Ich möchte aus der Kirche austreten. Mein Mann hat nun die Überlegung geäußert, dass wir dann nicht mehr gemeinsam in einem Doppelgrab auf einem katholischen Friedhof beerdigt werden könnten. Wegen meines Kirchaustritts.
Meine Frage wäre: Gibt es trotz Kirchenaustritt eine Möglichkeit neben meinem Mann auf einem katholischen Friedhof beerdigt zu werden?
Das wäre uns sehr wichtig. Wir wollen nicht alleine sein. Wenn man so nebeneinander liegt, dann hat man doch noch jemanden bei sich.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!!!
Die Frage kann man nicht pauschal beantworten. In Bayern sieht die Sache anders aus als vielleicht in Hessen.
Im wesentlichen hängt das von der jeweiligen Friedhofsordnung ab, die der Betreiber des Friedhofes, der bei konfessionellen Friedhöfen im Allgemeinen eine Kirchengemeinde sein wird, aufgesetzt hat.
Mir sind Fälle bekannt, wo eine Bestattung von Nichtmitgliedern der Kirche auf dem kirchlichen Friedhof nicht möglich war. In anderen Fällen wurde explizit für solche Fälle, in denen ein Ehepartner einer anderen Konfession oder keiner Kirche angehört, immer eine Ausnahme gemacht.
Auskunft darüber kann Dir nur die zuständige Friedhofsverwaltung geben.
Grundsätzlich aber gilt, daß Kirchengemeinden, die einen Friedhof betreiben, natürlich auch bestimmen können, wer da bestattet wird. Das sind in erster Linie Angehörige der eigenen Gemeinde bzw. Konfession.
Früher waren die Regelungen strenger, in den letzten Jahren hat sich da viel geändert. Normalerweise dürfte es kein Problem sein, Eheleute gemeinsam zu bestatten, wenn einer davon nicht der betreffenden Kirche angehört.
Um aber ganz sicher zu gehen, würde ich Kontakt zum jeweiligen Friedhofsbetreiber aufnehmen und einfach mal nachfragen.
Im Zweifelsfall könnte man eventuell noch auf einen nichtkonfessionellen Friedhof einer anderen Kommune ausweichen.
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Gibt es eigentlich wirklich so viele katholische Friedhöfe? Ich kenne persönlich gar keinen, die Friedhöfe hier sind alle kommunal oder jüdisch.
Hängt wohl stark von der Gegend ab. Ich könnte mir vorstellen, dass grad in den neuen Bundesländern wenig mit konfessionsgebundenen Friedhöfen ist. Aber in Bayern oder auch bei mir in der Heimat Ruhrgebiet sind sehr viele Friedhöfe an Kirchen angebunden.
In Bayern wüsste ich da keine, zumindest nicht in meinem Umfeld.
Ähnlich wie es in Bayern eher weniger konfessionelle Krankenhäuser gibt – was in NRW wohl recht üblich zu sein scheint.
…in den Städten natürlich nicht – aber fahr mal übers Land – jedes Dorf hst eine Kirche und rate mal, wem der Friedhof drumherum gehört???
Nachdem in DE Friedhofspflicht besteht und in diesen Dörfern meistens nur ein Friedhof vorhanden ist, glaube ich kaum, daß sich die Kirche dagegen wehren kann, wenn jemand ortsansässiges dort bestattet werden soll, selbst wenn er ein „andersgläubiger“ (O-Ton einer hiesigen Katholikin als Bezeichnug für evangelische Mitbürger) ist.
Friedhof drumherum? o.O Kenn ich von keinem Dorf… Hm, vielleicht in Südbayern, im Norden definitiv nicht…
Franken ist nicht Bayern – das ist eine Kolonie 😉
In Oberbayern ist das aber so. Interessante Frage mit dem einzigen Friedhof – sie stellte sich bisher fast nie, wird sich aber durch Zuzüge und gesellschaftlichen Wandel in Zukunft öfter stellen.
Das kenne ich aus Niedersachsen, da sind öfter die Friedhöfe aufm Dorf an der Kirche, und bis heute in Benutzung. Früher war das auch in den Städten so, bis es zu voll wurde, meist im 19. Jh., dann wurden die Friedhöfe an den Stadtrand verlegt.
In den mir bekannten Fällen der Zivilgemeinde.
