…hatten wir Sie im Besprechungsgespräch darauf aufmerksam gemacht, dass alles in gelb und grün sein sollte. Die von uns ausgesuchte Urne sah bei ihnen im Laden auch grünlich aus. Bei der Beisetzung hat aber die Sonne darauf geschienen und sie schimmerte dann aber zum Schrecken aller Anwesenden in blau.
Somit haben sie nicht die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht, was uns zum Abzug der Kosten für die Urne in Höhe von 88 Euro berechtigt. Wir erbitten ihre Stellungnahme!
So, was habe ich denn nun für eine Wahl?
Die Leute haben sich die Urne angeschaut, jeder in der Familie hat sie bei uns im Ausstellungsraum in die Hand genommen, ja Tochter Jutta ist sogar ans Fenster gelaufen und hat sie bei Sonnenlicht betrachten wollen.
Ich könnte denen jetzt voll eins reinwürgen und auf Bezahlung der vollen Summe bestehen.
Tue ich das?
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: Lektorin A
Natürlich. Zuzüglich 5 Euro Bearbeitungs- und Portokosten für die Antwort.
Kann mich Fincut nur anschliessen. Obwohl, sind 5€ Bearbeitungsgebühren ect. nicht etwas niedrig angesetzt?
ja
Ich würde es machen. Wenn ich im Recht bin setze ich das auch durch.
Nein, er wird 10 Euro Nachlaß gewähren, da ja schließlich eine Urne verwendet wurde und der jenige ja nicht als Aschebeutel in die Erde gekommen ist.
Alternativ mit der Familie an einem Sonnigen Tag mit Spaten und Karte zum Friedhof gehen um das nochmal zu prüfen. Beispielurne (gleiches Model) mitnehmen um evtl. ohne buddeln den Effekt testen zu können.
Hey genau, ich würd dann auf Rückgabe der Urne bestehen. 😀
Ich würde aus Kulanz einen Nachlass von 20 EUR (oder sowas) anbieten, jedoch klar machen, dass darauf kein Anspruch besteht. Warum das so ist, halte ich für offensichtlich.
Jedenfalls kann dann auch keiner Behaupten, man hätte keinen guten Willen gezeigt.
5-10Euro Nachlass, aber keinesfalls komplett damit durchkommen lassen.
Liebe Kunden,
die Urne hatte die vereinbarte Beschaffenheit. Allerdings hat die Sonne wohl nicht die mit Ihnen vereinbarte Beleuchtung geliefert.
Bitte wenden Sie sich daher an „Beschwerdestelle Sonne, hinterm Merkur, Sonnensystem, Milchstraße“
„Besprechungsgespräch“?
Wenn die Urne tatsächlich Gelb/Grün war und bloße Sonneneinstrahlung für einen anderen Farbeffekt gesorgt hat, dann haben die Kunden Pech.
Ausbuddeln und umtauschen gestaltet sich natürlich etwas schwierig. 😉
Die Frage ist nun, ob man sich auf den Standpunkt stellt: „Ich hab recht!“ was sicherlich so ist, oder den Kunden – ohne dazu verpflichtet zu sein – entgegenkommt. Da macht man dann zwar Verlust, aber immerhin hat man keine negative Mundzumundpropaganda. Ich würde aber schon Geld für die Urne verlangen, schließlich wurde sie benutzt.
Ja. Machst du. 😉
Die Farbe der Urne ist doch echt nebensächlich. Da sucht einer. Und den würd ich nicht finden lassen.
Wenn man nachgibt, denken die Leute aber beim naechsten Mal wieder, sie koennten sich irgendwas aus den Fingern saugen um den Preis zu druecken.
Das ist doch einfach nur der jaemmerliche Versuch, den Preis zu druecken.
Und wenn TOM nachgibt, versuchen sie es immer wieder. Weil sie dann gelernt haben, dass wenn man nur unverschaemt genug ist, alles kriegt was man will.
Ich wuerde mir die paedagogischen 5Euro Bearbeitungsgebuehr nochmal ueberlegen. So schlecht ist die Idee nicht.
„..gerne können Sie die Urne kostenlos innerhalb von 7 Tagen gegen eine andere umtauschen. Bringen Sie sie einfach in den nächsten Tagen vorbei.“
„Besprechungsgespräch“?
genau! MAl ein netter Besuch zum Sonntagskaffee incl. einem Stück lecker Kuchen und man findet sicher eine für alle akzeptable Lösung.
„zum Schrecken aller Anwesenden“ … ja, so eine blau schimmernde urne hat schon was – aeh, ja – erschreckendes?
Wie das Einige hier schon wieder ganz genau wissen. 🙂
Welche geistigen Kapazitäten haben denn die Auftraggeber, d.h. sind die einfach so blöd, oder ist Arglist zu vermuten? Sind sie eventuell „Multiplikatoren“, d.h. sehr bekannte Leute, bei denen es sich lohnt, auch in einem solchen Fall die Bereitschaft zum Entgegenkommen zu zeigen, die einen dafür dann aber im Bakanntenkreis weiterempfehlen?
Nur aus dem hier geschilderten Vorfall läßt sich schwerlich eine bestimmte Vorgehensweise als zwingend ableiten. Das Einzige, was aus meiner Sicht auf keinen Fal in Frage kommt: Vollständiges Erlassen des Urnenpreises.
Gewähr denen doch in einem Anfall von Großzügigkeit 10 Euro Nachlass, allerdings kostet das dann 20 Euro Bearbeitungsgebühr 😉
Den Vorschlag von Ben, allerdings nur zum Überprüfen, würde ich favorisieren. Bitte schön sauber und ohne Kratzer bringen. Sonst gibt es Abzüge falls getauscht wird.
So gerne man manchmal auf dem eigenen Recht herumreiten würde, manchmal lohnt sich der Ärger einfach nicht. Wahrscheinlich wolle die bloss was rausschlagen um sich gut zu fühlen.
Ich würde denen freundlich erklären das sie sich die Urne genau angesehen und auch bei Sonnenlicht begutachtet und ausgewählt haben. Auf ihren visuellen Eindruck von der Urne während der Feier hätten sie keinen Einfluss, wären aber bereit einen Preisnachlass (von etwa der Hälfte oder so) oder vielleicht sogar einen Umtausch unter Kulanz zu gewähren.
Wenn die dann noch mit mehr kommen sollte wird knallhart abgeblockt. Nur was eine legitime Beanstandung ist kommt durch und davon wird noch der Preisnachlass von der Urne abgezogen.