Moin!
Erstmal Danksagung eines stillen Mitlesers, dessen Büroalltag durch einige der Erzählungen (insbes. um die arme Frau Birnbaumer-Nüsselschwein… oder so) bereichert wird…
An diesem Wochenende war ich nochmal in Karlsruhe unterwegs, und fand an einem alten Friedhof an mehreren Grabsteinen Aufforderungen der Verwaltung kleben, sowie mancherseits auch (mitten auf dem Grabstein) die Bekanntmachung, dass die Nutzungszeit von 20 Jahren abgelaufen sei und man sich diesbezüglich an die
Verwaltung wenden möge.Anbei einmal ein Foto des Grabsteines, vielleicht ist der ja fürs Blog interessant?
Grüsse
Olaf
Vielen Dank für die Blumen.
Beide Themen hatten wir ja schon oft im Weblog, daher kommt mal ein Foto ganz passend.
Hier haben wir bereits unter dem Stichwort „Rüttelprobe“ zum Thema Standsicherheit zwei Artikel gehabt.
Über den Ablauf von Gräbern gibt es mehr als genug Fundstellen.
Der Sinn der Rüttelprobe, also des turnusmäßigen Wackelns an allen Grabsteinen, wird ja von den meisten Friedhofsnutzern in Frage gestellt, vor allem wenn sie an kleinen, kaum 80 cm hohen Grabsteinen, diese Zettel der Friedhofsverwaltung vorfinden. Steinmetze sehen das natürlich anders…
Daß große Grabmale auf ihre Standsicherheit hin überprüft werden müssen, steht außer Frage, nur ob das bei solchen Steinen sein muß, die eh nur gegen eine Hecke oder auf das eigene Grab kippen würden, bleibt fraglich.
Die Kommunen führen Sicherheitsbedenken als Begründung an und haben damit wohl unterm Strich auch Recht.
Durch Bodensetzungen, Witterung und insb. Regenfluß kann es passieren, daß sich Grabsteine vom Fundament lösen oder mitsamt dem Fundament in Schräglage geraten. Ist das der Fall, werden die Angehörigen durch solche Zettel mehrmals aufgefordert, das in Ordnung bringen zu lassen.
Geschieht das nicht, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, den Stein zum Zwecke der Gefahrenabwehr umzulegen oder auch vorübergehend zu entfernen.
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Steht der Ablauf eines Gräberfeldes bevor, werden die Angehörigen zunächst durch einen Aushang am Friedhof, manchmal auch durch einen Aufruf in der Zeitung oder im Amtsblatt, aufgefordert, sich bei der Friedhofsverwaltung zu melden. Manchmal besteht die Möglichkeit, das Grab an anderer Stelle als Wahlgrab weiterzuführen, ansonsten hat man Angaben zu machen, was mit Grabstein und -einfassung zu geschehen hat und evtl. auch die Kosten für die Abräumung zu übernehmen.
Reagieren die Angehörigen auf diese Aufrufe nicht, so werden diese Zettel auf die Grabsteine geklebt.
Wer sich gar nicht kümmert, der findet eines Tages ein umgegrabenes Gräberfeld oder eine Rasenfläche ohne Gräber vor.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Keine Schlagwörter vorhanden
Hmm, ist der Friedhofsbetreiber nicht verpflichtet, den Friedhof so zu gestalten, dass Grabsteine prinzipiell nicht umkippen können?
Ich würde bei einer Neuanlegung den Friedhof ganz eben anlegen. Dann kommt Splitt und eine 5 cm dicke Schicht Teer darauf. Für Bestattungen würde man bis zum Teer buddeln, ein rechteckiges Loch in den Teer schneiden, weiterbuddeln, bestatten, wieder zuschütten.
So könnte man den Grabstein umfall- und unfallsicher auf einer festen Oberfläche befestigen.
Mag zwar sicher sein, aber andererseits sind – zumindest bei uns – Friedhöfe auch oft kleine Biotope mit einem recht hohen Vogel- und Schmetterlingsbestand, außerdem sind die doch recht großen unversiegelten Flächen (nicht alle Gräber sind abgedeckt) auch ein Gewinn – wäre also gar nicht so schön, das Ganze zu versiegeln.
Außerdem kann ich mir vorstellen, dass dir der Friedhof irgendwann davonschwimmt, da das Regenwasser so schlecht bis gar nicht versickern kann… Viel Spaß beim Moorlauf äh… Grabbesuch…
(und wem es am Grab schlecht wird, der endet als Moorleiche? Hm….)
Oh, Moorlauf… ich sehe das Problem.
Ich werde sicher nie Inscheniör.
Wie lange im Voraus werden die Zettel ausgehängt bzw. wie viel Zeit vergeht ungefähr von der ersten Erinnerung: Tun Sie was! bis da plötzlich nur noch ne grüne Wiese ist?
