Kürzlich ist ein Bekannter im Alter von 50 plötzlich gestorben. Verfügungen über seine Beisetzung hat er offenbar nicht hinterlassen. Nahe Angehörige gibt es nicht.
In Bayern ist es so, dass Feuerbestattung nur bei eigener Verfügung oder mit Genehmigung naher Angehöriger zulässig ist.
Da keine Angehörigen da sind, lief es auf eine Bestattung von Amts wegen hinaus – und zwar Feuerbestattung!
Man sagte „Der gute Mann hat seine Mutter 2006 als Feuerbestattung beisetzen lassen – da kann man davon ausgehen, dass er das auch wollte“.
Auch wurde die Bestattung der Urne einfachst (nicht ein Blümchen..) ausgeführt – obwohl es am Geld nicht scheitern dürfte – der Mann hatte zu Lebzeiten ein gutes Einkommen.
Der Mensch von die Friedhofsverwaltung guckte auch etwas doof, als bei einer Bestattung von Amts wegen dann doch erstaunliche 50 Personen (Freunde, Kollegen, Nachbarn) auftauchten…
Das ist ein Ablauf, wie er immer häufiger vorkommt.
Früher war das keine Frage. Die Menschen, die von Seiten der Verwaltung beigesetzt wurden, bekamen eine Erdbestattung, notfalls ohne Grabstein und Bepflanzung, weil das eben die ortsübliche Bestattung war.
Inzwischen nimmt die Zahl der Feuerbestattungen stark zu und hat vielerorts die Erdbestattung schon weit überflügelt.
Somit gilt dort dann die Feuerbestattung als die ortsübliche Variante. Wenn dann ein Mensch keinerlei Vorkehrungen oder Vorsorge getroffen hat, ja dann bekommt er eben das, was die meisten Menschen vor Ort auch nehmen würden.
Anders ist das in Gegenden, in denen die Erdbestattung noch vorherrschend ist. Auch hier bevorzugen die Behörden natürlich die deutlich günstigere Feuerbestattung, nicht einmal wegen der geringeren Bestattungskosten, sondern zumeist in Hinblick auf die Folgekosten durch Grabpflege usw.
Es wird dann entweder einfach eine Feuerbestattung gemacht, denn findet sich kein Angehöriger, der die Kosten übernehmen kann, so gibt es auch niemanden, der sich hinterher beschweren könnte.
Oder man forscht in den Unterlagen nach der Art der Bestattung, die in der Familie üblich waren und läßt dem jetzt Verstorbenen dann ebenfalls eine solche familienübliche Bestattung zukommen.
Wer will sich auch darüber beklagen, es gibt ja bei Amtsbestatteten meist niemanden.
Schlimm finde ich das, wenn die Bestattung ohne jeglichen Schmuck wie ein Armenbegräbnis organisiert wird. Ich persönlich meine, daß jeder ein bißchen Orgel, einen Pfarrer/Redner und ein paar Blümchen verdient hat.
Hatten wir solche Fälle, dann habe ich in der Zeit, als ich noch als Bestatter tätig war, wenn nicht der ausdrückliche Wunsch nach einem kargen Begräbnis bestand, immer dafür gesorgt, daß es wenigstens nicht an Orgel, Blümchen und Trallala gefehlt hat, notfalls haben wir uns selbst als Trauergäste in die Kapelle gesetzt. Denn so ganz allein sollte niemand gehen müssen. Das, so glaube ich, gebietet uns der Anstand und der Respekt unseren Mitmenschen gegenüber.
Das Verhalten der Stadtverwaltung halte ich in Bezug auf die Feuerbestattung für tolerierbar. Dem hätte der Verstorbene durch einen kurzen Besuch bei einem Bestatter oder ein paar geschriebenen Zeilen vorbeugen können.
Daß es bei angeblich vorhandenem Vermögen, dann so schmucklos zuging, finde ich hingegen nicht in Ordnung.
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Hallo,
in der Sache ist die Entscheidung für eine Feuerbestattung sicherlich durchaus zu verstehen. Was mich jedoch stutzig macht ist in diesem Zusammenhang die Information, „In Bayern ist es so, dass Feuerbestattung nur bei eigener Verfügung oder mit Genehmigung naher Angehöriger zulässig ist.“
Da kann ich mir bei unseren Amtsschimmeln durchaus auch die Gegenvariante vorstellen dass kein „naher“ Angehöriger für eine Entscheidung verfügbar ist und dann ggf. vom Amt auch durchaus gegen den Willen desjenigen der die Kosten tragen muss eine Erdbestattung durchgesetzt wird. Wäre ja nicht die einzige Stelle bei der vom Amt gern mal mit zweierlei Maß gemessen wird.
