Leserfrage: Ich habe am 10.12 diesen Jahres meinen Bruder durch einen Arbeitsunfall verloren.
Ich selbst komme aus der Bestatterbranche, jedoch in einem anderen Bundesland. Nun habe ich durch meine Schwägerin eine Kopie der Rechnung erhalten. Darin aufgeführt ist die Rechnung zur Feststellung des Todes einer niedergelassenen Hausärztin.
Die Feststellung des Todes war wochentags gegen 10 Uhr vormittags auf der Baustelle.
Die Rechnung beläuft sich auf 280,00 Euro.
Mit erscheint dieser Betrag wesentlich zu hoch.
Oder ist durch die neue Gebührenordnung die Leichenschau zu normaler Tageszeit um so viel teurer geworden?
Ebenso, wurde für die Fahrt vom Institut zum Krematorium 1 Träger zum einladen berechnet.
Wie gesagt, ich komme aus der Branche. Ich weiss wie das Prinzip mit Sargroller funktioniert.
Sind das übliche Kosten?
Diese Leichenschau ist zu teuer
Die teuerste Leichenschau kann nach den aktuellen Gebührensätzen nicht mehr als knapp 240 Euro kosten. Demnach kann 280,- Euro meiner Meinung nach gar nicht sein.
Wie das konkret berechnet werden kann, kannst Du hier laienverständlich nachlesen:
https://bestatterweblog.de/kosten-der-leichenschau-2020/
Fahrtkosten, Überführungskosten beim Bestatter
Ein weiteres Übel der Bestattungsbranche ist das Abrechnen nach Fahrpauschalen. Jeder Bestatter ist – wie es für Kaufleute auch sinnvoll und zu fordern ist – bemüht, seine Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Dabei ist es üblich, mehrere Verstorbene, also mehrere Särge und Tragen, gleichzeitig zu transportieren. Wann immer es möglich ist, schickt der Unternehmen nur einen Fahrer los. Dieser muss sich dann mit den üblichen Hilfsmitteln selbst helfen oder bekommt vor Ort (Friedhof, Pathologie, Krematorium, Krankenhaus etc.) Hilfe durch dritte Personen.
Dennoch sehe ich so gut wie nie Bestatterrechnungen (und ich sehe hunderte davon pro Jahr), auf denen nur ein halber Transport abgerechnet wurde, weil zwei Särge transportiert wurden. Auch lese ich fast immer die Rechnungsposition für den „Helfer“, „Beifahrer“ oder „zweiten Mann“, obwohl in den allermeisten Fällen wahrscheinlich ein einzelner Mitarbeiter gefahren ist.
Der Bestatter könnte für seine Transporte einen Betrag X ansetzen, und niemand von den Hinterbliebenen würde sich wundern.
Da einige Bestatter aber aus irgendeinem Grund zwanghaft „Helfer“, „Beifahrer“ und „zweite Männer“ mit auf die Rechnung „mogeln“ müssen, begehen sie streng genommen einen Betrug.
In meinem Unternehmen gab es für jeden Sterbefall einen Laufzettel, der vom ersten Gespräch bis zur Rechnungsstellung die ganze Zeit die Arbeit begleitete. Darauf wurde alles dokumentiert. Auch die Fahrer unterzeichneten mit Datum und Uhrzeit, so blieb alles nachvollziehbar. Für die Überführungen hatte ich einen niedrigen Betrag (ich glaube es waren 75 €) für eine „einfache Überführung“ (also ggfs. mit mehreren Särgen) und einen höheren Betrag für eine „gesonderte Überführung“ mit nur diesem einen Sarg.
In einem Taxi fällt der Fahrpreis ja auch nicht mehrfach an, wenn mehrere Leute mitfahren, sondern die Betroffenen teilen sich ja meist die Kosten; so muss das beim Bestatter unverzichtbar ebenfalls sein.
Was kann man tun?
Die Rechnung der Ärztin würde ich zunächst einmal nicht bezahlen. Ich würde sie bitten (bzw. den Bestatter damit beauftragen), zu erklären, wie die hohen Kosten entstanden sind. Sie muss eine Rechnung gemäß GOÄ stellen, also mit nachvollziehbaren Nummern aus diesem Gebührenverzeichnis. Dann kann jedermann in meinem oben verlinkten Artikel oder in der GOÄ nachsehen, wie sich die Rechnungssumme zusammensetzt.
Im Falle der Überführungskosten sind die Hinterbliebenen in Beweisnot. Sie müssen stichhaltig darlegen, dass der Bestatter mi nur einem Mann gefahren ist und trotzdem zwei Männer abgerechnet hat.
Achtung: Wenn es aber heißt, dass nur ein zusätzlicher Mann zum Beladen benötigt wurde, dann ist das ja auch okay. Es hat einer beim Beladen geholfen und dafür fallen Kosten an. Jede Mühe verdient ihren Lohn. Ein Beladungshelfer muss nicht mitfahren.
