Ein junger Bestatter hat eine Frage. Ihn beschäftigt es, daß in seiner Firma oft noch Verstorbene zur Abschiednahme „freigegeben“ werden, die eigentlich nicht mehr gut genug dafür aussehen.
Ich verfolge schon lange deinen Blog und bisher konnte ich mir beruflich oft gute Ratschläge einholen.
Ich hoffe auch das du mir nun weiter helfen kannst.
Ich halte sehr viel von einen direkten Abschied am offenen Sarg, da er oft ein wichtiger Teil einer Trauerbewältigung sein kann
Nur mein Problem ist oft der Zustand der Verstorbenen.
Mein Chef macht Gespräche und sieht meist gar nicht die Verstorbenen. Die liegen dann manchmal schon 2 Wochen, doch der Chef sagt: „Abschied am offenen Sarg? Kein Problem!“
Die Augen sind eingefallen und die Haut der Lippen ist für eine ligaturnicht mehr fest genug.
Ich bin Quereinsteiger mache das nun 8 Monate aber es ist schwer für mich einen würdevollen Abschied zu machen ( in meinen Augen ).
Vielleicht hast du eine Seite wo ich mir Infos einholen kann oder Tipps.
Zb … Zeitraum zwischen Eintritt des Todes und einen Abschied .
Habe das Gefühl ich brauche für meinem Betrieb eine Ausbildung zum Thanatologen…
Oder stelle ich mich zu sehr an?
Habe erst meine erste Schulung zur hygienischen Versorgung
Aber bis dahin werde ich noch paar abschiede haben
Es gibt Bestatter, die sagen, daß sie jeden Verstorbenen so hinbekommen, daß er offen aufgebahrt werden kann.
Andere sehen ihre Grenzen schon weit früher und lehnen eine offene Aufbahrung schon bei kleinsten Anzeichen des Vergehens ab.
Das hängt ganz sicher immer vom Zustand des Verstorbenen ab, ob man eine späte Aufbahrung noch machen kann oder nicht.
Letztlich ist es aber eine Frage der fachlichen Qualifikation des jeweiligen Bestatters, was er noch hinbekommt, und was nicht.
Ich kann Dir hier keine Kurzausbildung in hygienischer Verstorbenenversorgung geben.
Aber ich kann Dir einen Link geben, wo Du alles Wissenswerte beispielsweise über die ligatur erfährst: http://bestatterweblog.de/lexikon/schlagwort/ligatur/.
Wenn ich das richtig lese, führt Ihr nur die kleine ligatur durch, die tatsächlich den Nachteil hat, daß die Vernähung ausreißen und wieder aufgehen kann. Das ist bei der Septum-Mandibula-Methode nicht der Fall.
Für die eingefallenen Augen empfehle ich den Einsatz von Augenkappen. Diese hauchdünnen Kunststoffkappen werden unter den Lidern auf die Augäpfel gesetzt und dann werden die Lider darübergezogen. Das sieht recht ordentlich aus und verhindert den Eindruck der eingefallenen Augen.
Noch ein abschließender Tipp: Ein dünnes, durchscheinendes Tuch kann man als Schleier über das Gesicht des Verstorbenen leben. Dann ist er für die Angehörigen noch sichtbar, aber der diffuse Stoff kaschiert recht ordentlich eventuelle optische Mängel.
Grundsätzlich aber sollte derjenige, der die Beratung bei den Trauernden macht, eine Aufbahrung immer nur unter Vorbehalt zusichern.
Erst wenn die Herren von der Totenversorgung ihm später „grünes Licht“ geben, kann er eine feste Zusage machen.
- aaltermensch-pixabay: pixabay/crop
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: abschied, Bestatter, Fachwissen, frage, ligatur, verstorbenen
Sehr interessanter Beitrag. Habe meine verstorbenen Eltern beide nicht mehr gesehen, weiß also nur von Videoclips auf youtube oder von Fotos, wie Tote aussehen können. Wünsche dem Quereinsteiger dass er den Beruf lieben lernt (mit allen Schattenseiten!) und ich denke nicht, dass er sich irgendwie „anstellt“: jeder Tote ist wsl.so eine Sache für sich, er war ja mal ein Mensch? Nein, ich sage, auch tot ist er immer noch ein Mensch und muss unbedingt würdevoll behandelt werden, das wünschen wir uns doch alle,oder?
Moin!
Ich bekomme das Versorgungsprotokoll mit einem Vermerk zurück, wenn der Verstorbene nicht mehr so gut aussieht. Dann schaue ich selber und erkläre den Zustand den Anghörigen und lasse die entscheiden.