Und spätestens da ist es dann mit meinem Verständnis bzw. meiner Akzeptanz vorbei.
Gruß
Willi
@Willi: Ein Verstorbener bekommt von seiner Bestattung am wenigsten zu spüren. Im Grunde genommen ist ein Befolgen seiner letzten Wünsche nur der Ausdruck des Respekt vor ihm.
Ich vertrete ja durchaus auch die Meinung, daß man diese Wünsche in bestimmten Fällen auch mal mißachten darf, wenn stärkere Interessen der Familie dem entgegenstehen.
Schließlich sind es die Lebenden die die Kosten zu tragen und das Grab zu pflegen haben.
So gibt es also einerseits die Wünsche des Verstorbenen und andererseits die der Hinterbliebenen, die es zu berücksichtigen gilt.
Doch wie ist das bei einem Menschen, der keine Wünsche geäußert hat und der auch keine Familie hat?
Hier muß, so finde ich, fein aufgepaßt werden, daß die dann erfolgenden Bestattungen immer noch dem Verstorbenen den gehörigen Respekt zollen und nicht einfach eine Entsorgung sind.
Die Entscheidung, es dann so zu machen, wie es in der betreffenden Familie schon mal gemacht wurde, zeigt eigentlich, daß sich da jemand Gedanken gemacht hat.
Danke Peter, dass Du meine Frage/Hinweis im Blog behandelt hast.
Nun ja – §8 der Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (Bestattungsverordnung – BestV -) des Bayerischen Innenministeriums sollte schon noch gelten…
Alles in allem war die Urnenbeisetzung schon recht würdig – es gab 08/15 Musik von CD seitens der Friedhofverwaltung, ein Vereinskollege hielt eine kurze Rede und Gestecke gab es seitens Vereinen und Kollegen auch noch.
Der Mann war übrigens in leitender Position für die interne EDV einer Elektronikkette zuständig, bei der Geiz geil ist und deren Kunden nicht blöd sind – da hätte schon eine günstige Überurne drin sein können, nicht?
Vereinskollegen versuchten ja noch, sich in die Sache einzuschalten – aber da wurde rigeros abgeblockt.
Wir wissen bis heute nicht, an was genau er überhaupt gestorben ist!
Traurig!
@Chris: Das mit dem Abblocken, wenn auch rigoros, kann man eigentlich verstehen. Wenn niemand anderes als die öffentliche Hand die Bestattungspflicht annimmt, dann hat diese auch das Sagen. Da kann nicht Max Müller herkommen und sagen „Hier der wollte schon immer in einer pinken Urne beerdigt werden“ und Erika Schmidt dann behaupten „Die Urne muss aussehen wie ein Pudel und der Grabstein muss Pink sein und nach Osten ausgerichtet“. Es kann halt schlussendlich nur einer das sagen haben, und solange das nicht vorher geregelt wurde ala „um meine Beisetzung kümmern sich meine Kinder bzw Frau Schmidt“ ist es wohl angemessen dann abzuwiegeln, da man sonst für alles offen wäre, ob nun passend oder nicht oder wiedersprüchlich. Wenn ich mich richtig entsinne, fällt das Erbe ja ohne Erben und Testament irgendwann mal an den Staat und da wird es dann schwierig noch fremdes Geld über den „gut genug“ Standard auszugeben. Es wäre schwerlich hinnehmbar wenn aus einem 100k Nachlass auf einmal eine opulente Bestattung gestellt wird, je nach dem Gutdünken eines Amtsmenschen, wobei dann auch die… Weiterlesen »
@Dave B:
Hallo Dave B,
ja – Tippfähler passieren halt nun mal… 😉
Du hast sicher recht – aber mir gefällt es halt nicht, dass ein Mann – sagen wir mal obere Mittelschicht – bestattet wird wie ein Bahnhofspenner. Punkt.
Kann man ihm vorwerfen, keine Verfügungen getroffen zu haben? Vielleicht hat er ja – aber es hat sie auf die Schnelle keiner in seinem Anwesen gefunden…
Ich bleibe dabei: Traurig!
ich weiß es passt nicht ganz bzw gar nicht zum artikel. aber wo bleiben die fragen 9 und 10 zum Rätsel?
Ich rechne mir keine chancen zum Gewinn aus, dafür sind andere schlauer. aber irgendwie macht die raterei auch Spaß