Der heißeste Tag in diesem Jahr soll es werden. In den Betrieb zurückgekehrt ist jetzt zwar noch Urlaub für mich, aber auf dem Schreibtisch türmt sich das übliche Einerlei.
Das verlängerte Wochenende war mehr als anstrengend und ich habe mir bis nächsten Montag frei gegeben.
Doch mal eben durchsortieren was sich da so türmt, das muß sein.
Firma A hat uns Ware geliefert, wir haben sie vereinbarungsgemäß bezahlt und jetzt kommt trotzdem ein Mahnbescheid. Alles vielleicht nur ein Irrtum, aber wir müssen reagieren und das macht unnötige Arbeit. Firma B berechnet 16,27 Euro nach, weil wir Skonto abgezogen haben, sie aber angeblich gar kein Skonto mehr gewähren; na dann sollen sie den entsprechenden Passus auch auf ihren Rechnungen weglassen!
Firma C hat unseren Auftrag bestätigt, einen ungefähren Liefertermin genannt (33. KW), wir warten händeringend auf das Zeug und jetzt kommt ein lapidares Schreiben, man könne doch nicht liefern.
Herr D war hoch zufrieden mit der Bestattung seiner Gattin und hat noch großzügig an die Sargträger und unsere Fahrer jeweils 10 Euro verteilt und zaudert nun, unter Heranziehung der lustigsten Bank- und Überweisungspannen der Welt mit der Bezahlung herum. Noch doller treibt es Frau E, die steif und fest behauptet, sie habe den Restbetrag (280 Euro) in bar in einen Umschlag gesteckt und in unsere Briefkasten geworfen, da ist aber nie etwas angekommen. Herr und Frau F sind uns einen vierstelligen Betrag schuldig und haben alle Mahnungen und unseren gelinden Telefonterror bestens überstanden und sind jetzt „nach unbekannt verzogen“. Frau G hat jetzt beim Gerichtsvollzieher die eidesstattliche Versicherung abgegeben, begegnet mir immer wieder auf der Straße und ich bin sicher, daß sie grinst.
Ich müßte jetzt nachweisen, daß sie auch schon bei der Auftragsvergabe mittellos war und quasi im Wissen, nicht bezahlen zu können oder zu wollen, unsere Dienste in Anspruch genommen hat, das wäre dann Betrug…
Frau H fragte an, ob sie die Raten nun in Raten bezahlen kann… Sie müßte noch vier Raten zu je 175 Euro bezahlen, will aber jetzt wissen, ob sie jeweils 175 in vier Raten bezahlen kann, also 4 x 43,75…
Der Steuerberater hat über einen längeren Zeitraum alle Barabhebungen am Bankautomat pauschal als Privatentnahme gebucht und das auch so dem Finanzamt gemeldet.
Ich muß also mal ein bißchen telefonieren.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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Undertaker, schreib doch bitte in ein paar Tagen auch die Fortsetzung von A-H damit wir wissen, ob du ein bisschen Erfolg hattest mit deinen Telefonaten.
Lieferschwierigkeiten haben derzeit viele Firmen die wegen Kurzarbeit einfach nicht schaffen ihre Aufträge abzuarbeiten. Dann sollten sie das aber auch vermerken und keinen Liefertermin angeben der nur mit Vollzeitarbeit zu schaffen ist.
Eigentlich dürften wir als Selbstständige überhaupt keinen Urlaub machen…. die Arbeit hinterher, um alles wieder ins Lot zu bringen, ist immer zum .. naja.
Bei der Zahlungsmoral der Kunden hab ich momentan auch so mein Päckchen zu tragen.. als Kleinstbetrieb kann einen das schneller in den Ruin treiben als man schauen kann. Das scheint aber gerade größeren Firmen ziemlich egal zu sein!
Trotzdem: nicht ärgern, sonst ist die ganze Erholung gleich wieder futsch 😉
ich würde den Steuerberater am nächsten Baum aufknüpfen, ohne Rückfrage etwas als private Entnahme beim Raubritterverein des Staats (Finanzamt) zu melden, ist jenseits der Professionalität…
Nett ist Raten von Raten 🙂 Biete Ihr doch für die 175 € 3 Raten a 75€ an, schon wegen der Aufwände 😉
Nicht grämen – das ist nur der ganz normale Alltagswahnsinn! Ich habe heute früh auch schon einem Kunden (sehr schonend) beibringen müssen, daß die vom Lieferanten ursprünglich für Ende letzter Woche (!!!) avisierte Ware aus „produktionstechnischen Gründen“ frühestens in zwei Wochen zu erwarten ist.