§ Hinweis:
Diese Einschätzung beruht auf meinen persönlichen Erfahrungen und gibt ausschließlich meine Meinung wieder. Zu Rechts-, Steuer- und medizinischen Themen sollten Sie immer einen ausgewiesenen Fachmann fragen. Das ist oft günstiger als man denkt. Verlassen Sie sich nie auf Erkenntnisse, die Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!
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Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: Fahrtkosten, Überführungskosten beim Bestatter
Ja, alles wunderbar und dann gibt es noch die Bestatter – habe hierzu einen Kostenaufstellung vorliegen – die vom Krematorium abholen lassen, also gar nicht fahren und dem Angehörigen dafür aber fast 470 € an Fahrtkosten zum Krematorium berechnen.
Ich denke, das werde ich mal an die zuständige Polizei geben und eine Anzeige wegen Betruges machen.
Dazu kommt, wenn ich das auf der einen Kostenaufstellung sehe, dann wird es kein Einzelfall sein.
Dazu muss man wissen:
Diese Fahrtkosten würden anfallen, wenn der Bestatter wirklich zu diesem Krematorium fahren würde. Liegt ca. 200 km entfernt.
Kosten in diesem Krematorium = 395,00 € inkl. der Kosten für die Abholung.
Diese sind auf der Kostenaufstellung auch zu sehen.
Das nächste Krematorium liegt ca. 40 km von seinem Institut entfernt.
Kosten in diesem Krematorium = 378,00 €.
Na, wie findet man das?
Darauf bin ich gespannt, also wenn Sie dieses kaufmännische Gebaren der Polizei melden.
Es ist doch jedem Kaufmann vollkommen unbenommen, einen Teil seiner Wertschöpfungskette an Subunternehmer zu vergeben, und diese Dienstleistung günstiger einzukaufen, als er sie dann am Ende berechnet. Ein Bestatter ist ein Kaufmann und durch nichts verpflichtet, a) bei der günstigsten Quelle einzukaufen oder b) seinen Einstandspreis offenzulegen oder 1:1 weiterzugeben.
Hallo lieber Peter,
es mag sein, dass jeder Kaufmann so seine Möglichkeiten hat.
Allerdings, wenn er in seine Rechnung eine Leistung schreibt, die er nicht erbringt, dann denke ich, dass das nicht korreket ist.
Ebenfalls, glaube ich auch, dass ein guter Bestatter seine Angehörigen dahingehend nicht betrügen sollte, dass er extra Kosten produziert.
Ich werde die Angelegenheit jedenfalls nicht auf sich beruhen lassen und dann auch entsprechend berichten wie es weitergegangen ist.
Es müdet mich ein wenig, als da ich doch das Korrekte und dem Handelsbrauch Entsprechende alldieweil oben schrieb. Da hat kein „Kaufmann so seine Möglichkeiten“, sondern das, was Du hier anprangerst, ist durchweg gängiges kaufmännisches Handeln. Nimm an, Du bringst einen Ring zum Goldschmied mit der Bitte, den etwas zu weiten und noch „Weg4YOU“ innen hinein zu gravieren. Der Juwelier sagt, das Weiten koste 5 Euro und das Gravieren so um die 20 Euro. Du stimmst zu. Nun weitet der Juwelier den Ring und gibt ihn dann an einen Kollegen weiter, der besser oder schöner gravieren kann oder einen tollen Automaten dafür hat, oder weil der Kollege das einfach viel billiger kann. Untereinander machen die beiden einen Preis von 5 Euro aus. Nach Deiner Theorie ist der Juwelier nun ein Betrüger. Er hat eine Leistung gar nicht selbst erbracht und er verlangt von Dir auch noch mehr dafür, als er selbst bezahlt hast. Unterm Strich bezahlst Du aber genau das, was von Anfang an von Dir verlangt wurde. Ich sehe da nicht ansatzweise einen Betrug… Weiterlesen »
Hallo, du schriebst „Wenn der Verstorbene vom Subunternehmer abgeholt wurde, darf der Bestatter nicht so tun und so abrechnen, als sei er selbst gefahren.“, und das verstehe ich nicht, bzw. halte ich für nicht korrekt. Was heißt „so tun“, meint das auf Nachfrage des Kunden unwahre Auskunft geben, wer den Auftrag letztlich tatsächlich ausgeführt hat? Ich sehe nicht, dass der Kunde da ein Auskunftsrecht hätte (außer das ist gesondert vertraglich vereinbart), ob, und wenn ja welcher Subunternehmer die Fahrt durchgeführt hat – falls er jedoch Auskunft gibt (und sie nicht m. E. berechtigterweise verweigert), sollte sie der Wahrheit entsprechen, alles andere ist sicherlich unredlich gegenüber den eigenen Kunden, jedoch auch wiederum m. E. nicht ordnungswidrig, strafbar oder sonstwas. Oder bezieht sich „so tun“ auf die Rechnung? Auch da sehe ich nicht, wieso dem Kunden ersichtlich sein müsste, wer die einzelnen Teile einer Dienstleistung erbracht hat. „Modern“ (und trotzdem uralt) ist ja sogenanntes dropshipping bzw. dropservicing, was man ansonsten schlichtweg einen Wiederverkäufer von Waren oder Dienstleistungen nennt, der die Ware selbst aber nie sieht und die… Weiterlesen »
Bei obigem Text bin ich davon ausgegangen, dass vertraglich nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, einen Subunternehmer zu beauftragen – falls es jedoch ausgeschlossen wurde, aber dennoch passiert, ist das selbstverständlich Vertragsbuch.