Ich bin in der Nähe von Osnabrück aufgewachsen. Die Mutter einer Mitabiturientin ist vor einiger Zeit gestorben. Die Frau war evangelisch, ihre Familie allerdings katholisch. Daher sollte sie auch auf dem katholischen Friedhof des Ortes, im Familiengrab, bestattet werden. Nur unter wirklich extremem Druck der Angehörigen stimmte der Pfarrer schließlich zu. Lange Rede, kurzer Sinn: Zumindest hier in der Gegend könnte es da noch ordentliche Probleme geben.
Mein Mann stammt aus der Gegend um Köln, und als sein Vater starb, gab es auch so eine Konstellation. Es war (ca. 30 Jahre her) NICHT möglich, den Katholiken im Familiengrab am evangelischen Friedhof zu begraben. Er bekam ein Einzelgrab im kath. Friedhof.
Der Sohn war damals 19 Jahre alt – und ist dann aus der Kirche ausgetreten…
..nach meinem Kirchenaustritt erhielt ich ein Schreiben vom Pfarramt, in dem als Schlusspunkt aufgeführt war, wie schrecklich es für meine Eltern und Verwandten sein müsse, dass mir jetzt die Beisetzung in geweihter Erde verwehrt sei, Unfälle passieren, so dass meine Eltern zusätzlich zum Gram um das verlorene Kind nicht einmal an geweihtem Ort für meine verlorene und von Gott abgefallene Seele beten könnten..
Bitte, bitte, sag, dass das nicht wahr ist… Wobei, nach dem, was ich da von dir gehört habe… Glaub ich es. Leider.
Boah, mein Wutlevel steigt gerade mal wieder…
Ein Hoch auf städtische Friedhöfe!
Klingt nach Mafia… Vielleicht daher der Dienstsitz des obersten Paten… äh, Papstes in bella Italia.
Ja, das habe ich auch gehabt, als ich aus dem Verein ausgetreten bin – das hat dann meine Entscheidung eher bekräftigt…
Ich glaube an Gott. Ob ich an die „Aufnahme meiner unsterblichen Seele in seinen Schoß“ glaube weiß ich noch nicht so recht. Ich bin ausgetreten und habe kein Problem damit NICHT in geweihter Erde beigesetzt zu werden. Wenn Gott mich wirklich lieben sollte – so es heißt – dann wird er sich meiner annehmen auch wenn ich nicht von seinen erbürgerlichen-Handlangern gesegnet und verscharrt werde. So denke ich zumindest.
Witzig… den ausgetretenen oder konfessionsverschiedenen Ehegatten auf dem katholischen Friedhof begraben geht nicht oder nur auf Druck – zu Lebzeiten sieht man das aber nicht so eng und nimmt bereitwillig das Geld an, das der konfessionslose Ehepartner als „besonderes Kirchgeld“ abzudrücken hat. Höre ich da jemanden „Doppelmoral“ rufen?
Bin Österreicherin und kenne das so nicht.
Bitte um Aufklärung! Interessanter Sachverhalt…
https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchgeld_in_glaubensverschiedener_Ehe
Ja, genau deswegen durfte ich auch jahrelang Kirchensteuer für meine (wegen Kindern) nicht arbeitende frau mit abdrücken, obwohl ich keinerlei Kirche oder Glaubensgemeinschaft angehöre.
Danke für den Link!
Die österr. Variante ist meiner Meinung nach besser. Jeder zahlt nur für sich, und es gibt recht großzügige Ermäßigungen. Ich zahle derzeit 23,- (jährlich!),
geringfügige Beschäftigung, 3 Kinder.
Ähem. Sollte meine Frau, die nicht erwerbstätig ist, einem Sportverein beitreten, würde ihr Mitgliedsbeitrag auch vom Haushaltseinkommen bezahlt werden. Zahle ich den dann auch? Obwohl ich davon gar nichts halte?
Der Kirchen-Mitgliedsbeitrag ist einkommensabhängig, aber auch „ausgehaltene“ Menschen wie Studenten mit mehr Elternzuwendung als bafög kommen nicht unbedingt zum Sozialtarif an alle Leistungen. Und das Kirchgeld wird ja wohl auch nur erhoben auf den Anteil des Familieneinkommens, der den Kirchenmitgliedern qua Splitting zugerechnet wird. Geteilte Freud, geteiltes Leid. Oder laßt euch getrennt veranlagen…
Auf unseren Friedhof (der evangelischen Gemeinde gehörig) dürfen alle. Bei uns kann es auch mal vorkommen, wenn die erwartete Trauergemeinde definitiv nicht in die Friedhofskapelle passt, dass die evangelische Trauerfeier dann kurzerhand in der katholischen Kirche stattfindet, weil die näher beim Friedhof liegt.
