und auch das soll nicht verschwiegen werden, fehlt dem Kunden in diesem Fall das Druckmittel der Bezahlung.
Der Bestatter hat schon sein Geld quasi sicher. Es ist also in diesen Fällen durchaus sinnvoll, dem Bestatter bei der Abwicklung auf die Finger zu sehen, vor allem wenn man keine Erfahrungen mit dem jeweiligen Unternehmen hat.

Ein Aspekt muß unbedingt noch berücksichtigt werden: Manche Versicherungen erhalten also vom Bestatter die Policen und die Sterbeurkunden und schicken als nächstes ein Schreiben an die Angehörigen, daß sie den entsprechenden Betrag bezahlen und auf das Konto des Bestatters überweisen.
Das soll den Angehörigen Sicherheit geben, denn sie wissen ja nun, daß die Zahlung an den Bestatter erfolgt und in welcher Höhe das geschieht.
So weit, so gut. Jedoch vergehen zwischen diesem Schreiben und der tatsächlichen Auszahlung an den Bestatter manchmal Wochen.
Die Versicherung würde auch an die Angehörigen direkt nicht schneller bezahlen, sie trennt sich halt nur schwer vom Geld…
Aber die Angehörigen meinen in diesen Fällen dann oft, der Bestatter müsse das Geld schon längst haben und bedrängen ihn mit Forderungen.

Ich selbst hatte viele solche Fälle. In einem Fall hatten wir donnerstags die Policen eingereicht und am Mittwoch darauf traf der entsprechende Brief von der Versicherung ein, es würden „in den nächsten Tagen 93.000 Euro an den Bestatter überwiesen.“
Mit diesem Brief in der Hand ist die Tochter des Verstorbenen direkt in ein Autohaus gegangen und hat einen Jahreswagen für 40.000 Euro gekauft.
Den Wagen durfte sie wenige Tage später schon abholen, nur der Kfz-Brief blieb noch bis zur endgültigen Zahlung beim Autohaus. Sie hatte vom eigenen Konto 12.000 Euro als Anzahlung geleistet.
Nun ging aber das Geld nicht ein, die Versicherung verzögerte die Auszahlung immer wieder.
Die Tochter war aber der Meinung, wir würden quasi auf dem Geld sitzen oder hätten es sogar schon ausgegeben.
Dann rief die Tochter bei der Versicherung an und man sagte ihr auch noch, die Zahlung sei bewilligt und sicher auch schon geflossen.

So fing dann ein Teufelskreis an: Wir hatten das Geld definitiv noch nicht, die Tochter hatte schon 40.000 Euro davon ausgegeben, die Kosten der Bestattung (mit großem Familiengrab und riesigem Grabstein) beliefen sich auf 7.500 Euro und der Schwester dieser Frau stand die Hälfte der Versicherungssumme zu.
Nun kaufte die Tochter auf gleiche Weise noch eine neue Küche und buchte eine teure Reise für insgesamt über 22.000 Euro.
Mit gleicher Vehemenz, wie sie das Geld ausgab, bedrängte sie mich und forderte in täglichen Wut-Besuchen die Auszahlung der 93.000 Euro.

Ich wies dann darauf hin, daß sie nur 93.000 Euro, abzüglich der 7.500 Euro Bestattungskosten erhalten würde, also 85.500 Euro.
Das Dilemma liegt klar auf der Hand: Ihre Schwester beanspruchte davon die Hälfte, also 42.750 Euro.
Doch die Tochter hatte schon 40.000 Euro fürs Auto und 22.000 Euro für Küche und Kreuzfahrt ausgegeben. Es blieben also insgesamt nur noch 35.000 Euro übrig.
Ein Schreiben eines Anwalts drängte uns, der Schwester direkt 42.750 Euro auszuzahlen.
Somit hätten wir der Tochter den gleichen Betrag aushändigen können. Sie hätte dann 50.000 Euro ausgegeben und nur 42.750 Euro bekommen.