Die empörte Wortwahl als Reaktion darauf würde ich seeeehr gern an unseren Lieferanten weitergeben…
Und was die Zahlungsmoral von Kunden angeht – nunja. Es gibt so ’ne und solche. Ich registriere von Privatpersonen interessanter Weise einen fast zu 100% prompten Zahlungseingang, dafür lassen sich unsere Großkunden (u. a. unser aller Vater Staat) unbotmäßig viel Zeit.
C’est la vie. Oder die Wirtschaftskrise. Oder die globale Erwärmung. Egal – irgendwer wird schon Schuld sein!
@1 Der Kollege Stb hat völlig richtig gehandelt:
1.) Bankbarabhebungen die sich nicht deckungsgleich in Frau Büsers Betriebskasse wiederspiegeln sind Privatentnahmen!
2.) Ob Privatentnahmen dem Finanzamt gemeldet werde oder nicht ist völlig pupsegal, da Privatentnahmen (und -einlagen) nicht steuerrelevant sind.
3.) Die Frage ist eigentlich nur, wo Tom die Barausgabebelege verschlampt hat, statt sie Frau Büser zu geben.
😉
Toller Steuerberater. Alle Abhebungen als Privat, die Firmenkass wurde nicht gefüllt und ist nun im Minus. Tom, machen wir ein Geschäft. Der StB meldet das Verfahren zum Patent an (Kasse im Minus, meine ich), Du verkaufst die Lizenzen und gibst mir für den Tipp ein wenig ab. Wir werden alle reich. Die beste Geschäftsidee seit Pacioli (Lehrbuch der Buchführung von 1494, der wollte auch keine Kasse im Minus).
Ja wie jetzt?
Waren die Abhebungen denn nicht als Eingang im Kassenbuch erschienen? Wenn nicht, hätte ich die Beträge auch als Privatentnahme gebucht.
Ansonsten müsste beim Steuerberater doch das Konto Geldtransit mal kontrolliert werden.
Klingt ganz danach, als hätte Frau Tom ein nettes längeres Wochenende gehabt und nun auch etwas Ruhe vor Tom während er telefoniert.
Nach „unbekannt verzogen“ lässt sich über die Meldebehörde rausbekommen. Selbst wenn die Herrschaften eine Auskunftsperre haben, kannst du (da du ja ein glaubhaftes Anliegen hast dank der offenen Rechnung) selbst dann noch die aktuelle Anschrift bekommen. 🙂
@3: Was Deinen zweiten Punkt angeht, empfehle ich einen Blick ins Einkommensteuergesetz 🙂
§ 4: Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen.
Ist ja auch logisch, sonst würde wohl jeder seine Gewinne als Privatentnahmen aus dem Betrieb ziehen und nicht versteuern…
@ 3: Liess mal Tom’s Text genau, Tom schreibt nämlich:
[i]Der Steuerberater hat über einen längeren Zeitraum alle Barabhebungen am Bankautomat pauschal als Privatentnahme gebucht und das auch so dem Finanzamt gemeldet[/i]
Man beachte das „pauschal“, also hat er unabhängig von „Frau Büser ihrer Kasse“, die Beträge als Privatentnahme eingebucht und gemeldet. Folglich bleibe ich bei meinem Kommentar an Pos 1.
Gruß
@1 Macht aber eigentlich keine Unterschied, wenn eine Barabhebung stattfindet, dann wird die als Privatentnahme gebucht oder als Einlage in die Kasse, hat aber steuerlich weder so noch so eine Auswirkung. Wenn die Kasse bei Tom ordentlich geführt wird, dann müsste an dem Tag der Barabhebung im Kassenbuch eine Bareinlage eingetragen sein, diese wird dann entweder über ein Verrechnungskonto gebucht (auf dem vorher die Barabhebung gegengebucht wurde) oder als Privateilage. Diese Einlage gleicht sich mit der Privatentnahme aus, wobei beides garkeinen Einfluss auf die Steuern hat, und alles ist Paletti. Aber wenn ich Toms Text so lese, muss ich davon ausgehen, dass er keine ordentliche Kasse schreibt und seinem Steuerberater einfach immer nur eine Schuhschachtel mit Belegen gibt, welche dann der arme Steuerfachangestellte sortieren muss, welcher Toms Buchführung macht. Das dabei Fehler passieren können, kann ich nachvollziehen und sehe eigentlich die Schuld eher in Toms Faulheit, eine ordentlich Kasse zu führen (wenn es denn so ist, denn wenn er eine Kasse führen würde, wäre es vollkommen egal, wie der Steuerfachangestellte es bucht), als bei dem… Weiterlesen »
@8 Hast du eigentlich irgendeine Ahnung von dem, was du postest? Schonmal einen Betriebsvermögensvergleich nach § 4 EStG gemacht?
