Frag doch den Undertaker

Abzocker, Betrüger, Sperrholzsarg verkauft

Wir sind ziemlich sauer auf unseren Bestatter, der sich nun als Abzocker raustellt. Wir haben uns in seinem Lager einen Sarg ausgesucht. Der sieht aus wie Eschenholz in grau. Er sagte uns, das sei ein Sarg aus Sperrholz mit laminierter Oberfläche. Der sei zwar eigentlich von der Festigkeit eher für Feuerbestattungen geeignet, aber er verkaufe die nur für Erdbestattungen.
Im hiesigen Krematorium dürften nämlich nur Vollholzsärge verbrannt werden. Bei einer Erdbestattung spiele das hier auf dem Friedhof keine Rolle. Er hat uns unterschreiben lassen, daß wir darüber informiert wurden, daß der von uns gewählte Sarg unter ungünstigen Umständen in der Erde schneller vergeht als andere Modelle.
Jetzt haben wir uns doch für eine Feuerbestattung umentschieden und der Bestatter will 60 Euro dafür, daß mein Vater in einen anderen Sarg umgebettet wird, weil der graue Sarg nicht abgenommen wird. Am Sarg selbst sparen wir jetzt 200 Euro weil die Trauerfeier vorbei ist und er jetzt einen ganz einfachen Rohsarg nehmen will. Da fühlen wir uns betrogen. Ist Sperrholz nun erlaubt oder nicht?

Im Prinzip Jein.

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Es ist nicht ganz einfach, die Werkstoffeigenschaften der verschiedenen Holzwerkstoffe zu definieren.
Eine gute Quelle findest Du beispielsweise hier unter diesem Link (Spanplatte) und hier zum Thema Bindemittel, sowie hier zum Thema Sperrholz.

Bei einer Erdbestattung spielen in erster Linie die Festigkeit und Haltbarkeit des Werkstoffes eine Rolle. Die Festigkeit des Sarges soll im Allgemeinen so sein, daß der Leichnam eine ausreichende Zeit zum Vergehen hat, bevor das Holz des Sarges unter dem Erddruck nachgibt und einbricht.
Man kennt das als Friedhofsbesucher: Nach einigen Jahren gibt es plötzlich eine Kuhle im Grab und man muß haufenweise Erde nachfüllen. Das ist stets ein sicheres Zeichen dafür, daß nun der Sarg anfängt zusammenzufallen.

Beim Krematorium spielen vor allem technische Gründe eine Rolle, daß man auf Vollholz besteht. Hier gilt es, zu vermeiden, daß die Verbrennungs- und Filteranlagen durch in den Abgasen enthaltene Stoffe beschädigt werden könnten.

Das kann von Krematorium zu Krematorium vollkommen unterschiedlich sein.
Was in dem einen erlaubt ist, kann in der Nachbarstadt bereits schon wieder verboten sein.

Grundsätzlich wird normales Sperrholz eher als Vollholz angesehen, als beispielsweise Spanplatten.
Wegen eines Leimgehalts von bis zu 10% werden Spanplatten im Sargbau allgemein eher nicht verwendet.
Hier ist Vollholz, auch in furnierter Form, der Werkstoff Nummer Eins.
Zunehmend findet aber auch Sperrholz Verwendung. Hier werden vorwiegend solche Sorten verwendet, deren einzelne Lagen aus Vollholz bestehen. Es gibt auch solche, deren innere Lagen wiederum aus Spanmaterial bestehen kann.

Laminate, wie wir sie von Fußböden kennen, bestehen mitunter überhaupt nicht aus Holz sondern aus Pappe, Harz und bedrucktem Papier oder Folie.
Deshalb kann man aus diesem Laminatmaterial auch keine Särge bauen.

