Frag doch den Undertaker

Leichenschau und Fahrtkosten zu teuer? Überführungskosten

Leserfrage: Ich habe am 10.12 diesen Jahres meinen Bruder durch einen Arbeitsunfall verloren.
Ich selbst komme aus der Bestatterbranche, jedoch in einem anderen Bundesland. Nun habe ich durch meine Schwägerin eine Kopie der Rechnung erhalten. Darin aufgeführt ist die Rechnung zur Feststellung des Todes einer niedergelassenen Hausärztin.

Die Feststellung des Todes war wochentags gegen 10 Uhr vormittags auf der Baustelle.

Die Rechnung beläuft sich auf 280,00 Euro.
Mit erscheint dieser Betrag wesentlich zu hoch.
Oder ist durch die neue Gebührenordnung die Leichenschau zu normaler Tageszeit um so viel teurer geworden?

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Ebenso, wurde für die Fahrt vom Institut zum Krematorium 1 Träger zum einladen berechnet.
Wie gesagt, ich komme aus der Branche. Ich weiss wie das Prinzip mit Sargroller funktioniert.

Sind das übliche Kosten?

Diese Leichenschau ist zu teuer

Die teuerste Leichenschau kann nach den aktuellen Gebührensätzen nicht mehr als knapp 240 Euro kosten. Demnach kann 280,- Euro meiner Meinung nach gar nicht sein.

Wie das konkret berechnet werden kann, kannst Du hier laienverständlich nachlesen:

https://bestatterweblog.de/kosten-der-leichenschau-2020/

Fahrtkosten, Überführungskosten beim Bestatter

Ein weiteres Übel der Bestattungsbranche ist das Abrechnen nach Fahrpauschalen. Jeder Bestatter ist – wie es für Kaufleute auch sinnvoll und zu fordern ist – bemüht, seine Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Dabei ist es üblich, mehrere Verstorbene, also mehrere Särge und Tragen, gleichzeitig zu transportieren. Wann immer es möglich ist, schickt der Unternehmen nur einen Fahrer los. Dieser muss sich dann mit den üblichen Hilfsmitteln selbst helfen oder bekommt vor Ort (Friedhof, Pathologie, Krematorium, Krankenhaus etc.) Hilfe durch dritte Personen.

Dennoch sehe ich so gut wie nie Bestatterrechnungen (und ich sehe hunderte davon pro Jahr), auf denen nur ein halber Transport abgerechnet wurde, weil zwei Särge transportiert wurden. Auch lese ich fast immer die Rechnungsposition für den „Helfer“, „Beifahrer“ oder „zweiten Mann“, obwohl in den allermeisten Fällen wahrscheinlich ein einzelner Mitarbeiter gefahren ist.

Der Bestatter könnte für seine Transporte einen Betrag X ansetzen, und niemand von den Hinterbliebenen würde sich wundern.
Da einige Bestatter aber aus irgendeinem Grund zwanghaft „Helfer“, „Beifahrer“ und „zweite Männer“ mit auf die Rechnung „mogeln“ müssen, begehen sie streng genommen einen Betrug.

In meinem Unternehmen gab es für jeden Sterbefall einen Laufzettel, der vom ersten Gespräch bis zur Rechnungsstellung die ganze Zeit die Arbeit begleitete. Darauf wurde alles dokumentiert. Auch die Fahrer unterzeichneten mit Datum und Uhrzeit, so blieb alles nachvollziehbar. Für die Überführungen hatte ich einen niedrigen Betrag (ich glaube es waren 75 €) für eine „einfache Überführung“ (also ggfs. mit mehreren Särgen) und einen höheren Betrag für eine „gesonderte Überführung“ mit nur diesem einen Sarg.
In einem Taxi fällt der Fahrpreis ja auch nicht mehrfach an, wenn mehrere Leute mitfahren, sondern die Betroffenen teilen sich ja meist die Kosten; so muss das beim Bestatter unverzichtbar ebenfalls sein.

Was kann man tun?

