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Aber sonst geht’s gut?

Auf Twitter macht derzeit eine Fake-Zeitungsmeldung die Runde. In der geht es um einen angeblich seit Jahrzehnten laufenden Rechtsstreit um den „geschmolzenen Düsseldorfer“. Der Mann habe sich am Strand in den Schatten gelegt, aber sei nicht vom Reiseleiter darüber informiert worden, dass die Sonne wandert. So sei er dann in der Sonne sozusagen „verbrutzelt“.

Gut, das Ganze ist ein Hoax. Aber die angebliche Reaktion des Richters auf das Begehren der Witwe, nun Schadenersatz zu bekommen, finde ich dann doch klasse: „Aber sonst geht’s gut?“

Ich biete meinen Leserinnen und Lesern ja an, mich anzurufen oder mir zu schreiben, wenn sie Fragen zu Bestattungsthemen haben.
Das sind ganz oft Fragen zu Bestatterrechnungen. Solche Anfragen lassen sich recht leicht beantworten.
Hauptproblem vieler Anrufer ist, dass sie meinen, Bestatter seien so etwas wie karitative Stellen, die zur Mildtätigkeit und damit zu niedrigen Preisen verpflichtet seien.

Das ist eben nicht der Fall. Bestattungsunternehmen sind kaufmännische Unternehmen und haben eine erklärte Gewinnerzielungsabsicht. Wer dort Waren einkauft und Dienstleistungen bestellt, der muss auch dafür bezahlen. So wie man beim Kauf elektronischer Produkte Preisvergleiche anstellt und Rezensionen liest, so sollte man das auch bei Bestattern tun. Ja, man ist im Falle eines Falles in einer Ausnahmesituation und oft drängt auch die Zeit. Aber jedes Jahr sterben hierzulande fast 1 Million Menschen und ebenso viele Bestattungen werden durchgeführt. Da kann man sich dann auch schon mal erkundigen, andere nach ihren Erfahrungen fragen und sich wegen der Preise schlau machen.

Überdies gibt es ganz viele Informationsangebote hier im Netz, die kostenlos darüber informieren.

Dieses ewige „aus allen Wolken gefallen“ und „damit haben wir nie gerechnet“ ist ja nicht ein Versäumnis des Bestatters. Deshalb noch einmal:

Direkt nach dem ersten Beratungsgespräch muss man einen Zettel mit den zumindest ungefähren Gesamtkosten der Bestattung in den Händen halten, damit man einen Kostenfahrplan hat, über den man nachdenken und den man auch beeinflussen kann.

Doch kommen wir zum „Aber sonst geht’s gut?“

Eine Familie betrauert ihren toten Vater. Der Mann ist mit 53 recht plötzlich an Herzversagen gestorben. Das war Anfang Februar 2022. Die Beerdigung im Sarg wurde sieben Tage später durchgeführt, und alle waren zufrieden mit den Abläufen.
Einen Tag später verabschiedeten sich die erwachsenen Kinder von ihrer Mutter, der Witwe, und fuhren wieder nach Hause; alle weit entfernt.
Die Witwe hat nun Zeit, um nachzudenken. Sie bereut, dass sie das Angebot des Bestatters, ihren Mann noch einmal aufzubahren, nicht angenommen hat. Also sucht sie den Bestatter auf und fragt, ob der nicht bitte schön ihren Mann noch einmal ausgraben könne, damit sie sich richtig von ihm verabschieden könne.

Der Bestatter lehnt das aus verständlichen Gründen ab. Diese verständlichen Gründe sind, dass eine Exhumierung immer an ganz besondere Umstände gebunden ist. Die Begründung muss schon handfest sein, damit die zuständige Verwaltung zustimmen kann. Und „nur eben noch mal gucken“ ist leider kein handfester Grund, auch wenn es die Witwe noch so sehr schmerzt.

Inzwischen ist es Anfang März, der Verstorbene liegt schon einen Monat unter der Erde, als die Witwe das erste Mal bei mir anruft. Ob ich ihr nicht sagen könne, wie sie doch noch mal ihren Mann sehen könne.
Ich führe gar keine gesetzlichen Regelungen an, sondern erkläre ihr mit lieben Worten vorsichtig, dass ein Mensch, der viele Wochen unter der Erde liegt, nicht schöner wird.