Allerdings gibt es Särge die aus dem durchaus erlaubten Sperrholz, also mehrlagigem Holz, bestehen, auf das ein im Holzdekor bedrucktes Papier auflaminiert wurde.
Diese Särge sind sehr leicht, dennoch stabil und formschön und die Oberfläche lässt sich, obwohl fast ausschließlich Pappelholz verwendet wird, in nahezu jeder denkbaren Holzmaserung und -farbe herstellen.
Die Oberflächen sind sehr ansehnlich und unempfindlich.
Außerdem sind solche Särge recht günstig.

Völlig verständlich habt Ihr Euch für einen solchen Sarg entschieden, sie sehen wirklich gut aus.
Allerdings kann es tatsächlich sein, daß das zuständige örtliche Krematorium Sperrholzsärge nicht annimmt.
Das weiß der Bestatter und hat Euch auch folgerichtig darauf hingewiesen, daß in diesem Krematorium diese Sargart nicht zugelassen ist.
Überdies sind diese Särge im Grunde reine Verbrennungssärge, die vorwiegend oder ausschließlich für Feuerbestattungen gedacht sind. Die Grundidee liegt ja darin, wertvolle Holzarten durch das Dekor darzustellen, aber in Wirklichkeit so wenig Holz wie möglich der Verbrennung zuzuführen.
Das funktioniert auch, denn die meisten Krematorien -aber eben nicht alle- nehmen diese Särge an.

Natürlich kann man jeden Feuerbestattungssarg auch in die Erde stellen. Manchmal ist nur der Einbau von Erdrucksperren (Streben im Deckel) notwendig, damit aus einem leichteren Feuersarg ein für Erdbestattungen geeigneter Sarg wird.
Es gibt aber auch Särge die so leicht und wenig fest sind, daß es sich wirklich nicht empfiehlt, sie zu vergraben.
Sie weichen u.U. schnell auf und geben schon nach wenigen Monaten im feuchten Erdreich nach.
Nimmt man das in Kauf, dann ist das egal.

Hierüber hat Euch der Bestatter ebenfalls informiert und Euch das sogar unterschreiben lassen, völlig korrekt.

Warum der Bestatter indes solche Särge im Angebot hat, die man bei Euch weder im Krematorium anliefern darf, noch sie gut für Erdbestattungen geeignet sind, das bleibt eine offene Frage. Vielleicht gibt es in der Region andere Verwendungszwecke (alternative Krematorien etc.), ich weiß es nicht.

Wenn Ihr Euch nun aber mit Eurer Unterschrift dazu bereiterklärt habt, das Risiko des schnellen Sargverganges in der Erde in Kauf zu nehmen, dann ist das durchaus okay. Der Sarg vergeht irgendwann so oder so, einmal abgesehen von besonders festen Särgen in besonders verrottungsunfreundlicher Erde. Dieser Sarg wird das eventuell nur etwas schneller tun.
Somit hat der Bestatter Euch korrekt aufgeklärt.

Ihr habt Euch nun aber nachträglich umentschieden und doch eine Feuerbestattung gewählt.
Vorher war es so, daß Ihr einen Sarg gewählt habt, der zwar nur bedingt für Erdbestattungen geeignet ist, der aber durchaus erlaubt war.
Für Feuerbestattungen ist er es bei Euch leider nicht.

So muß der Bestatter den Verstorbenen aus dem bereits an Euch verkauften Sarg wieder entnehmen und einen neuen Sarg herrichten und den Verstorbenen darin einbetten.
Der neue Sarg ist, wenn ich das richtig verstanden habe, 200 Euro günstiger und diesen Preisunterschied gibt der Bestatter auch an Euch weiter, prima.
Für den Mehraufwand berechnet er Euch 60 Euro.
Das ist extrem günstig!