Offensichtlich nicht!
@11 Ja,ja die Schuhkartungbuchhaltungen! Grundsätzlich obliegt die Kassenführung immer dem Kaufmann und nicht dem StB.
Eigentlich kann ich mir das bei Tom und vor allem seiner Frau Büser gar nicht vorstellen! Wenn ja, sollte Tom seinen StB mal nach einer DATEV-Kasse auf DVD fragen. Die läßt jedenfalls keine (kaum) Fehler zu.
@Nur, dass Toms Betrieb wahrscheinlich zu groß, als dass er noch nach $4 einen Abschluss machen darf.
@12 Sag das mal den Kaufmännern, mit denen ich teilweise zu tun habe 😉
Nein ich kann es mir bei Frau Büser, auch nicht vorstellen. Also hat entweder der Buchende richtig scheisse gebaut und die Kasse ist richtig im Minus oder Tom hat immer einen so hohen Kassenbestand, dass es nicht sofort auffällt (dann hätte aber auffallen müssen, dass Bareinzahlungen in die Kasse von der Bank, da sind welche keine Gegenbuchung haben) oder die Kasse ist richtig im Minus oder die Bareinzahlungen von der Bank in die Kasse wurden als Einnahmen gebucht und dann hat Tom allen Grund stinkig zu sein oder die Einzahlungen in die Kasse wurden als Bareinlagen gebucht, dann ist es eigentlich egal.
@12: Ich bin Dipl. Finanzwirt. Soviel zu diesem Thema. Und wenn Du behauptest, dass Einlagen und Entnahmen nicht beim FA gemeldet werden müssen, stellt sich die Frage, wer hier keine Ahnung hat. Danke fürs Gespräch…
Zitat: „Ich müßte jetzt nachweisen, daß sie auch schon bei der Auftragsvergabe mittellos war und quasi im Wissen, nicht bezahlen zu können oder zu wollen, unsere Dienste in Anspruch genommen hat, das wäre dann Betrug…“
Das bringt dir selbst leider aber auch nichts, außer weitere Kosten. Wenn sie nähmlich wegen Betruges verurteilt wird, siehst du von deinem Geld trotzdem nichts, da sie ja die Eidesstattliche abgegeben hat und nichts zu holen ist. Ich habe damit auch mal eine Verurteilung bewirkt, mein Geld aber trotzdem nie gesehen, da nichts zu holen war.
Die grosse Frage ist, wie hat der Stb. die Einzahlungen in die Kasse gebucht, garnicht? Dann stimmt die Kasse hinten und vorne nicht, war scheisse aber nicht so dramatisch. Als Einnahmen? Die Kasse stimmt, aber Tom hat zuviel USt gezahlt und mehr Gewinn gemacht, als er wirklich gemacht, richtig scheisse. Besonders da Korrekturen über größere Beträge beim FA immer schlecht aussehen. Als Privateinlagen? Dann ist es kein Problem in meinen Augen, da er statt ein Zwischenkonto, einfach nur die Privatkonten zum transfer genutzt hat.
Noch ne Frage.
Inwiefern hat der StB diese „Privatentnahmen“ dem FA gemeldet???
Das kann ich nicht nachvollziehen.
@15: Wenn es Betrug war, hilft es zumindest insoweit, dass die Forderung bei einer möglichen Privatinsolvenz nicht unter die Restschuldbefreiung fällt. D.h., wenn sie [u]irgendwann[/u] mal wieder zu Geld kommen sollte (OK, selbst das ist nicht sooo wahrscheinlich), dann kan man vollstrecken, wenn man darauf achtet, dass die Forderung bis dahin nicht verjährt ist.
