Fundstücke

Aufkleber auf dem Grabstein

Moin!

Erstmal Danksagung eines stillen Mitlesers, dessen Büroalltag durch einige der Erzählungen (insbes. um die arme Frau Birnbaumer-Nüsselschwein… oder so) bereichert wird…

An diesem Wochenende war ich nochmal in Karlsruhe unterwegs, und fand an einem alten Friedhof an mehreren Grabsteinen Aufforderungen der Verwaltung kleben, sowie mancherseits auch (mitten auf dem Grabstein) die Bekanntmachung, dass die Nutzungszeit von 20 Jahren abgelaufen sei und man sich diesbezüglich an die
Verwaltung wenden möge.

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Anbei einmal ein Foto des Grabsteines, vielleicht ist der ja fürs Blog interessant?

Grüsse
Olaf

Vielen Dank für die Blumen.
Beide Themen hatten wir ja schon oft im Weblog, daher kommt mal ein Foto ganz passend.

Hier haben wir bereits unter dem Stichwort „Rüttelprobe“ zum Thema Standsicherheit zwei Artikel gehabt.

Über den Ablauf von Gräbern gibt es mehr als genug Fundstellen.

Der Sinn der Rüttelprobe, also des turnusmäßigen Wackelns an allen Grabsteinen, wird ja von den meisten Friedhofsnutzern in Frage gestellt, vor allem wenn sie an kleinen, kaum 80 cm hohen Grabsteinen, diese Zettel der Friedhofsverwaltung vorfinden. Steinmetze sehen das natürlich anders…

Daß große Grabmale auf ihre Standsicherheit hin überprüft werden müssen, steht außer Frage, nur ob das bei solchen Steinen sein muß, die eh nur gegen eine Hecke oder auf das eigene Grab kippen würden, bleibt fraglich.

Die Kommunen führen Sicherheitsbedenken als Begründung an und haben damit wohl unterm Strich auch Recht.

Durch Bodensetzungen, Witterung und insb. Regenfluß kann es passieren, daß sich Grabsteine vom Fundament lösen oder mitsamt dem Fundament in Schräglage geraten. Ist das der Fall, werden die Angehörigen durch solche Zettel mehrmals aufgefordert, das in Ordnung bringen zu lassen.
Geschieht das nicht, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, den Stein zum Zwecke der Gefahrenabwehr umzulegen oder auch vorübergehend zu entfernen.

Steht der Ablauf eines Gräberfeldes bevor, werden die Angehörigen zunächst durch einen Aushang am Friedhof, manchmal auch durch einen Aufruf in der Zeitung oder im Amtsblatt, aufgefordert, sich bei der Friedhofsverwaltung zu melden. Manchmal besteht die Möglichkeit, das Grab an anderer Stelle als Wahlgrab weiterzuführen, ansonsten hat man Angaben zu machen, was mit Grabstein und -einfassung zu geschehen hat und evtl. auch die Kosten für die Abräumung zu übernehmen.

Reagieren die Angehörigen auf diese Aufrufe nicht, so werden diese Zettel auf die Grabsteine geklebt.
Wer sich gar nicht kümmert, der findet eines Tages ein umgegrabenes Gräberfeld oder eine Rasenfläche ohne Gräber vor.

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