Manchmal wird Abschied genommen, wo andere denken, das geht doch nicht. Viele sind nach einem Tsunami nach Thailand geflogen und haben ihre Verstorbenen angeschaut, die schon 3 Wochen im Wasser lagen.
Ich denke, dass die endgültige Entscheidung bei den Angehörigen und nicht beim Bestatter liegen muss.
Natürlich sollte der Bestatter den Angehörigen gegenüber seine Bedenken äußern und darüber informieren, wenn der Verstorbene (aus welchem Grund auch immer) optisch stark verändert ist.
Was der Einzelne aushalten kann (und will), ist doch sehr unterschiedlich. Da sollte die endgültige Entscheidung, ob der Verstorbene aufgebahrt wird, doch bei den Angehörigen liegen.
Wenn mir der Bestatter diesen Wunsch verwehren würde, nur weil er der Meinung ist, das könnte zu viel für mich sein, dann würde ich mir ein anderes Institut suchen…
@Talinka: Das ist vollkommen richtig. Es geht hier nur um die Vorentscheidung, also um das, was den Angehörigen angeboten bzw. empfohlen wird.
Die letzte Entscheidung bleibt bei der Familie und wird von jedem guten Bestatter respektiert.
@Peter Wilhelm:
Ja, so sollte es sein…leider habe ich es anders erlebt.
Mir hat der Bestatter 1996 verwehrt, meinen toten Vater noch einmal zu sehen, mit dem Argument, er könne es nicht verantworten, das würde ich nicht verkraften, ich solle ihn doch so in Erinnerung behalten, wie er im Leben gewesen sei usw. Als ich darauf beharrte, wurde er sehr vehement, nein, das komme nicht in Frage. Daraufhin schilderte er mir in knappen, aber bildreichen Worten, in welchem Zustand der Leichnam sei. Diese Worte und die Bilder, die sie in meinem Kopf ausgelöst haben, waren schlimmer, als die Realität hätte sein können.
Mein Vater war an Herzversagen zuhause gestorben, der Besuch des Bestatters zur Klärung der Beerdigungsformalitäten fand erst 5 Tage später statt, als die Familie zusammen saß. Schon bei der Besprechung hatte der Bestatter seine Haltung mit den Worten: „Sie wollen den Toten doch sicher nicht noch einmal sehen? Gut.“ deutlich gemacht.
Tja, als mein Vater im Krankenhaus gestorben war, habe ich dort noch einmal gesehen.
Beim Bestatter – bei Interesse kann ich mal auch seinen Namen nennen – habe ich dann gesagt, richtet ihn bitte so her, daß meine Kinder , damals 6 und 7 Jahre alt, ihn noch sehen können, falls sie es wollen.
Es hat sehr, sehr gute Arbeit geleistet. Die haben dann sogar noch Dinge gesehen, die ich nicht bemerkt habe.
„Papa, warum lächelt Opa?“ „Weißt du, der hat im Moment seines Todes in den Himmel geschaut.“
Ich selber war trotzdem ein wenig erschrocken, weil ich Probleme hatte ihn zu erkennen, aber wie ich in diesem Blog des öfteren gelesen habe ist eine gewisse Veränderung des Aussehens normal.
In unserer Familie kann ich mich an keine offene Aufbahrung erinnern, der Sarg war und blieb immer zu. Gibt es da regionale Unterschiede in den Gepflogenheiten, oder ist das rein familiär?
Bei meinem Vater, der letztes Jahr starb, war es für mich eh keine Frage – ich war bei ihm, als er starb. Regelrecht unheimlich war es, als ich kurz danach meine Mutter anrief und sie mir dann erzählte, dass meine Kusine einen Moment vorher angerufen hatte – sie hätte so ein komisches Gefühl gehabt…
Es ist einzig und allein die Entscheidung der Familie, ob der Sarg offen oder geschlossen bleibt. Leider wollen immer wenige Angehörige eine offene Aufbahrung. Wir bieten diese immer mit an
(je nach Zustand) denn an einem offenen Sarg kann man den Tot im wahrsten Sinne „Begreifen“, und eine Abschiednahme ist somit auch sinnvoller…
Wir nehmen nicht von einen Sarg Abschied, sondern von den Verstorbenen…
Aber die Entscheidung liegt immer bei den Hinterbliebenen, man muss eben zusammen eine Entscheidung treffen.
In einem Krankenhaus kann man nicht richtig trauern und Abschied nehmen… Ein Verstorbener im Sarg eingebettet sieht ganz anders aus, als wenn man diesen in einem Krankenbett etc.. „aufbahrt“.