Aber wir sind auch am Rand vom Norden und sehen das eher gelassen.
Meine Schwester war nicht getauft, dennoch wurde sie hier auf dem Dorffriedhof beerdigt, das ist allerdings auch schon 20 Jahre her.
Wir sind hier in Franken, aber die Umgebung ist schon sehr Katholisch. Andererseits hat meine Tochter auch ohne Probleme ein Platz im katholischen Kindergarten bekommen obwohl auch sie nicht getauft ist.
Im Zweifelsfall einfach nachfragen und am besten bestätigen lassen fals zwischenzeitlich der Pfarrer wechselt.
Im Grunde gehts mich ja nichts an. Ich bin ja kein Mitglied. Trotzdem: Ich finde die gedankenlose Antikirchlichkeit mancher der Stellungnahmen hier erschreckend. Mit so einer Haltung hätte ich Probleme, in den Spiegel zu sehen. Wem gehört das Grundstück? Der Kirchengemeinde. Wer kommt für die Unterhaltung auf? Bei Friedhöfen gibt es manchmal Zuschüsse von Vereinen oder der öffentlichen Hand, aber die Regel ist das nicht. Was nicht durch die Gebühren gedeckt ist, muss vom Träger, hier der Kirchengemeinde, berappt werden. Sind jetzt Kirchengemeinden jetzt schon per se enteignet und haben keine verfassungsmässigen Rechte mehr? Also wie kann man auf die Idee kommen, dass es irgendwie in Ordnung ist, sich auf ein Grundstück zu drängen, das einem nicht gehört? Und die Kosten den zahlenden Mitgliedern zu überlassen? Und dann noch stolz darauf sein, dass man einen Pfarrer persönlich so unter Druck gesetzt hat, bis zum Nachteil seiner Gemeinde nachgegeben hat – also ehrlich. Hey, hier kommt eine überraschende Neuigkeit: Die sogenannte „negative Religionsfreiheit“ gilt für alle, stellt euch vor, nicht nur für Ausgetretene. Wenn man aus… Weiterlesen »
Moin,
Friedhöfe zu betreiben ist imho eine hoheitliche Aufgabe und das sollte normalerweise die Aufgabe der öffentlichen Hand sein. Wenn nun eine Kirchengemeinde so eine hoheitliche Aufgabe übernimmt, so hat sie verdammt nochmal die Pflicht, diese für jeden zu übernehmen. Wenn die Kosten nicht gedeckt werden, sollen Sie halt Ihre Sätze erhöhen.
Wohin das führt, daß Kirchen hoheitliche Aufgaben übernehmen sieht man ja schon an Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern.
Friedhöfe zu betreiben war über Jahrhunderte nahezu allein Aufgabe der Kirchen.
Die Friedhöfe lagen oft direkt um das Kirchengebäude herum, teilweise wurden die Verstorbenen sogar in den Kirchen bestattet.
Erst als die Wohngemeinden wuchsen und der Platz nicht mehr ausreichte, wurden kirchliche Friedhöfe außerhalb, aber meist immer noch in der Nähe der Kirchen angelegt.
Friedhöfe in anderer Trägerschaft kamen erst später dazu, entwickelten sich oft aus den Schindackern vor den Toren der Stadt oder wurden auch im Zeitalter der Industrialisierung in größerem Maßstab angelegt.
Es war also immer schon ausdrücklich die Aufgabe der Kirchen, Friedhöfe, die ja in vielen Gegenden auch Kirchhöfe genannt werden, zu unterhalten.
Die kommunale Trägerschaft ist erst später dazu gekommen.
In vielen Bereichen sieht es ähnlich aus. In vielen Städten sind die kirchlichen Krankenhäuser, Kindergärten und Schulen die ältesten überhaupt.
Hätten die Kirchen sich hier nicht eingesetzt, hätte es in vielen Gemeinden gar keine Schulen, Krankenhäuser und Kindergärten gegeben und die Menschen hätten sehr viel weitere Wege auf sich nehmen müssen.
