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Asche von der Zugspitze verstreuen

Leser „Hasselhoff“ fragt:

Inwiefern ist es rechtens, wenn ich in mein offizielles Testament (vom Notar beglaubigt etc) schreibe das ich gern hätte das meine Asche im Wind verstreut wird, von der Zugspitze oder so? Geht das überhaupt und wenn nein warum und was passiert wenn der Verwandte das dennoch macht?
Danke für eine evtl. Antwort

In Deutschland besteht Bestattungspflicht für Totenaschen. Bislang bedeutete das stets Beisetzung in einem Urnengrab oder Einstellung der Urne in eine Urnenwand oder ein Kolumbarium.
In Laufe der letzten Jahre wurden die Bestimmungn etwas gelockert und neben der einzigen Ausnahme (Versenkung der Asche auf hoher Se) kann man nun die Asche auch in Friedhofswäldern auf Friedhofswiesen u.ä. bestatten lassen.

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Eine Verstreuung an einem x-beliebigen Ort ist in Deutschland derzeit noch nicht erlaubt.

In anderen Ländern sieht das natürlich anders aus, das kennt man ja schon auf Film und Fernsehen.
Sollte also ernsthaft der Wunsch bestehen, die Asche verstreuen zu lassen müsste man die Asche zu diesem Zweck in ein Land überführen, in dem das erlaubt ist. Oder aber man tut zunächst nur so und läßt sich die Asche dann aushändigen, um unerlaubterweise und auf eigene Faust dann doch hier in Deutschland nach eigenem Wunsch mit der Asche zu verfahren.

So einen Wunsch sollte man aber tunlichst nicht ins Testament schreiben, denn allzu häufig werden Testamente erst eröffnet, wenn dieser Teil der Trauerzeremonien bereits längst abgeschlossen ist.
Der richtige Ansprechpartner für Wünsche hinsichtlich der eigenen Bestattung ist ein Bestatter, bei dem man im Rahmen einer Bestattungsvorsorge festlegen kann, wie alles zu laufen hat.

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(©si)