Die Versicherung ließ sich aber weiter Zeit. Wir vermuteten damals, daß beide Schwestern mehrfach dort angerufen und auf Auszahlung der gesamten Summe an jeweils eine Schwester gedrängt hatten. Dieses Hin und Her hat vielleicht die Versicherung vorsichtig werden lassen und dazu geführt, daß alle Anspruchsvoraussetzungen mehrfach geprüft worden sind.
Jedenfalls kam drei Monate lang kein einzige müder Cent bei uns an.

Wir hatten nun also einen Anwalt im Nacken, zwei Schwestern, die vehement und sehr beleidigend ihr Geld einforderten, und eine Versicherung, die dann gar nicht mehr auf Nachfragen reagierte.
Genau in dieser Zeit ließ ich das Schaufenster neu dekorieren. „Von meinem Geld!“, schrie die eine Schwester. Und ich solle mein Auto verkaufen, verlangte die andere, sonst gehe sie zur Polizei!
Man kann sich vorstellen, daß ich da manche unruhige Nacht hatte.
Wie froh waren wir, als eines morgens tatsächlich die Versicherungssumme auf unserem Konto war!
Aber, oh welche Überraschung, die beiden Schwestern hatten die Rechnung ohne den Wirt gemacht!
Denn ihr Bruder Herbert, zu dem sie schon zwölf Jahre keinen Kontakt mehr hatten, hatte bei der Versicherungsgesellschaft einen Erbschein eingereicht und bereits 31.000 Euro abgegriffen.
Nun konnten sie von diesem Bruder auch noch ein Drittel der 7.500 Euro Bestattungskosten zurückholen, ein Unterfangen, das -wie ich später mit einer gewissen Genugtuung erfuhr- in die Hose gegangen ist.

Merke: Man sollte die Haut der Beere erst verteilen, wenn sie auch gepflückt ist! (oder so…)

Geschichten

Die Geschichten von Peter Wilhelm sind Erzählungen und Kurzgeschichten aus dem Berufsleben eines Bestatters und den Erlebnissen eines Ehemannes und Vaters.

Die Geschichten haben meist einen wahren Kern, viele sind erzählerisch aufbereitete Tatsachenerzählungen.

Die Namen, Geschlechter und Berufe der erwähnten Personen sind stets verändert.

Lesezeit ca.: 8 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 5. Dezember 2014 | Peter Wilhelm 5. Dezember 2014

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Bernd
9 Jahre zuvor

Wie schön 🙂

Es trifft dann immer wieder die richtigen

Christians Ex
9 Jahre zuvor

*HändeübermKopfzusammenschlag*

Clara
9 Jahre zuvor

Mann, was waren wir Hinterbliebene langweilig: Mutter tot, 3 Kinder (=einzige Erben) und Sterbegeldversicherung. Letzteres beim Bestatter eingereicht, der hat Kosten abgezogen und uns den Rest überwiesen (also ab in die Erbmassse). Bzgl. des Erbes lief alles reibungslos (OK, die Bank meiner Mutter hat sich besch*** verhalten, aber das ist ’ne andere Geschichte…)
Bei der Bestattung lief nicht alles rund, wie waren nicht 100%ig zufrieden 🙁 .
Aber: die Beerdigung ist bei einigen in der Familie als die lustigste, abstruseste und seltsamste Beerdigung EVER in guter Erinnerung! Meiner Mutter hätte das bestimmt gefallen 🙂

Daniela
9 Jahre zuvor

Ich würde doch niemals so viel Geld meinem Bestatter überlassen und darauf hoffen, dass er sich schon gewissenhaft drum kümmert, bin ich denn wahnsinnig?!