Das ist mri schon bewußt. Allerdings ändert das nichts daran, daß es im prinzip eine Aufgabe des Staates ist, um die der sich lange Zeit nicht gekümmert hat.
Und deine Aussagee bestätigt ja auch, daß sich dadurch eine Art Monopol der Kirchen herausgebildet hat, die ggf. auch manchmal mißbraucht wird. Daher wäre es Zeit, eindeutig zu regeln, daß diese Dienste unabhängig von der Konfession/vom Glauben des „Kunden“ erbracht werden müssen. Oder soll ich mich im Garten verbuddeln lassen, weil ich auf der anderen Seite des Weges (mein Garten grenzt an einem Friedhof :-)) keinen Platz bekomme. Wobei Mein Garten wäre mir im Prinzip lieber. Da muß ich nicht nach 30 Jahren den Platz wieder räumen. 🙂
Schon mal vom Subsidiaritätsprinzip gehört? Kurz gesagt, der Staat tut nur, was niemand anderer tun kann…
Übrigens haben 70% meiner Gemeindeglieder hier tatsächlich Gräber im Garten, weil ihnen bzw. ihren Vorfahren der katholische Friedhof verwehrt wurde. 😀
> Schon mal vom Subsidiaritätsprinzip gehört? Kurz gesagt, der Staat tut nur, was niemand anderer tun kann…
Ja, sowas wie Infrastruktur privatisieren Strom, Wasser, Straßen, Nah- udn Fernverkehr, friedhöfe, etc.
Und so kommt es, daß sich „Un- oder Andersgläubige“ sich einen anderen Platz für die letzte Ruhe suchen müssen. Hier im Ort zum Glück nicht, auch wenn ich lieber in meinem Garten liegen würde, wenn es denn mal soweit ist.
Man läßt sich ja nicht gratis bestatten und überläßt die Kosten der Kirchengemeinde, sondern bezahlt ganz normal seine Gebühren, aus denen sich der Friedhof finnaziert. Ansonsten sei nochmal auf den Kommentar von UpperPalantine verwiesen: Die Kirche darf in Deutschland sogar von den konfessionslosen Ehepartnern eines Amtskirchenmitglieds Kirchgeld (also Kirchensteuern) einziehen. So schlecht sieht es mit den verfassungsmäßigen Rechten der Kirchen also gar nicht aus. Und die Kosten werden damit kaum den „zahlenden Mitgliedern“ überlassen, sondern müssen auch von deren konfessionslosen Familienmitgliedern mitgetragen werden. Und damit habe ich auch kein Problem mehr damit, mich auf ein Grundstück zu drängen, das ich auch mitfinanziert habe, wenn dort bereits meine halbe Familie liegt.
Und wenn ein katholischer Pfarrer sich weigert eine evangelische Familienangehörige bei Ihrer katholischen Familie zu bestatten, hat der gute offenbar weder den Gedanken der Ökumene noch der Nächstenliebe verstanden. Was durchaus „antikirchliche Stellungnahmen“ provozieren kann. Dem Abschlußstatement kann ich mich da nur anschließen: „Mein Stil wäre das nicht. Aber Geschmäcker sind bekanntlich verschieden.“.
„bei Ihrer … Familie“? Also bei meiner Familie nicht.
Ach so, bei ihrer… na ja dann…
Sie haben noch vergessen beim Lochkartenstanzer den Buchstabendreher mri mir und das großgeschriebene M von „Mein Garten“ zu bemängeln …
Wenn der einen Sinnfehler herstellen würde, hätte ich das getan.
