Frag doch den Undertaker

Von Amts wegen feuerbestattet

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Kürzlich ist ein Bekannter im Alter von 50 plötzlich gestorben. Verfügungen über seine Beisetzung hat er offenbar nicht hinterlassen. Nahe Angehörige gibt es nicht.
In Bayern ist es so, dass Feuerbestattung nur bei eigener Verfügung oder mit Genehmigung naher Angehöriger zulässig ist.
Da keine Angehörigen da sind, lief es auf eine Bestattung von Amts wegen hinaus – und zwar Feuerbestattung!
Man sagte „Der gute Mann hat seine Mutter 2006 als Feuerbestattung beisetzen lassen – da kann man davon ausgehen, dass er das auch wollte“.
Auch wurde die Bestattung der Urne einfachst (nicht ein Blümchen..) ausgeführt – obwohl es am Geld nicht scheitern dürfte – der Mann hatte zu Lebzeiten ein gutes Einkommen.
Der Mensch von die Friedhofsverwaltung guckte auch etwas doof, als bei einer Bestattung von Amts wegen dann doch erstaunliche 50 Personen (Freunde, Kollegen, Nachbarn) auftauchten…

Das ist ein Ablauf, wie er immer häufiger vorkommt.
Früher war das keine Frage. Die Menschen, die von Seiten der Verwaltung beigesetzt wurden, bekamen eine Erdbestattung, notfalls ohne Grabstein und Bepflanzung, weil das eben die ortsübliche Bestattung war.
Inzwischen nimmt die Zahl der Feuerbestattungen stark zu und hat vielerorts die Erdbestattung schon weit überflügelt.
Somit gilt dort dann die Feuerbestattung als die ortsübliche Variante. Wenn dann ein Mensch keinerlei Vorkehrungen oder Vorsorge getroffen hat, ja dann bekommt er eben das, was die meisten Menschen vor Ort auch nehmen würden.

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Anders ist das in Gegenden, in denen die Erdbestattung noch vorherrschend ist. Auch hier bevorzugen die Behörden natürlich die deutlich günstigere Feuerbestattung, nicht einmal wegen der geringeren Bestattungskosten, sondern zumeist in Hinblick auf die Folgekosten durch Grabpflege usw.
Es wird dann entweder einfach eine Feuerbestattung gemacht, denn findet sich kein Angehöriger, der die Kosten übernehmen kann, so gibt es auch niemanden, der sich hinterher beschweren könnte.
Oder man forscht in den Unterlagen nach der Art der Bestattung, die in der Familie üblich waren und läßt dem jetzt Verstorbenen dann ebenfalls eine solche familienübliche Bestattung zukommen.

Wer will sich auch darüber beklagen, es gibt ja bei Amtsbestatteten meist niemanden.

Schlimm finde ich das, wenn die Bestattung ohne jeglichen Schmuck wie ein Armenbegräbnis organisiert wird. Ich persönlich meine, daß jeder ein bißchen Orgel, einen Pfarrer/Redner und ein paar Blümchen verdient hat.
Hatten wir solche Fälle, dann habe ich in der Zeit, als ich noch als Bestatter tätig war, wenn nicht der ausdrückliche Wunsch nach einem kargen Begräbnis bestand, immer dafür gesorgt, daß es wenigstens nicht an Orgel, Blümchen und Trallala gefehlt hat, notfalls haben wir uns selbst als Trauergäste in die Kapelle gesetzt. Denn so ganz allein sollte niemand gehen müssen. Das, so glaube ich, gebietet uns der Anstand und der Respekt unseren Mitmenschen gegenüber.

Das Verhalten der Stadtverwaltung halte ich in Bezug auf die Feuerbestattung für tolerierbar. Dem hätte der Verstorbene durch einen kurzen Besuch bei einem Bestatter oder ein paar geschriebenen Zeilen vorbeugen können.
Daß es bei angeblich vorhandenem Vermögen, dann so schmucklos zuging, finde ich hingegen nicht in Ordnung.


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Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 8. Dezember 2015 | Revision: 12. Dezember 2015

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