Er muß ja den bereits benutzten Sarg neu ausschlagen und kann ihn nur noch als gebrauchten Sarg mit Verlust wieder einsetzen. (Das tut man z.B. in Fällen in denen man einem Kunden ganz besonders weit preislich entgegen kommen will oder mitunter bei unbekannten Fundleichen. Einen finanziellen Verlust bedeutet das für den Bestatter aber stets, denn immer wird er einen ursprünglich teureren Sarg als einfachen Verbrennersarg abrechnen. Auf diese Weise bekommt aber ein armer Teufel oft eine Mahagonitruhe. Gerne macht das aber kein Bestatter, da solche Vorgehensweisen, die letztlich allen beteiligten Kunden nur Vorteile bringen, gerne mal von Uneingeweihten als Abzocke mit Gebrauchtsärgen mißgedeutet wird.)

Wie gesagt: 60 Euro sind da ein Schnäppchen! Ihr habt diese Mehrkosten selbst zu verantworten und ich entnehme Deinen Zeilen, daß der Bestatter gut und umfassend beraten hat. Wenn Ihr dann trotz der Beratung auf einer bestimmten Ware beharrt und Euch dann auch noch umentscheidet, ja dann habt Ihr auch für die Kosten einzustehen. Hier von Abzocker und Betrug zu sprechen, ist gelinde gesagt eine Frechheit.


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Lesezeit ca.: 8 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 14. Juni 2010 | Revision: 28. Juni 2012

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14 Jahre zuvor

Ich stelle immer wieder fest, dass der häufige und unsachgemäße Gebrauch des Begriffs „Abzocke“ stark mit Defiziten in logischen Belangen einhergeht. Kommt direkt nach „Ich werde damit zu den Medien gehen“.

Big Al
14 Jahre zuvor

Solche Kunden braucht man wie einen Pickel am A….
Der Bestatter kommt ihnen wie von TOM beschrieben arbeits-und preismäßig entgegen und hat anschließend noch mit einem schlechten Ruf (Gebrauchtsarghändler) zu kämpfen. Die Verfasser dieser Mail oder dieses Briefes wissen a: nicht was sie wollen, sind b: absolute Geizkragen, lesen c: nicht Bestatterweblog, denn da gab es doch erst eine Sargselbstbauanleitung 🙂
B. A.

Scherzkeks
14 Jahre zuvor

Irgendwann will noch jemand nach der bereits erfolgten Bestattung im Weltall oder Ascheverstreuung dann doch noch eine reguläre Erdbestattung.

Mr. Pfefferkuchen
14 Jahre zuvor

[quote]Was in dem einen erlaubt ist, kann in der Nachbarstadt bereits schon wieder erlaubt sein.[/quote]

Hier doch mal bitte kurz nachbessern 🙂

On Topic:
Ist das der typische Kunde, der bei einem Preisnachlass grundsätzlich Beschiss wittert? Gibt ja solche Leute, die der Meinung sind, ein Sonderangebot oder Entgegenkommen des Verkäufers ist automatisch mit mangelhafter Ware verbunden…

Klaus Kremator
14 Jahre zuvor

Wie oben beschrieben sind die technischen Voraussetzungen der Krematorien sehr unterschiedlich. Das Problem bei den angeblich so „günstigen“ Kremationssärgen aus „anderen Materialien“ wie laminierte (Holz-/Faser-) Werkstoffe, hochfeste Pappe usw., ist allerdings, daß der Brennwert für die Kremation idR. nicht ausreicht und deshalb entsprechend zusätzlicher fossiler Brennstoff (Öl, Gas) verwendet werden muss. Das ist nicht wirklich umweltfreundlich und müsste dem Auftraggeber mit einem erheblichen Aufschlag in Rechnung gestellt werden. Ähnlich unterschiedlich verhält es sich auch bei der Kleidung des Verstorbenen, der Deckengarnitur und Ausschlag des Sarges für die Einäscherung. Viele Krematorien verlangen das sog. „Umweltetikett“. Dieses besagt, daß die Stoffe unproblematisch verbrennen. Deshalb sind dort die Verwendung von Kunstfasern usw. (wie oft bei persönlicher Kleidung) nicht gestattet. Da wir in Deutschland sind, gibt es dafür auch spezielle Vorschriften (VDZB, VDI), natürlich! IdR. lohnt es sich für den Auftraggeber auch nicht, nur für die Verwendung der persönlichen Kleidung bei der Einäscherung den Bestatter den Verstorbenen zu einem entfernteren Krematorium bringen zu lassen, die auch Kunstfasern und Särge aus laminierter Faserplatte verbrennen. Das ist meist erheblich teurer als… Weiterlesen »