Alles richtig, was Du sagst.
Ein Unternehmer kann durchaus Subunternehmer mit Lieferungen und Dienstleistungen beauftragen.
Ein Bestatter darf aber keine Leistungen abrechnen, die er nicht erbracht hat.
Mit dem von Dir zitierten Teil meine ich, dass es unredlich ist, einen Verstorbenen durch ein Krematorium günstig in einem Sammeltransporter abholen zu lassen und dann auf der Rechnung beispielsweise zu schreiben: „Abholung eines Verstorbenen in unserem Bestattungsfahrzeug mit zwei Mann und anschließender Desinfektion des Fahrzeugs“.
Wie solche Formulierungen auf den Rechnungen aussehen, ist mir durch jetzt über 40jährige Erfahrung im Bestattungswesen bekannt. Hier werden oft Standardtexte eingesetzt, die nicht den wahren Umfang der Leistung wiedergeben.
@Peter: Grundsätzlich gebe ich dir Recht. Ich habe allerdings Ingrid ein wenig anders verstanden. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es so:
1. Das Krematorium holt den Toten beim Bestatter ab. Das Krematorium stellt für seine Leistungen inkl. Abholung 395€ in Rechnung.
2. Der Bestatter gibt die Kosten für das Krematorium (ob mit oder ohne Aufschlag, bin ich nicht sicher) als Rechnungsposten an den Kunden weiter.
3. Außerdem stellt er noch einen Posten „Überführung ins Krematorium“ für 470€ in Rechnung.
WENN ich das richtig verstanden habe, dann ist Punkt 3 schon mindestens problematisch, ggf. auch Betrug.
Wenn es natürlich nur so ist, dass der Bestatter Leistungen für 395€ einkauft und für 470€ berechnet, dann bin ich vollkommen bei dir. Das ist – natürlich alles im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen – vollkommen in Ordnung.
Genau so isses. 🙂 Danke für Deine Ergänzung.
Der Bestatter kann Leistungen bei Subunternehmern einkaufen und durchaus teurer weiterberechnen.
Der Bestatter darf keine Leistungen in Rechnung stellen, die er nicht erbracht hat.
Hallo lieber Peter,
ich war der Meinung, dass das aus meinem Schreiben ganz eindeutig hervorging.
Du bist mir nicht böse, wenn ich jetzt am letzten Tag des Jahres noch mal ein bisschen lästere?
Wie sagt man so schön: „Wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil.“
Das ist wirklich nicht böse gemeint, denn ich denke, dass kann uns allen passieren, das wir etwas überlesen.
Wünsche Dir noch einen wundervollen letzten Tag im Jahr 2020!
LG Ingrid
Danke Marco und Peter,
jetzt ist die Sache geklärt.
Der Bestatter stellt die 395,00 € die auch die 60,00 € für die 2. Leichenschau beinhalten sowie die Abholung und die Rückführung der Aschenkapsel schon so in Rechnung.
Dann berechnet er zusätzlich die Summe von 469,90 € für eine Überführung.
Dazu stehen auf der Rechnung noch Kosten für Helfer für amtsärztliche Leichenschau mit 98,80 € sowie eine „Freigabe der amtsärztlichen Bescheinigung beim Gesundheitsamt“ mit 56,90 €.
Dreist finde ich auch, wenn er den Termin für die Abholung für einige Tage später plant, dass er der Angehörigen noch die Kühlkosten in Rechnung stellt.
Also, wenn man diese Kostenaufstellung dieses Bestatters sieht, dann wird jedem nur noch schwarz vor Augen.
Ich habe übrigens schon mit einem Fachanwalt bzgl. dieser Transportkosten gesprochen und auch hier wurde mir bestätigt, dass das nicht statthaft ist.
Bei allen von Dir Peter mir mitgeteilten Beispielen bzgl. Ring, gehe ich mit Dir konform.