Ich stimme hier voll und ganz zu – das ist die Entscheidung der Angehörigen und ich sehe auch keinen Grund, dagegen eine Empfehlung auszusprechen. Wer kommt auf solche Ideen, dass lebende, wenn auch trauernde Menschen den Anblick eines Toten nicht ertragen können?
Wie in der Zuschrift schon steht: „Nur mein Problem ist oft der Zustand der Verstorbenen.“
-> Ja genau, das ist dein Problem.
Das heißt nicht, dass du von dir auf andere schließen solltest. Wer keinen Toten sehen will, wird in der Regel auch nicht nah heran gehen oder den Raum gar nicht erst betreten, weil er es eben nicht will.
Alle anderen sind sich bewusst, dass die Person verstorben ist und Tote haben nun mal ein verändertes Aussehen und einen veränderten Geruch. Und das ist halt einfach so, das sollte dir weder von deinem Chef noch von den Kunden/Angehörigen negativ ausgelegt werden. „Würdevoll“ heißt doch in diesem Fall, dass die versorgende Person sich Mühe gibt und umsichtig mit dem Verstorbenen umgeht, und nicht, dass du den Zustand eines „frisch aussehenden“ Verstorbenen herstellen sollst.
@Frau V: Das ist soweit richtig. Allerdings muß man berücksichtigen, daß die allermeisten Menschen noch nie mit dem Thema zu tun hatten. Sie haben eine Vorstellung, die eventuell durch das Fernsehen geprägt ist; oder sie machen sich einfach ihre eigenen Vorstellungen. Erfragt man diese, hört man immer wieder, daß die Leute erwarten, einen „wie schlafend“ aussehenden Leichnam zu sehen. Das ist hier in Deutschland auch der Standard. Wir richten die Verstorbenen her, als würden sie schlafen. In den USA beispielsweise wird eher erwartet, daß der Verstorbene so schön und perfekt im Sarg liegt, wie er sogar zu Lebzeiten nicht ausgesehen hat. In einigen südeuropäischen Ländern ist es hingegen üblich, den Verstorbenen eher fröhlich aussehen zu lassen. Das ist also die Erwartungshaltung. Kann diese seitens des Bestatters befriedigt werden, wird er eine Aufbahrung empfehlen. Ist er hingegen der Meinung, daß diese Erwartungshaltung nicht ausreichend erfüllt werden kann, dann wird er die Empfehlung offen lassen und es der Entscheidung der Angehörigen überlassen. Ist der Leichnam aber nun in einem Zustand, den der Bestatter für nicht „aufbahrungsfähig“ hält,… Weiterlesen »
Kann es sein, dass das mit der offenen Aufbahrung auch eine Frage der jeweiligen „Mode“ ist? In meiner Kindheit & Jugend in den 70ern war es hier in meiner Heimatstadt Gepflogenheit, dass Verstorbene in den der Trauerhalle angeschlossenen Aufbahrungszellen im offenen Sarg aufgebahrt wurden. Bis zur Bestattung hatte jeder Zutritt, konnte hingehen, Abschied nehmen oder auch nur gucken. Mein einer Opa ist damals sehr plötzlich verstorben (umgefallen und war tot), und es hieß, mein Onkel wäre damals zum Friedhof gefahren und hätte längere Zeit in der Aufbahrungszelle Abschied on seinem Vater genommen. Später dann – ich war mittlerweile weg gezogen, zurückgekommen, ziemlich eingespannt, habs nicht so genau mitbekommen und hinterher geschildert bekommen – wurde die Trauerhalle renoviert, Ausweichmöglichkeit für Trauerfeiern war eine nahe gelegene Kirche. Dadurch kamen irgendwie „Bestattungen mit Urne“ in Mode, die bei der Trauerfeier stand statt des Sarges (durch den ich den Tod irgendwie „begreifbarer“ finde) die Urne vorne. Die Aufbahrungszellen wurden nicht mehr so selbstverständlich genutzt wie in den 70ern. Irgendwie finde ich, dass durch die fehlende Aufbahrung etwas fehlt, auch… Weiterlesen »
Wenn ein Angehöriger unbedingt am offenen Sarg Abschied nehmen will, obwohl der Anblick unzumutbar ist, kann man ihm das nicht verwehren. Nur er muss sich darüber im klaren sein, das er diesen furchtbaren Anblick nie mehr los wird. Ich hatte auch so einen Fall, mit biegen und brechen wollte die Tochter unbedingt gucken, die Verstorbene hatte sich schon stark verändert, und der Geruch war grauenhaft. Ich musste sie in die Zelle lassen, kurz darauf rannte sie nach draußen, und musste sich erbrechen. Aber sie hat mir keinen Vorwurf gemacht!