Mir schreibt einer eine Mail: „Meine Frau kostet mich den letzten Nerv, ich werde Sie umbringen.“
Das wird sein Problem nicht lösen, denn seine Frau lebt dann immer noch…
„Die Kirche darf in Deutschland sogar von den konfessionslosen Ehepartnern eines Amtskirchenmitglieds Kirchgeld (also Kirchensteuern) einziehen.“ Hab mich informiert: Stimmt tatsächlich. Nur sollte man das nicht aus dem Zusammenhang reissen, nicht wahr. Das war nämlich wieder nur eine späte Reaktion auf eine besonders bauernschlaue Schmarotzertour: Das Familienmitglied mit dem Einkommen tritt aus der Kirche aus – und da man nur zur Kirchensteuer veranlagt wird, wenn man auch Lohn/Einkommensteuer zahlt, beziehen dann Ehepartner und Kinder alle Leistungen kostenlos. Dieser Trick kam seit der 90er Jahren so häufig vor, dass Kirchens eben etwas unternehmen mussten: Nämlich wie jeder Verein von allen seinen Mitglieder einen Beitrag zu erheben. Zur Kirchensteuer sind nämlich nicht mal 40% der Mitglieder veranlagt. Tja, die Haushalte der Landeskirche sind öffentlich und per Internet leicht erreichbar, wenn man informiert sein will. Und wenn der der Ausgetretene dann verstorben ist – macht ja nichts, dann wird der Pfarrer eben belämmert, dass der Verstorbene im Herzen ja sooo unglaublich gläubig war, viiiiel gläubiger als die, die jeden Sonntag „in die Kirche rennen“ – nur mit dem… Weiterlesen »
Nachtrag:
Ob die Pfarrers sich das so gefallen lassen, weiss ich ja nun nicht. Wenn zu mir einer käme und mir erzählen wollte, was Musik wirklich ist und wie ich das zu machen hätte: Dann würde ich ihm mein Instrument in die Hand drücken und sagen: Mach mir erst mal vor. Mit dem Mund kann jeder…
Stimmt tatsächlich – und auch wieder nicht.
A und B sind verheiratet. A hat Einkommen in Höhe von 6000 Euro, B hat keines.
Bei Getrenntveranlagung würde A 6000 Euro versteuern, B nichts.
Nun sind sie aber gemeinsam veranlagt, und so versteuern sie je 3000 Euro. Weil jeder von ihnen dabei einen Freibetrag ausnutzt und nicht so hoch in die Progession kommt, lohnt sich das.
Aber bei der Kirchensteuer, die eine persönliche Steuer ist, da wollen sie auf einmal die Getrenntveranlagung als Basis?
Da ist es logisch, daß B auf Basis der 3000 Euro behandelt wird – die, mal angenommen, 600 Euro Einkommensteuer ausmachen, und davon 54 Euro Kirchensteuer zu zahlen sind.
Find ich logisch. Aber ich zahl ja auch keine Kirchensteuer mehr, die gibts in meinem Land nämlich nicht.
Ich persönlich bin ja eher dafür die Kirchensteuer ganz abzuschaffen und denen zu sagen, daß die sich wie jeder andere Verein über eigene Vereinsbeiträge und Spenden finanzieren sollen. Und vor allem auch dafür, daß man nicht automatisch qua Geburt mitglied bei diesen vereinen wird, sondern durch explizite Willensäußerung, was meines Erachtens vor dem 14. Geburtstag (eher 16.) nicht wirksam möglich ist.
Die Mitgliedsbeiträge qua lege und qua constitutionem sind nun mal die Kirchensteuern. Und niemand ist verpflichtet, die zu zahlen – außer Kirchenmitglieder. Andere Vereine haben nicht mal Sozialtarife für finanziell schwache Mitglieder – und Freikirchen erwarten gleich mal 10% des Einkommens, die Landeskirchen gerade mal 9% der Einkommensteuer. Ist doch human…
Und man wird nicht durch Geburt Mitglied einer Kirche – aber kann als Mitglied eingeschrieben werden durch seine Eltern, wie man auch durch seine Eltern in einen Sportverein eingeschrieben werden kann.
Übrigens: die Religionsmündigkeit in Deutschland liegt bei 14 Jahren.
Aber so ganz unrecht hast du nicht. Wenn nicht mehr so viele Leute Kirchenmitglieder sind, nur um irgendwann mal eine kirchliche Trauung (besser: eine Fete in der Kirche…) und eine Beerdigung mit Pfarrermitwirkung zu haben, dann gibts auch bestimmt nicht mehr so viele Leute, die jaulen, weil sie jahrzehntelang für nichts gezahlt haben und nun immer noch nicht alle Wünsche erfüllt kriegen. So wie man halt auch nicht im schwarz-gelben T-Shirt in der Schalker Südkurve sitzen kann. Jedenfalls nicht zweimal.
Es gibt wirklich Fälle wo dieses Verboten wurde? Man hat ja nicht schon lang genug in den Verein einbezahlt für nix und dann sowas….Naja zeigt halt noch mehr wie schlimm die Kirche ist. Mir egal, lass ich mich halt verbrennen, der Mist kann mir gestohlen bleiben.