Reply to  Daniela
9 Jahre zuvor

Man muß ja nicht. Aber die meisten Leute tun es und sind sehr gut damit beraten gewesen.
Das gehört mit zu den Aufgaben eines Bestatters und er weiß auch genau, wie er zügig an das Geld kommt, um es den Angehörigen dann zu überweisen.
Ich habe immer wieder die Erfahrung gemacht, daß Angehörige sehr viel länger auf das Geld warten mußten, als es der Bestatter gemußt hätte.

Mia80
Reply to  Peter Wilhelm
9 Jahre zuvor

Ich kann das schon verstehen und wenn es grad raus geht, ist das auch kein Ding. Aber bei solchen Summen und einer Bestattung, die nur 1/10 davon kostet, würde ich mich auch dagegen stemmen, dass der Bestatter die Versicherung abwickelt. Versteh mich nicht falsch, aber nicht umsonst heißt es, bei Geld hört die Freundschaft auf. Ich muss dazu sagen, ich habe über 10 Jahre bei einem Insolvenzverwalter gearbeitet und da erlebt man ganz andere Sachen. Da hilft es dann auch nicht mehr, im Recht zu sein, wenn es nur auf dem Papier besteht.

Glückauf
9 Jahre zuvor

Bei uns war es anders herum. Der Bestatter hat mir das eigenhändige einreichen der Sterbegeldvers. Nahegelegt, da sich der Rechnungsbetrag so nicht vermindert und die Kosten somit in voller Höhe Steuerlich geltend gemacht werden können.

Reply to  Glückauf
9 Jahre zuvor

Man sollte vom Bestatter drei Unterlagen bekommen, zum einen ist das die komplette Rechnung. Dann die Abrechnung mit der Versicherung und zum dritten eine Rechnung auf der beides gegeneinander aufgerechnet wird.
Welche davon die Kunden nun beim Finanzamt vorlegen, kann der Bestatter nicht überprüfen.

Roland09
9 Jahre zuvor

Ach was, Anwälte und Versicherungen, alles Kinderkram!

Andere Leute veranlassen in so einer Situation Hausbesuche.

Diabolo
9 Jahre zuvor

Wir machen das eigentlich genau so. Wir bekommen die Policen und eine Vollmacht der Angehörigen, dass die Versicherungsgelder an unser Unternehmen ausgezahlt werden dürfen.
Allerdings machen wir das nur mit Sterbegeldversicherungen, bzw. Kleinlebensversicherungen im Rahmen der Bestattungskosten. Überschüsse werden an die Erben ausgezahlt.
Und jetzt fangen die Probleme an, denn wir können gar nicht festlegen, wer wirklich Erbe ist.
Und wir dürften die Differenz auch rechtlich nur auf das Konto des Verstorbenen auszahlen, bzw. an die Hinterlegungsstelle des Nachlassgerichts.
Mit der Auszahlung von Versicherungsgeldern an Angehörige greifen wir eigentlich der Entscheidung eines Richters des Nachlaßgerichts vor. In dem Fall mit den 93.000 € kann man nur von Glück sagen, dass der Bruder seinen Anteil bereits von der Versicherung bekommen hat.
Wenn die Differenz vom Bestatter zu zwei Hälften an die Schwesten ausgezahlt worden wäre, hätte der Bruder sein Drittel vom Bestattungsunternehmen einfordern können, weil dieses selbstherrlich ein Erbe verteilt hat. Wusste ich so auch nicht, hat mir aber aktuell unser Rechtsanwalt so erklärt.

Coffin Corner
9 Jahre zuvor

Sollte eine Insolvenz des Bestatters in den Zeitraum fallen, wo das Geld schon an ihn überwiesen ist, aber noch nicht weitergeleitet, würde es vermutlich ein grosses Problem geben.
Ich wäre da vorsichtig, Policen auszuhändigen, die die Bestattungskosten deutlich überschreiten.
Im Mittelstand werden ja oft der Einkauf von Waren für bereits gelaufenes Projekt x aus den Mitteln bezahlt, die ein anderer Kunde sein späteres Projekt anzahlt. Bleibt also mal der Folgeauftrag aus, ist die Firma dahin. Auch die Hausbank des Bestatters könnte dichtmachen, weil er schon zu lange und zu tief in den roten Zahlen ist, dazu aber gerade diesen einen Geldeingang noch abpassen. Dann steht man da.