@14 noch mal zurück zu meiner Frage: hast du jemals einen Betriebsvermögensvergleich nach § 4,1 EStG gemacht? landwirtschaftliche Buchstelle?? ich bin seit 1977 im steuerberatenden Beruf und habe noch nie einen Abschluß nach § 4,1 EStG auch nur gesehen. Entweder nach § 4,3 EStG = Einnahmen-Überschußrechnung oder § 5 EStG = Bilanz.
§ 4,1 EStG bedeutet eigentlich, daß Du am Jahresende in deine Kasse und auf dein Bankkonto schaust und das mit dem Stand am Anfang des Jahres vergleichst. Der Unterschied ist dann, natürlich vermehrte um Privatentnahmen und vermindert um Privateinlagen, Gewinn.
@17 ich wüsste auch nicht, wodurch ‚unter dem Jahr‘ dem Finanzamt Privatentnahmen oder -einlagen mitgeteilt werden. Eigentlich bekommt das FA nur monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Tom: bitte gib uns Ungläubigen Nachhilfe.
Hallo Tom,
willkommen zurück! Der Alltag hat dich wieder.
LG
@19 Und ich bin mir relativ sicher, dass ein Betrieb so groß ist wie der von Tom (und natürlich auch einen entsprechenden Jahresumsatz hat, den Bestatter sind ja eh alle Abzocker;) )eh nach §5 Bilanzieren muss und §4,3 garnicht für ihn frage kommt.
@upperPalantine
o.k. ich schränke ein; philosophisch betrachtet kann auch bei der Bilanz nach § 5 EStG der Gewinn in der Bilanz als Unterschied der Aktiva zur Passiva, vermehrt um Privatentnahmen und vermindert um Privateinlagen betrachtet werden.
Aber hier reden Praktiker unter sich…der Gewinn ergibt sich aus der Buchhaltung und der Gewinn- und Verlustrechnung.
😉
@bard jun. (22): OK, einigen wir uns darauf. So hab ich es nämlich eigentlich verstanden und auch beigebracht bekommen.
BVV=§4 (I), ermittelt mit Bilanz nach § 5
EÜR=§4 (III).
Und jetzt überlasse ich als Theoretiker den Praktikern wieder das Feld 🙂
@ UpperPalantine
thumbs up ,-)
Ja, sowas habe ich auch als Steuerberater. Hauptsache für diese Vollkoffer ist : es passen alle Konten auf den Cent. Hatte dengleichen Sachverhalt, alles was bar gelaufen ist wurde mir als Privatentnahme umgehängt. Dazwischen denken ist für diese hirnlose Spezies Luxus. Schön langsam frage ich mich, ob ich mir diesen Luxus noch leisten kann / möchte.
@25 Und was soll ein Steuerberater mit Zahlungen machen, wo es keinen Beleg oder Eintrag in der Kasse gibt?? Wenn ich solche Vollkoffer höre, die keine Ahnung von Buchführung haben, aber denken sie müssten nen Betrieb haben, da kocht mir die Galle über.
Wobei man nicht vergessen sollte, daß alles weitere nur auf Mutmaßungen beruht. Mein Text gibt überhaupt nichts weiter her.
@27 Du warst mit meinem Kommentar nicht gemeint, sondern der Honk vor mir, mit der Nr. 25
Wie gesagt, ich kann es mir nicht erklären, was denn an Privatentnahmen so schlimm sein soll, ausser das die Einzahlungen in die Kasse aus Einnahmen gebucht wurden, was wirklich der schlimmst mögliche Fall, in der Monatsbuchhaltung wäre.
Ich _liebe_ es, wenn sich die Kommentatoren gegenseitig zerfleischen.
Vor allem, wenn das Popcorn griffbereit steht.
Wobei…
Halt!
Wer hat mein Popcorn geklaut?
@Marco und Santos: Auch wenn es zunächst Nichts zu holen gibt, einen Vorteil hat es dennoch:
Im Erfolgsfalle ist sie anschliessend vorbestraft.
Zusammen mit einer (Bewährungs?)Freiheitsstrafe oder einigen heftigen Tagessätzen wäre eine Ratenzahlung deutlich billiger gekommen.
So ist es eben, wenn man schlau sein will, und seine Rechte kennt.
Sie könnte sich aber auch aufs Armenrecht einen Anwalt nehmen, dadurch wird der Vorgang nach
EU-Recht neutralisiert und alles ist wieder in Butter.