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Abzug

…hatten wir Sie im Besprechungsgespräch darauf aufmerksam gemacht, dass alles in gelb und grün sein sollte. Die von uns ausgesuchte Urne sah bei ihnen im Laden auch grünlich aus. Bei der Beisetzung hat aber die Sonne darauf geschienen und sie schimmerte dann aber zum Schrecken aller Anwesenden in blau.
Somit haben sie nicht die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht, was uns zum Abzug der Kosten für die Urne in Höhe von 88 Euro berechtigt. Wir erbitten ihre Stellungnahme!

So, was habe ich denn nun für eine Wahl?
Die Leute haben sich die Urne angeschaut, jeder in der Familie hat sie bei uns im Ausstellungsraum in die Hand genommen, ja Tochter Jutta ist sogar ans Fenster gelaufen und hat sie bei Sonnenlicht betrachten wollen.

Ich könnte denen jetzt voll eins reinwürgen und auf Bezahlung der vollen Summe bestehen.

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(©si)