Es folgen gewiss ein Dutzend weitere Anrufe, was natürlich auch daran liegt, dass ich die Menschen, die sich mir anvertrauen, am Ende des Gesprächs immer dazu einlade, sich zu melden, wenn noch Gesprächsbedarf besteht.
Dazu stehe ich auch und es wird mir auch nicht zu viel, wenn die Menschen anrufen. Denn oft bin ich ja der Einzige, mit dem sie überhaupt sprechen können.

Doch mittlerweile haben wir Mitte/Ende Juli und die leidende Frau kann immer noch nicht einsehen, dass sie ihren Mann nicht exhumieren lassen kann. Alle rechtlichen Aspekte haben wir besprochen, mir fällt kein Schlupfloch ein, dass ausgenutzt werden könnte, um der Frau ihren Willen zu erfüllen.
Außerdem mag ich ihr zwar helfen, aber nicht in der Form, dass der Mann noch einmal ausgebuddelt wird. Er liegt schon fünf Monate unter der Erde. Ich kenne die Verhältnisse auf diesem Friedhof nicht. Aber unter der Erde kann alles Mögliche passieren. Die Bodenbeschaffenheit, die Witterung, der Zustand des Leichnams bei der Beisetzung, alles das spielt eine Rolle. So kann es sein, dass selbst nach vielen Jahren im Sarg eine fast intakte, mehr oder weniger mumifizierte Leiche liegt, es kann aber auch sein, dass nach ein paar Wochen schon der Zustand unbeschreiblich ist. Bleiben wir dabei: Unter der Erde werden die Verstorbenen nicht schöner.

Ich suche gemeinsam mit der Dame nach anderen Möglichkeiten der Trauerbewältigung, nach einem Weg, innerlich den letzten Schritt zu gehen und loszulassen.

Es ist die Nacht von Freitag auf Samstag, die Uhr zeigt 3 Uhr morgens. Am Telefon ist diese Dame. Normalerweise erreicht man mich nachts gar nicht. Ich habe gar kein Telefon am Bett. Aber ich war an dem Tag unterwegs und hatte das Telefon aufs Handy umgeleitet und vergessen, das wieder umzustellen.
Sie ist ganz aufgeregt. Mit einem Bekannten habe sie versucht, selbst das Grab zu öffnen, aber der Boden sei zu hart gewesen. Ob ich der Meinung sei, dass sie als erfahrene Autofahrerin mit einem Kleinbagger zurechtkäme. So was könne man sich doch leihen…

 


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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Die Geschichten und Berichte über Menschen sind u.a. Erzählungen und Kurzgeschichten aus der Welt der Bestatter.

Lesezeit ca.: 6 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 22. Juli 2022

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NIXE
1 Jahr zuvor

Au weia! Wenn diese Dame das wirklich erst gemeint hat, gehört sie meiner Meinung nach zum Arzt.Ist „Störung der Totenruhe“ nicht auch eine strafbare Handlung?

turtle of doom
Reply to  NIXE
1 Jahr zuvor

Ja, sicher. Fragt sich aber, ob der Bagger schon zum Sarg vorgedrungen ist. Vorher ists erst Sachbeschädigung, oder die Verletzung der Friedhofsordnung.

Man darf ja nicht seinen Ferrari neben dem Papa parken, wenn man ihn auf dem Friedhof besucht…

…aber die Story riecht auch etwas nach Cliffhanger. *hibbelig werd*

Der kleine Tierfreund
Reply to  turtle of doom
1 Jahr zuvor

Hoffentlich stimmt deine Ahnung. Rechne dann mit einem spektakulären Ende. 😉

Christian
1 Jahr zuvor

Ich hoffe, als guter Dienstleister hast Du Dich mit Bagger für die nächste Nacht zur Verfügung gestellt?

Rose
1 Jahr zuvor

Sollte die Dame, wie auch immer es erfolgt, doch noch zum ihrem Ziel kommen ist dann das Geschrei groß, weil ihr Mann nicht mehr so aussieht, wie zu vor dem Tod.

Lochkartenstanzer
1 Jahr zuvor

> Bestattungsunternehmen sind kaufmännische Unternehmen und haben eine erklärte Gewinnerzielungsabsicht

Müssen sie auch sein, denn ohne Gewinnerzielungsabsicht macht das Finanzamt den Laden ganz schnell dicht.

Reply to  Lochkartenstanzer
1 Jahr zuvor

Da macht der Laden schon von ganz alleine schnell dicht.




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