Reply to  Coffin Corner
9 Jahre zuvor

Da hast Du durchaus Recht.
Gerade der Punkt, daß aus eingenommenen Kundengeldern andere Löcher gestopft werden, ist bei in Schräglage befindlichen Unternehmen sehr oft anzutreffen.
Und im Gegensatz zu früher gibt es heute doch auch Bestatter, deren Unternehmen in Schräglage sind.
Allerdings sollten Kundengelder und Betriebsmittel auf getrennten Konten verwaltet werden.
Danach würde ich mich ganz genau erkundigen. Der Bestatter muß ohne zu zögern eine andere Kontonummer und/oder Bankverbindung für diese Beträge nennen können.

Aber wie gesagt, es ist nach wie vor die sicherste und schnellste Variante, den Bestatter all diese Dinge abwickeln zu lassen.
Hat man Bedenken, muß man nicht gleich Zeter und Mordio schreien und Himmel und Hölle in Bewegung setzen, sondern dann schreibt man auf die vom Bestatter vorgelegte Vollmacht deutlich: „Überweisung sämtlicher Versicherungsleistungen auf Konto…“ und gibt sein eigenes Konto an. Es ist eine Selbstverständlichkeit, daß der Bestatter einem auf Wunsch Kopien der Policen macht und aushändigt.

Alleswisser
Reply to  Peter Wilhelm
9 Jahre zuvor

Im Falle einer Insolvenz ist es irrelevant, ob das Geld sich nun auf dem einen oder dem anderen Konto befindet. So lange beide Konten dem in Insolvenz befindlichen Unternehmen gehören, ist das Geld Teil der Insolvenzmasse und bei Liquidation des Unternehmens damit praktisch weg. Wer dann wenn überhaupt wann und in welcher Höhe Geld bekommt, entscheidet allein der Insolvenzverwalter. Banken stehen üblicherweise ganz vorne. Privatpersonen stehen meist ganz hinten. Für die Verwertung ist der Besitz des Unternehmens zum Zeitpunkt der Insolvenz entscheidend – nicht das Eigentum. Bei der Liquidation eines in Insolvenz befindlichen Elektronikhändlers wurden selbst zur Reparatur angenommene Geräte verwertet, um die Gläubigergemeinschaft zu bedienen. Das Unternehmen war definitiv nicht Eigentümer dieser Geräte, sondern nur Besitzer. Als die Firma Hops ging, standen die Geräte aber gerade auf dem Gelände der Firma und waren damit in deren Besitz und damit wiederum Teil der Insolvenzmasse. Ein 2. Konto unterstützt also höchstens den Anschein, dass der Bestatter die Gelder ordentlich trennt. Wäre ich Bestatter, würde ich so arbeiten. Wäre ich Kunde, würde mir das zwar gefallen, aber… Weiterlesen »

Mia80
Reply to  Alleswisser
9 Jahre zuvor

Du sprichst von Konkurs, nicht von Insolvenz. Die Vorrechte von Finanzamt und Banken wurden mit Einführung der InsO 1999 abgeschafft, seitdem bekommt jeder Gläubiger die gleiche Quote.

Coffin Corner
9 Jahre zuvor

Die Sache mit dem 2. Konto bringt aber auch nur dann etwas, wenn der Bestatter dieses Konto nicht auch als Manovriermasse betrachtet, was ich nicht prüfen kann. Fällt die Firma in Konkurs, ist auch das 2. Konto in der Konkursmasse. Da müsste er vermutlich schon das 2. Konto im Ausland unterhalten und dann noch ganz sauber verwalten.

8 Jahre zuvor

You’ve hit the ball out the park! Incredible!




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