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Ab ins Feuer mit den Vorschriften

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Wir mußten heute Vormittag einen Verstorbenen nach B-Stadt bringen. Aufgebahrt war der Verstorbene in seinem besten dunklen Anzug, jedoch schreibt die Krematoriumsordnung in B-Stadt seit 1.1.2008 vor, daß dort nur unbekleidete Verstorbene oder solche in rückstandsfrei verbrennenden Naturfasern angeliefert werden dürfen.

In B-Stadt haben wir nur höchst selten zu tun und deshalb war uns nicht geläufig, daß diese Bestimmung jetzt dort gilt.

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Naja, schon bei der Formulierung „rückstandsfrei verbrennend“ ziehe die Augenbrauen hoch. Gibt es sowas überhaupt? Sicherlich meint die zuständige Verwaltung Stoffe, die ohne schädliche Rückstände verbrennen, aber gänzlich rückstandsfrei?

Wir kennen solche Verordnungen auch aus unserer Stadt und liefern deshalb nur Verstorbene an, die in einem Talar aus Naturfasern eingekleidet sind. Für alle Fälle haben unsere Fahrer auch immer ein paar Talare im Wagen, wir sind auf alles vorbereitet. Also war es für unsere Fahrer kein Problem, der Situation zu begegnen.

„Zieht ihr den noch aus?“ fragt der Krematoriumswärter.

„Müssen wir das?“ erkundigt sich unser Fahrer Manfred.

„Ja ja, die Vorschrift“, sagt der Mann vom Krematorium, tippt auf einen gelben Zettel, der mit Klebestreifen an die Tür geklebt ist und der die neue Verordnung kundtut.

„Okay, dann machen wir das eben, wir haben einen Talar dabei.“

„Na, das ist ja super“, freut sich der Krematoriumsmitarbeiter und schiebt den Sarg in einen gekachelten Nebenraum. Unsere beiden Fahrer gehen zügig und gekonnt zu Werke, diese Handgriffe sind ihnen so geläufig, daß sie nur wenige Minuten dafür brauchen. Anschließend liegt der Verstorbene in einem hellgrauen Talar, ordentlich zugedeckt in seinem Sarg.

„Und wohin können wir die Sachen tun, die er an hatte?“ erkundigen sie sich beim Krematoriumsmann.

„Gebt mal her!“ fordert dieser sie auf, nimmt das Kleiderbündel, hebt die Decke hoch und legt das Kleiderbündel ans Fußende des Toten.

„Ja und jetzt?“ fragt Fahrer Manfred.

„Nichts weiter, die verbrennen wir mit, was sollen wir sonst damit machen?“

„Ich denke, ihr dürft die Sachen nicht verbrennen?“

„Da steht nur, daß wir keine Verstorbenen in solchen Sachen verbrennen dürfen.“

„Und die Vorschrift?“

„Die verbrennen wir mit“, sagt der Krematoriumsmann, lacht und schiebt den Sarg zu den anderen Toten in die große Kühlhalle.

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Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

#feuer #vorschriften

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