Die Rechnung der Ärztin würde ich zunächst einmal nicht bezahlen. Ich würde sie bitten (bzw. den Bestatter damit beauftragen), zu erklären, wie die hohen Kosten entstanden sind. Sie muss eine Rechnung gemäß GOÄ stellen, also mit nachvollziehbaren Nummern aus diesem Gebührenverzeichnis. Dann kann jedermann in meinem oben verlinkten Artikel oder in der GOÄ nachsehen, wie sich die Rechnungssumme zusammensetzt.

Im Falle der Überführungskosten sind die Hinterbliebenen in Beweisnot. Sie müssen stichhaltig darlegen, dass der Bestatter mi nur einem Mann gefahren ist und trotzdem zwei Männer abgerechnet hat.

Achtung: Wenn es aber heißt, dass nur ein zusätzlicher Mann zum Beladen benötigt wurde, dann ist das ja auch okay. Es hat einer beim Beladen geholfen und dafür fallen Kosten an. Jede Mühe verdient ihren Lohn. Ein Beladungshelfer muss nicht mitfahren.

§ Hinweis:

Diese Einschätzung beruht auf meinen persönlichen Erfahrungen und gibt ausschließlich meine Meinung wieder. Zu Rechts-, Steuer- und medizinischen Themen sollten Sie immer einen ausgewiesenen Fachmann fragen. Das ist oft günstiger als man denkt. Verlassen Sie sich nie auf Erkenntnisse, die Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!

Bild von Lisa Yount auf Pixabay

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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 29. Dezember 2020

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Ingrid Hoerner
3 Jahre zuvor

Ja, alles wunderbar und dann gibt es noch die Bestatter – habe hierzu einen Kostenaufstellung vorliegen – die vom Krematorium abholen lassen, also gar nicht fahren und dem Angehörigen dafür aber fast 470 € an Fahrtkosten zum Krematorium berechnen.

Ich denke, das werde ich mal an die zuständige Polizei geben und eine Anzeige wegen Betruges machen.

Dazu kommt, wenn ich das auf der einen Kostenaufstellung sehe, dann wird es kein Einzelfall sein.

Dazu muss man wissen:
Diese Fahrtkosten würden anfallen, wenn der Bestatter wirklich zu diesem Krematorium fahren würde. Liegt ca. 200 km entfernt.
Kosten in diesem Krematorium = 395,00 € inkl. der Kosten für die Abholung.
Diese sind auf der Kostenaufstellung auch zu sehen.

Das nächste Krematorium liegt ca. 40 km von seinem Institut entfernt.
Kosten in diesem Krematorium = 378,00 €.

Na, wie findet man das?

Ingrid Hoerner
3 Jahre zuvor

Hallo lieber Peter,
es mag sein, dass jeder Kaufmann so seine Möglichkeiten hat.
Allerdings, wenn er in seine Rechnung eine Leistung schreibt, die er nicht erbringt, dann denke ich, dass das nicht korreket ist.
Ebenfalls, glaube ich auch, dass ein guter Bestatter seine Angehörigen dahingehend nicht betrügen sollte, dass er extra Kosten produziert.
Ich werde die Angelegenheit jedenfalls nicht auf sich beruhen lassen und dann auch entsprechend berichten wie es weitergegangen ist.