[url]http://www.vbg.de/apl/uvv/VSG4_7.pdf[/url]
§9
@Tzosch: Oder ganz einfach hier:
http://bestatterweblog.de/archives/Darf-man-einen-losen-Grabstein-selbst-befestigen/3038
Ich arbeite im öffentlichen Dienst und bin hier in unserer Kommune im schönen Bayern für die Friedhofsverwaltung zuständig. Die umgangssprachlich genannte „Rüttelprobe“ ist nicht auf dem Mist eines unterforderten Stadtbeamten gewachsen, sondern wird von der Gartenbau-Berufsgenossenschaft einmal jährlich gefordert. Das wird auch kontrolliert, da kommt dann ein Mitarbeiter zu uns ins Amt und fordert ein Protokoll über die zu instandsetzenden Grabsteine mit genauer Buchführung wann die Rüttelprobe gemacht wurde und durch wen und es müssen mindestens 2 Leute dabei sein, etc. etc. Bezüglich des Ablaufs der Grabnutzungszeiten handhabe ich es so, dass ich die Nutzungsberechtigten ca. 4-6 Wochen vor Ablauf anschreibe, ob sie das Nutzungsrecht verlängern möchten oder die Grabstätte aufgeben möchten. In diesem Schreiben steht auch drin, wenn wir innerhalb 3 Monaten nicht’s von den Leuten hören, behalten wir uns vor, die Grabstätte aufzulassen. In der Praxis sieht’s jedoch so aus, dass ich schon vorher noch recherchiere, warum sich niemand gemeldet hat. Oft sind die Inhaber bereits vor Jahren verstorben (bei Ruhefristen von 20 Jahren nicht ungewöhnlich) oder 5-mal verzogen. Ich kann mir aber… Weiterlesen »
In Kaiserslautern habe ich vor einigen Jahren ein Grab selbst mit abgebaut.
Ging problemlos, wir bekamen eine Einfahrgenehmigung und in knapp 3,5 Stunden war das Grab (vollflächige Grabplatte und Einfassung) zu zweit abgebaut, zerkleinert und auf dem Anhänger verladen.
Mühsamer war die Rückfahrt. 88 Diesel-PS und ca. 1,5 Tonnen Schutt vertragen sich nicht unbedingt.
Mich wundert immer, wie viele Leute hinterher in den Kommentaren genau das klugscheissen, was weiter oben schon stand.
Ich hoff das wird hier nicht als Werbung ausgelegt, aber ich hab hier mal einen Link der die „Kippprüfung“ verdeutlicht. (Zur Info: Ja ich hatte das Gerät mal in der Hand)
http://www.weha.com/pdf/Kipptester_lo.pdf
Und das mit Grabsteinen Unglücke passieren kommt schon vor:
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,558354,00.html
(Das war jetzt nicht auf einem Friedhof, sondern auf einer Grabsteinausstellung, aber wenn sowas auf dem Friedhof passiert ist es genau so schlimm.)
Sicherheit und so versteh ich ja, ich will auch nicht plötzlich einen Grabstein auf dem Fuß liegen haben oder ähnliches. Aber es ist nicht mehr zum Lachen wenn da Grabsteine extra locker gemacht werden.
Auf dem Friedhof in meinem Heimatort ist in den letzten Jahren ein regelrechter Krieg ausgebrochen wegen dieser „Rüttelprobe“.
Denn die Gemeindearbeiter, die diese Rüttelprobe machen, rütteln nicht einfach mal eben feste am Grabstein oder drücken mal dagegen, nein, da stemmen sich dann zwei recht starke Mann gegen den Grabstein, und hebeln den Grabstein regelrecht aus und am Ende hat der halbe Friedhof Aufkleber. Da wackeln plötzlich Grabsteine die erst zwei oder drei Jahre stehen und die noch zwei Tage vorher Bombenfest saßen.
Wenn bekannt wird das die Gemeindearbeiter wieder rütteln, postiert sich so mancher Dorfbewohner nun an „seinen“ Gräbern und passt auf.
Hallo
aus der Sicht eines Steinmetzes gesehen, ist „Rüttelprobe“ der falsche Weg um einen Grabstein zu testen. Der richtige Ausdruck ist „Standsicherheitsprobe“.
Es gibt klare Werte die ein Denkmal aushalten muß, dafür auch darauf abgestimmte Geräte, mit denen so eine „Standsicherheitsprobe“ ausgeführt werden soll.
Dafür bekommt man eine Einweisung und nach der Probe einen Ausdruck, der alles schwarz auf weiß belegt.
Leider sehen das viele Kommunen anders und lassen die Mitarbeiter durch die Reihen gehen und „rütteln“.
Wir haben immer wieder das Problem, das feste Grabdenkmäler losgerüttelt werden. Für den Grabinhaber natürlich nicht so toll. Der muß dann das befestigen bezahlen.
Macht sich auch für den Steinmetz nicht gut, wenn ein Grabdenkmal wackelt, das grade zwei Jahre versetzt ist.
Hier ist mehr Aufklärung angesagt, damit aus der „Rüttelprobe“ eine Standsicherheitsprobe wird, die auch
Also ich stimme zu und denke, dass grundsätzlich schon für Sicherheit gesorgt werden sollte, auf dem Friedhof.
Aber dass da Aufkleber angebracht werden, finde ich… naja!