Frag doch den Undertaker

Leichenschau und Fahrtkosten zu teuer? Überführungskosten

Leserfrage: Ich habe am 10.12 diesen Jahres meinen Bruder durch einen Arbeitsunfall verloren.
Ich selbst komme aus der Bestatterbranche, jedoch in einem anderen Bundesland. Nun habe ich durch meine Schwägerin eine Kopie der Rechnung erhalten. Darin aufgeführt ist die Rechnung zur Feststellung des Todes einer niedergelassenen Hausärztin.

Die Feststellung des Todes war wochentags gegen 10 Uhr vormittags auf der Baustelle.

Die Rechnung beläuft sich auf 280,00 Euro.
Mit erscheint dieser Betrag wesentlich zu hoch.
Oder ist durch die neue Gebührenordnung die Leichenschau zu normaler Tageszeit um so viel teurer geworden?

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Ebenso, wurde für die Fahrt vom Institut zum Krematorium 1 Träger zum einladen berechnet.
Wie gesagt, ich komme aus der Branche. Ich weiss wie das Prinzip mit Sargroller funktioniert.

Sind das übliche Kosten?

Diese Leichenschau ist zu teuer

Die teuerste Leichenschau kann nach den aktuellen Gebührensätzen nicht mehr als knapp 240 Euro kosten. Demnach kann 280,- Euro meiner Meinung nach gar nicht sein.

Wie das konkret berechnet werden kann, kannst Du hier laienverständlich nachlesen:

https://bestatterweblog.de/kosten-der-leichenschau-2020/

Fahrtkosten, Überführungskosten beim Bestatter

Ein weiteres Übel der Bestattungsbranche ist das Abrechnen nach Fahrpauschalen. Jeder Bestatter ist – wie es für Kaufleute auch sinnvoll und zu fordern ist – bemüht, seine Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Dabei ist es üblich, mehrere Verstorbene, also mehrere Särge und Tragen, gleichzeitig zu transportieren. Wann immer es möglich ist, schickt der Unternehmen nur einen Fahrer los. Dieser muss sich dann mit den üblichen Hilfsmitteln selbst helfen oder bekommt vor Ort (Friedhof, Pathologie, Krematorium, Krankenhaus etc.) Hilfe durch dritte Personen.

Dennoch sehe ich so gut wie nie Bestatterrechnungen (und ich sehe hunderte davon pro Jahr), auf denen nur ein halber Transport abgerechnet wurde, weil zwei Särge transportiert wurden. Auch lese ich fast immer die Rechnungsposition für den „Helfer“, „Beifahrer“ oder „zweiten Mann“, obwohl in den allermeisten Fällen wahrscheinlich ein einzelner Mitarbeiter gefahren ist.

Der Bestatter könnte für seine Transporte einen Betrag X ansetzen, und niemand von den Hinterbliebenen würde sich wundern.
Da einige Bestatter aber aus irgendeinem Grund zwanghaft „Helfer“, „Beifahrer“ und „zweite Männer“ mit auf die Rechnung „mogeln“ müssen, begehen sie streng genommen einen Betrug.

In meinem Unternehmen gab es für jeden Sterbefall einen Laufzettel, der vom ersten Gespräch bis zur Rechnungsstellung die ganze Zeit die Arbeit begleitete. Darauf wurde alles dokumentiert. Auch die Fahrer unterzeichneten mit Datum und Uhrzeit, so blieb alles nachvollziehbar. Für die Überführungen hatte ich einen niedrigen Betrag (ich glaube es waren 75 €) für eine „einfache Überführung“ (also ggfs. mit mehreren Särgen) und einen höheren Betrag für eine „gesonderte Überführung“ mit nur diesem einen Sarg.
In einem Taxi fällt der Fahrpreis ja auch nicht mehrfach an, wenn mehrere Leute mitfahren, sondern die Betroffenen teilen sich ja meist die Kosten; so muss das beim Bestatter unverzichtbar ebenfalls sein.

Was kann man tun?

Die Rechnung der Ärztin würde ich zunächst einmal nicht bezahlen. Ich würde sie bitten (bzw. den Bestatter damit beauftragen), zu erklären, wie die hohen Kosten entstanden sind. Sie muss eine Rechnung gemäß GOÄ stellen, also mit nachvollziehbaren Nummern aus diesem Gebührenverzeichnis. Dann kann jedermann in meinem oben verlinkten Artikel oder in der GOÄ nachsehen, wie sich die Rechnungssumme zusammensetzt.

Im Falle der Überführungskosten sind die Hinterbliebenen in Beweisnot. Sie müssen stichhaltig darlegen, dass der Bestatter mi nur einem Mann gefahren ist und trotzdem zwei Männer abgerechnet hat.

Achtung: Wenn es aber heißt, dass nur ein zusätzlicher Mann zum Beladen benötigt wurde, dann ist das ja auch okay. Es hat einer beim Beladen geholfen und dafür fallen Kosten an. Jede Mühe verdient ihren Lohn. Ein Beladungshelfer muss nicht mitfahren.

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§ Hinweis:

Diese Einschätzung beruht auf meinen persönlichen Erfahrungen und gibt ausschließlich meine Meinung wieder. Zu Rechts-, Steuer- und medizinischen Themen sollten Sie immer einen ausgewiesenen Fachmann fragen. Das ist oft günstiger als man denkt. Verlassen Sie sich nie auf Erkenntnisse, die Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!]

Bild von Lisa Yount auf Pixabay

Bildquellen:

  • coffins-5109094_640-pixabay: Pixabay

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Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

#Fahrtkosten #Überführungskosten beim Bestatter

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(©si)