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Aschenkapsel öffnen?

In div. Foren und Seiten macht sich derzeit eine Frau breit, die alternative Urnen anbietet. Sie behauptet, Bestatter würden ihr Produkt deshalb nicht annehmen, weil keine Aschenkapsel reinpasst und die Bestatter behaupten würden die Aschenkapseln dürfe man gar nicht aufmachen. Ist das wahr? Ist das wirklich verboten?

Eine sehr interessante Frage.
Ich zumindest habe bis jetzt noch keine Stelle in irgendeinem Gesetz gefunden, die verbieten würde, daß man Aschenkapseln aufmacht.
Tatsächlich tun wir das recht häufig und zwar immer dann, wenn die Kapsel nicht in die ausgesuchte Urne hineinpasst.
Immer gemacht werden muß das bei Seebestattungen und Bestattungen in Ruhewäldern, weil ja dort gänzlich auch die Blechkapsel verzichtet wird.

Zur Erklärung und Erinnerung: Die Asche des Verstorbenen wird im Krematorium in eine feste Aschenkapsel eingefüllt und diese wird fest verschlossen. Der Deckel, der die Lebensdaten und den Namen des Verstorbenen trägt, wird verplombt oder so fest eingepresst, daß er ohne weiteres nicht geöffnet werden kann. Diese Kapsel würde zur Beisetzung im übrigen vollkommen ausreichen, die schmuckvollen Überurnen, die man für teures Geld noch zusätzlich kauft, sind rein für den optischen Eindruck und keinesfalls zwingend vorgeschrieben oder notwendig!

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Ein Verbot, die Aschenkapsel zu öffnen, ist mir also nicht bekannt. Allerdings besteht im Grunde für ein solches Verbot auch keine Notwendigkeit, denn im Allgemeinen bekommt niemand außerhalb der amtlichen Beisetzungskette das Aschengefäß in die Hand. Es wird vom Krematorium an den Bestatter oder direkt an den Friedhof übergeben und von dort dem beisetzenden Friedhofsmitarbeiter ausgehändigt.

Gesetzlich geregelt ist nur, daß Totenaschen beigesetzt werden müssen und das bedeutet in Deutschland, daß die gesamte Totenasche beigesetzt werden muß. Man darf auch nicht einen kleinen Teil entnehmen, etwa als Andenken usw.
Möglicherweise ändert sich das einmal in der Zukunft, wünschenswert wäre das, weil dann alternative Bestattungsformen wie Diamantbestattung oder Aschenverstreuung leichter möglich wären. Aber die Bestattungsgesetze sind in Deutschland Ländersache und bis die ganzen Länder da mal an einem Strick ziehen…

Allenfalls kommunale Dienstanweisungen sorgen dafür, daß um die Aschenkapsel und deren Unversehrtheit so ein Theater gemacht wird. Tatsächlich aber gibt es m.W. kein Verbot, die Kapsel zu öffnen und etwa eine Umfüllung in ein anderes Gefäß vorzunehmen.
Daß Bestatter das angeblich immer wieder behaupten, kann ich mir ehrlich gesagt kaum vorstellen, denn jedem Bestatter ist bekannt (und viele tun das auch selbst) daß die Asche für See- und Waldbestattungen immer umgefüllt werden muß. Überdies haben viele Bestatter Designurnen im Angebot in die eine herkömmliche Aschenkapsel gar nicht hineinpasst.

Wenn also im Web behauptet wird, eine bestimmte Designurne würde sich deshalb nicht in ausreichendem Maße verkaufen, dann liegt das meines Erachtens nicht an den Bestattern, sondern eher am Preis oder Aussehen der Urne. Ich kann es nicht beurteilen, weil ich nicht weiß, um welche Designurne es sich handelt.
Alles was den Kunden gefällt und machbar ist, bieten die Bestatter auch an, sie wollen Geld verdienen und durch zufriedene Kunden Folgeaufträge bekommen.

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