Name
Reply to  Peter Wilhelm
3 Jahre zuvor

Hallo, du schriebst „Wenn der Verstorbene vom Subunternehmer abgeholt wurde, darf der Bestatter nicht so tun und so abrechnen, als sei er selbst gefahren.“, und das verstehe ich nicht, bzw. halte ich für nicht korrekt. Was heißt „so tun“, meint das auf Nachfrage des Kunden unwahre Auskunft geben, wer den Auftrag letztlich tatsächlich ausgeführt hat? Ich sehe nicht, dass der Kunde da ein Auskunftsrecht hätte (außer das ist gesondert vertraglich vereinbart), ob, und wenn ja welcher Subunternehmer die Fahrt durchgeführt hat – falls er jedoch Auskunft gibt (und sie nicht m. E. berechtigterweise verweigert), sollte sie der Wahrheit entsprechen, alles andere ist sicherlich unredlich gegenüber den eigenen Kunden, jedoch auch wiederum m. E. nicht ordnungswidrig, strafbar oder sonstwas. Oder bezieht sich „so tun“ auf die Rechnung? Auch da sehe ich nicht, wieso dem Kunden ersichtlich sein müsste, wer die einzelnen Teile einer Dienstleistung erbracht hat. „Modern“ (und trotzdem uralt) ist ja sogenanntes dropshipping bzw. dropservicing, was man ansonsten schlichtweg einen Wiederverkäufer von Waren oder Dienstleistungen nennt, der die Ware selbst aber nie sieht und die… Weiterlesen »

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Reply to  Name
3 Jahre zuvor

Bei obigem Text bin ich davon ausgegangen, dass vertraglich nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, einen Subunternehmer zu beauftragen – falls es jedoch ausgeschlossen wurde, aber dennoch passiert, ist das selbstverständlich Vertragsbuch.

Marco
3 Jahre zuvor

@Peter: Grundsätzlich gebe ich dir Recht. Ich habe allerdings Ingrid ein wenig anders verstanden. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es so:

1. Das Krematorium holt den Toten beim Bestatter ab. Das Krematorium stellt für seine Leistungen inkl. Abholung 395€ in Rechnung.

2. Der Bestatter gibt die Kosten für das Krematorium (ob mit oder ohne Aufschlag, bin ich nicht sicher) als Rechnungsposten an den Kunden weiter.

3. Außerdem stellt er noch einen Posten „Überführung ins Krematorium“ für 470€ in Rechnung.

WENN ich das richtig verstanden habe, dann ist Punkt 3 schon mindestens problematisch, ggf. auch Betrug.

Wenn es natürlich nur so ist, dass der Bestatter Leistungen für 395€ einkauft und für 470€ berechnet, dann bin ich vollkommen bei dir. Das ist – natürlich alles im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen – vollkommen in Ordnung.

Ingrid Hoerner
Reply to  Peter Wilhelm
3 Jahre zuvor

Hallo lieber Peter,
ich war der Meinung, dass das aus meinem Schreiben ganz eindeutig hervorging.
Du bist mir nicht böse, wenn ich jetzt am letzten Tag des Jahres noch mal ein bisschen lästere?
Wie sagt man so schön: „Wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil.“
Das ist wirklich nicht böse gemeint, denn ich denke, dass kann uns allen passieren, das wir etwas überlesen.
Wünsche Dir noch einen wundervollen letzten Tag im Jahr 2020!
LG Ingrid

Ingrid Hoerner
3 Jahre zuvor

Danke Marco und Peter,

jetzt ist die Sache geklärt.

Der Bestatter stellt die 395,00 € die auch die 60,00 € für die 2. Leichenschau beinhalten sowie die Abholung und die Rückführung der Aschenkapsel schon so in Rechnung.

Dann berechnet er zusätzlich die Summe von 469,90 € für eine Überführung.

Dazu stehen auf der Rechnung noch Kosten für Helfer für amtsärztliche Leichenschau mit 98,80 € sowie eine „Freigabe der amtsärztlichen Bescheinigung beim Gesundheitsamt“ mit 56,90 €.

Dreist finde ich auch, wenn er den Termin für die Abholung für einige Tage später plant, dass er der Angehörigen noch die Kühlkosten in Rechnung stellt.

Also, wenn man diese Kostenaufstellung dieses Bestatters sieht, dann wird jedem nur noch schwarz vor Augen.

Ich habe übrigens schon mit einem Fachanwalt bzgl. dieser Transportkosten gesprochen und auch hier wurde mir bestätigt, dass das nicht statthaft ist.

Bei allen von Dir Peter mir mitgeteilten Beispielen bzgl. Ring, gehe ich mit Dir konform.




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