Die Sendung „Karambolage“ auf arte widmet sich den nachbarschaftlichen Besonderheiten der Franzosen und Deutschen. Oft werden Begriffe und Gebräuche oder politische Situationen des jeweils anderen Landes unterhaltsam erklärt. Zum Abschluß gibt es in jeder Sendung immer ein Rätsel, in dem man aus einer 30-sekündigen Videosequenz herleiten muß, ob diese in Frankreich oder Deutschland gedreht wurde.
Unter Kennern und Frankophilen genießt „Karambolage“ Kultstatus. Die kurzen Sendungen kommen immer sonntags und werden dann mehrfach wiederholt.
Warum also in einer Sache, die vor geraumer Zeit hier mal aktuell war und die Frankreich betrifft, bei den Karambolage-Leuten nachfragen?
Liebes Karambolage-Team,
herzlichen Dank für Eure tolle Sendung, die ich seit Jahren regelmäßig schaue und die mich immer sehr gut informiert, vor allem aber auch unterhält.
Heute habe ich mal eine Frage.
In den Meldungen war dieser Tage zu lesen, dass in Frankreich eine Frau nun ihren verstorbenen Freund heiraten darf, nachdem sie mehrere Briefe an Präsident Hollande geschrieben hat.
Angeblich geht die Möglichkeit, einen Verstorbenen zu heiraten, auf eine Sonderverordnung zurück, die ihren Ursprung in einem großen Dammbruch im Jahre 1959 haben soll.
Damals seien 420 Menschen gestorben und man wollte angeblich den Hinterbliebenen Verlobten die Möglichkeit geben, die Hochzeit doch noch durchzuführen.
Es seien seitdem 300 solche Eheschließungen zustande gekommen.
Können Sie vielleicht einmal etwas über die Zusammenhänge berichten? Was war das für ein Dammbruch? Warum erteilte man diese Sondererlaubnisse? Warum besteht diese Verordnung heute noch fort?
Das würde doch sicherlich auch viele andere Zuschauer interessieren.
Herzliche Grüße
Peter Wilhelm
Die Antwort von „Karambolage“ kam nicht prompt, aber sie kam:
Lieber Herr Wilhelm,
bitte entschuldigen Sie die späte Antwort, aber wir werden mit Zuschriften geradezu überschüttet. Trotzdem aber vielen Dank für Ihre netten Worte und den interessanten Themenvorschlag. Wir werden uns der Angelegenheit widmen!
Mit herzlichen Grüßen,
das Karambolage-Team
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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Hmmm… die sollten sich vielleicht mal den Bestatterweblog zum Vorbild nehmen. Da wird man nicht mit eine Standardtext abgespeist und selbst die dümmsten Anfragen kriegen eine ausführliche Antwort.
Aber vielleicht hätte Peter seine Anfrage in französisch stellen sollen 😉
Ich biete mich freiwillig zum Übersetzen an 😀
Sollte das wirklich iner Sendung behandelt werden, würde ich mich freuen.
Ich kauf noch ein m…
sagen sie auch vorher, wann der beitrag kommt oder muss man ab jetzt täglich gucken??
Hallo,
ich hoffe, ich nutze diese Kommentarfunktion korrekt…und denke, es könnte sich um folgenden Unglücksfall handeln:
http://de.wikipedia.org/wiki/Barrage_de_Malpasset
Postmortale Eheschließungen sind hier gut erklärt und kann Peters Frage doch sicher beantworten:
http://de.wikipedia.org/wiki/Postmortale_Eheschlie%C3%9Fung
Danke!
Der Link erklärt einiges – auch das Thema Erbrecht.
Dennoch bleibt die Praxis in meinen Augen albern. Selbst, wenn Kinder unterwegs sind – wozu noch?
Ich finde so eine Regelung echt bedenklich …
@alpha: gerade wo du Kinder ansprichst: Das Unglück, auf das die Regelung angeblich zurückzuführen ist, fand 1959 statt, in einer Zeit, in der ein uneheliches Kind noch als schwerer Makel galt. Und auch generell war damals die Ehe noch viel tiefer in der Gesellschaft verankert, es wäre z.b. sicherlich schwierig geworden, als unehelicher Partner zusammen in einem Familiengrab bestattet zu werden – um mal beim Thema der Seite zu bleiben.
Aus heutiger Sicht hast du natürlich Recht, es gibt wenige bis keine nachvollziehbaren Gründe, daran festzuhalten.
@SaltyCat: Ob die Leute wirklich zwischen „unehelich zur Welt gekommen“ und „ehelich zur Welt gekommen, weil Vater nach Tod noch verheiratet“ unterscheiden?
Zumal es ja heute eben echt kein Makel mehr ist …