Frag doch den Undertaker

Asche selbst verstreuen – So geht es

In Deutschland herrscht Friedhofszwang. Urnen müssen auf einem Friedhof, im Wald oder einer Urnenstätte beigesetzt werden. Ich zeige Ihnen einen anderen Weg.

Situation in Deutschland – Für viele Familien unbefriedigend

Dass Leichen auf Friedhöfen in Gräbern bestattet werden, ist verständlich, schon aus Gründen der Hygiene und der öffentlichen Ordnung. Als Feuerbestattungen Ende des 19. Jahrhunderts populärer wurden, standen diesen die Kirchen und auf das Empfinden weiter Teile der Bevölkerung zunächst entgegen.
Um diese Widerstände abzubauen, orientierte man sich bei der Festlegung der Abläufe einer Feuerbestattung sehr nahe an denen einer herkömmlichen Erdbestattung.

So fand es hierzulande auch Eingang in die meisten Bestattungsgesetze der heutigen Bundesländer, dass Urnen, wie Särge, auf einem Friedhof in entsprechend kleineren Gräbern beigesetzt werden müssen.
Ausnahmen sind das Einstellen der Urnen in Urnenwände oder Kolumbarien, sowie seit einigen Jahrzehnten die Beisetzung in Begräbniswäldern. Auch die Beisetzung der Urne auf hoher See ist möglich.

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Viele Verstorbene und Familien wünschen sich was anderes

Angesichts der überschaubaren Menge an Totenasche und der geringen Größe einer Urne sehen viele Deutsche kein Problem darin, die Urne daheim aufzubewahren oder die Totenasche an einem besonderen Ort auszustreuen. Totenasche ist steril und riecht nicht nach Fäulnis oder „Leiche“.
Von vielen Menschen weiß ich, dass sie sich wünschen, ihre Asche könne eines Tages an einem ihrer Lieblingsplätze verstreut oder vergraben werden. Viele Angehörige würden die Urne gerne bei sich zu Hause aufbewahren, zumindest für eine bestimmte Zeit, um ihr dort ein ehrendes Andenken zu bewahren.
Auch das Verstreuen der Asche in einem Fluß oder See bzw. im Meer wird sehr häufig gewünscht.

Freie Urnenbestattung in Deutschland verboten

Alles das ist jedoch in den meisten Bundesländern in Deutschland verboten. Es herrscht Friedhofszwang auch für Urnen mit Totenasche. Die Landesbestattungsgesetze enthalten entsprechende Regelungen.
Ein Verstoß dagegen stellt jedoch keine Straftat dar, sondern ist eine Ordnungswidrigkeit, für die es m.W. keine vorgesehene Strafe gibt. Im Ernstfall würde die für das Rauchverbot in Garagen und Parkverstöße zuständige „Ortspolizeibehörde“ (Ordnungsamt / Friedhofsamt) die Beisetzung der Urne verfügen und notfalls zwangsweise durchsetzen.

Aber auch hier gilt: Gesetze fallen nicht vom Himmel, sondern drücken immer auch in gewisser Weise den Willen der Menschen aus. Passt einem ein Gesetz nicht, kann man mit demokratischen Mitteln ein Umdenken der Menschen und eine Änderung des Gesetzes vorantreiben.
Das ist ein zäher Vorgang und führt auch nicht immer zum Erfolg, auf jeden Fall dauert es immer sehr lange bis „der Gesetzgeber“ die ihm in den Ohren liegenden Wähler wahrnimmt und seine durch Lobbyarbeit von Interessenverbänden vernebelte Ansicht ändert.

Es gibt einen Ausweg – sogar mehrere

Grundsätzlich steht es jedem frei, einen Verstorbenen hier in Deutschland einäschern und die Urne dann anschließend im Ausland beisetzen zu lassen, wo mildere Vorschriften gelten. So kann man Urnen über spezielle Unternehmen im Mittelmeer, in der Karibik oder auch in den nicht-deutschen Donau beisetzen lassen.

In den Niederlanden kann man Totenasche verstreuen lassen oder die Urne daheim aufbewahren.
In der Schweiz sind naturnahe Bestattungen auf einer Almwiese oder in einem Gebirgsbach möglich.

Wer also den Tod einer Person zu beklagen hat, sucht einen deutschen Bestatter auf, organisiert -falls gewünscht- eine Trauerfeier und anschließend wird der Sarg mit dem Leichnam in einem Krematorium eingeäschert.
Man äußert im Vorfeld den Wunsch, die Urne möge zur endgültigen Bestattung in die Schweiz oder die Niederlande gesandt werden.

Das wird dann vom Bestatter auch so gehandhabt. Nahezu alle deutschen Bestatter kennen sich mit der „Schweizer Methode“ oder dem „Umweg über die Niederlande“ aus. Wer damit nicht klarkommt und zusätzlich auch noch ein preisgünstiges Verfahren wünscht, wende sich an Frau Ingrid Hoerner (mobil 0152 – 540 17 100) oder im Web: https://weg4u.de/ (Vorsicht: Comic Sans Liebhaberin).