Anonym
14 Jahre zuvor

Ich frage mich auch, wo in den Augen des Fragestellers da jetzt Abzocke war. Dass der Bestatter für den zusätzlichen Aufwand des Umbettens eine Gebühr verlangt hat? Halte ich für selbstverständlich, und eigentlich kann er doch froh sein, dass er nicht beide Särge bezahlen musste…

14 Jahre zuvor

Das ist mir völlig unverständlich. Auch einen Sarg kann man nicht einfach zurückgeben, wenn der Verstorbene schon darin „geruht“ hat. Ich frage mich, ob diese Art von Kunden auch evtl. schon einmal getragene Unterwäsche zum Umtaussch freigibt.

Torsten
14 Jahre zuvor

Wenn also bei einem Grab keine Kuhle zum Erde nachfüllen entsteht, bei ettlichen (etwa zur gleichen Zeit angelegten) ringsum das aber schon passiert ist, dann hat einem der Bestatter wohl einen wirklich Erddruck gesicherten Sarg verkauft?

MacKaber
14 Jahre zuvor

Gebrauchtsarg geht ja gar nicht. Wer weiß wer da vorher drin lag, und was der gehabt hat. Vielleicht sogar noch was Juckendes, oder was Ansteckendes und Opa muss dann mit Mundschutz drin liegen, damit er sich nichts holt.

Klaus Kremator
14 Jahre zuvor

@ 8: Ohne die Gräber gesehen zu haben bzw. den Fall zu kennen ist dieses zumindest mutmaßlicherweise so. Wobei auch die Bodenverhältnisse zu berücksichtigen sind. In leichtem Sandboden halten auch Weichholzsärge länger als bei schweren Lehmböden. In schwerem Lehmboden verliert auch der Sargdeckel oft schon nach einem Jahr seine Funktion. Nicht verwechseln darf man das mit dem Verschwinden des Sarghügels, der direkt mit dem Verschluss des Grabes nach der Sargbeisetzung entsteht. Durch den Grabaushub und Grabverschluss ist die Dichte des Bodens gering (quasi „viel Luft“ im Boden). Mit der nach ein paar Wochen stattfindenden Grabherrichtung bzw. Bepflanzung wird Boden verdichtet und der Hügel entfernt. Wenn dann nach z.B. einem Jahr das Grab mit dem Weichholzsarg (bspw. Kiefer,Fichte,Tanne,Pappel) recht stark eingefallen ist, so wird zumindest der Sargdeckel dem Druck nicht mehr standgehalten haben (s.o.). IdR. kann man davon ausgehen, daß sich bei einem Hartholzsarg (z.B. Eiche,Esche) in schwerem Lehmboden nach ca. 7 Jahren z.B. die Sargfüße lösen oder stärker im Boden einsacken und Erde nachrutsch. Geeignetes Hartholz ist z.B. Eiche und Esche; Buche ist gerade bei… Weiterlesen »

Klaus Kremator
14 Jahre zuvor

@ 9: Ich versteh schon Spaß, aber wenn der Bestatter die „hyg. Standard-Versorgung“ beim Verstorbenen nicht nur abrechnet, sondern auch gemacht hat, sollte das kein Problem sein!
Ich hab bei uns aufm Friedhof immer ne Flasche Dis-Spray dabei ;-))




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