Ob nun eine Verstreuung der Asche in den Niederlanden oder der Schweiz tatsächlich stattfindet, steht auf einem anderen Blatt. Für die deutschen Friedhofsbehörden ist die Angelegenheit jedenfalls mit der Übersendung der Urne dorthin erledigt.
Das bedeutet, dass viele Familien sich die Urne aushändigen lassen, statt die Asche am geplanten Ort beizusetzen oder zu verstreuen. Aus den Niederlanden kommt die Urne per Post, das geht auch in der Schweiz, wobei viele die Urne auch beim zuständigen Schweizer Bestatter selbst abholen.

Zollrechtliche Probleme gibt es nicht.

Die deutsche Generalzolldirektion lässt aber ausrichten, im Gegensatz zur Asche müsse die Urne bei Wiedereinfuhr nach Deutschland «zollrechtlich abgefertigt» – also angemeldet – werden. Immerhin entstehen dabei dank einer Steuerbefreiung keine Kosten.

Trotz des Friedhofszwangs in Deutschland lässt der deutsche Zoll durchblicken, dass man Kremierte, deren letzter Weg zweimal über die Schweizer Grenze geführt hat, auch nicht aufhalten werde. Das gelte auch für Hinterbliebene, die die Urne privat transportieren. Denn die Durchsetzung der Friedhofspflicht sei Sache der Bundesländer.SRF.CH


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Lesezeit ca.: 6 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 6. März 2023

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9 Kommentare
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Nobody
1 Jahr zuvor

Ist sowas, unabhängig vom zurückholen günstiger als die günstigste (Feuer-)Bestattung auf einem deutschen Friedhof? So könnte man unliebsame Verwandte ja dann kostengünstig verstreuen (lassen).

Igge
1 Jahr zuvor

Das Wichtigste an dem Ganzen wird wohl sein, dass man sich frühzeitig überlegt was man will. Dabei geht es weniger um die eigene Bestattung sondern um die, die man verarbeiten muss.
Ich habe hier Erdgräber, den Friedhof erreiche ich locker in ein paar Minuten mit dem Rad. Das ist für mich gut so.

Wenn ich jetzt in der Großstadt wohnen würde und jedes Mal das Auto brauchen würde, dann einen Parkplatz suchen müsste und dann noch quer über einen riesigen Friedhof stiefeln müsste – was dann? Dann käme eventuell auch ein Kolumbatium am Friedhofseingang in Frage….Was hier nie und nimmer in Frage käme.
Hätten wir aber auch nicht.
Von daher kann ich es schon nachvollziehen dass man das nicht braucht.

Der Holländer
Reply to  Igge
1 Jahr zuvor

Kolumbatiume am Friedhofseingang sind eine praktische Sache, expliziert für Radler. Ich bin nun aber verwirrt, ein Kolumbatium am Eingang käme in Frage – aber doch nie und nimmer in Frage? Mir ist Karusell in die Kopf…

Igge
Reply to  Der Holländer
1 Jahr zuvor

Ich wollte damit ausdrücken dass es bei mir drauf ankommt wo ich wohne.
Hier kann ich ohne Probleme mehrmals in der Woche meine Gräber gießen – müsste ich meine Toten auf einem riesigen Friedhof (der weit entfernt ist) begraben würde ich vielleicht eine andere Form wählen, Asche verstreuen etc.

1 Jahr zuvor

Hallo, guten Tag, mit meiner Band „Jazzkonfekt – mobil“ habe ich im letzten Jahr einige Trauerfeiern musikalisch begleitet. Besetzung: Trompete, Saxophon, Banjo, Sousaphon und drums ( snare und Becken umgehängt) Morgen fahre ich mit meiner Band in den Nordschwarzwald zur Urnenbeisetzung im Ruhewald. Wir spielen alle Titel, die zu diesem Anlaß gehören z.B. New Orleans Function, Oh, when the Saints, Over in the Gloryland etc. Morgen hat sich die Verstorbene noch „Somewhere over the rainbow“ gewünscht. Nach der Trauerfeier werden wir noch in einem Restaurant spielen.
Wir sind mittlerweile schon richtige „Funeral – Profis“.
Melden sie sich bitte bei Bedarf. Grüße aus Düsseldorf Wolfgang Scheelen

BCottin
1 Jahr zuvor

Schönen Dank für die ganze Asche im klaren Gebirgsbach. Na ja, die Schweizer müssen wissen, was sie tun.

Fischtownsurfer
1 Jahr zuvor

Vergesst Bremen nicht. Asche verstreuen ist hier möglich. Natürlich (wie in Deutschland so üblich) mit einigen Bedingungen. Gilt nur für Bewohner der Stadt Bremen. Bremerhaven (Teil des Bundeslandes Bremen) macht nicht mit.

Bestatter aus Magdeburg
1 Jahr zuvor

Es gibt tatsächlich immer wieder Nachfragen dazu, den meisten Hinterbliebenen ist die Rechtslage nicht bekannt. Dann ist die Enttäuschung beim Gespräch natürlich groß.




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