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Aus der Kirche ausgetreten II

Lieber Undertaker,

jetzt wage ich es doch auch mal eine Frage an Dich zu stellen: Ich bin ein sogenannter „Taufkatholik“ (also ein „Gewesener“), aber meine Familie hätte es gerne, dass ich auf „unserem“ katholischen Friedhof im Familiengrab bestattet werde, wenn es denn mal so weit ist. Das möchte ich ja nun überhaupt nicht, aber doch irgendwie im selben Dorf bestattet werden (unchristlich und ohne Gottesdienst und so, aber eine Grabrede von Freunden wäre nett). Geht das im katholischen Bayern, oder muss ich mich eventuell an die Protestanten wenden? Wobei ich deren Friedhof ohnehin viel schöner finde. Und da ich seit 20 Jahren aus der Kirche ausgetreten bin:

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Habe ich da eine Wahl? Ich wäre auch damit einverstanden, auf dem „Dorfanger“ verscharrt zu werden, aber das machen sie nur noch mit Katzen, Hunden und Kühen, habe ich gehört. Wobei ich mich in deren Gesellschaft vielleicht wohler fühlen würde.

Was könnte ich also in meinem Fall im Voraus verfügen bzw. an Begräbnisvorsorge treffen, damit ich ein Begräbnis ohne Bimbam und ohne Gebete bekomme? Feuer wäre okay und mir ganz recht, aber meine Freunde hätten vielleicht gerne einen Platz mit einem Steinchen, auf dem mein Name steht. Am Schönsten wäre ja irgendwo im Wald, aber das wird nicht gehen, oder? Ich meine nicht so einen kommerziellen Beisetzungswald, sondern Privatgrund.

(Falls Du die Frage im Blog bringst, nenn nicht meinen richtigen Namen, sondern nenn mich bitte anders. Aber für eine persönliche Antwort wäre ich natürlich noch dankbarer.)

Hallo,

ich nenne im Weblog nie die richtigen Namen, es sei denn jemand wünscht das ausdrücklich so.
Und eine persönliche Antwort, die oft noch über den veröffentlichten Text hinausgeht, bekommt auch fast jeder, außer es handelt sich um eine der üblichen Standardfragen usw.

Aber zur Sache:

Leider kann ich Deine Frage nicht so ausführlich beantworten, wie ich es gerne täte. Dazu müßte ich mehr über die Friedhofsordnungen der betroffenen Friedhöfe wissen. Es ist nämlich durchaus so, daß konfessionell geführte Friedhöfe ohne weiteres nur für die Mitglieder der jeweiligen Kirchen reserviert sein können.

Man sollte also schon jetzt mit den jeweiligen Kirchengemeinden einfach mal Kontakt aufnehmen und ermitteln, unter welchen Bedingungen eine Bestattung möglich ist. Denkbar wäre u.U. auch, daß ein sogenannter Externen-Zuschlag erhoben wird, man also als Ausgetretener oder Nichtmitglied ein wenig mehr für die Grabstelle bezahlen muß.

Im konservativen Bayern ist das manchmal alles nicht so einfach, aber auch dort sollte es möglich sein, eine Bestattung so durchzuführen, wie Du es Dir vorstellst. Denn eine Bestattung auf dem Dorfanger unter den Füßen des Viehs wird es auch dort nicht geben, sondern man wird auch die nichtkirchlichen Toten ja irgendwie unter die Erde bringen müssen, will man sie nicht hinterm Rathaus stapeln.

Es wird sicherlich eine gute Idee sein, sich auch mal mit einem Bestatter zusammenzusetzen. Er kennt die Spielregeln auf den Friedhöfen auch und wird Dir bei der Abfassung Deiner Wünsche behilflich sein und später darauf achten, daß auch alles so wie gewünscht abläuft.
Wenn Du eine Verstreuung der Asche in irgendeinem Wald oder Bach wünschst, solltest Du den Bestatter danach auswählen, ob er den Umweg über die Niederlande kennt und bereit ist, das durchzuführen. Es kann hierzu erforderlich sein, daß Du Deine Suche nach einem Bestatter auch auf etwas entferntere, größere Städte ausdehnst!

Hierbei wird die Einäscherung zwar in Deutschland vorgenommen, die Asche dann aber in ein niederländisches Krematorium verschickt, weil es dort eine Stätte gibt, auf der Totenasche verstreut werden kann. Kurz nach dem Eintreffen der Asche in den Niederlanden werden die Angehörigen oder aber der Bestatter der das betreut aufgefordert sich bezüglich der Verstreuung der Asche endgültig zu entscheiden. Alternativ bieten die Niederländer auch das Einstellen der Asche in einer Schmuckurne in einer Urnenhalle an, jedoch kann man sich im Antwortschreiben auch gegen eine Verstreuung oder Lagerung der Asche entscheiden. Hat man dann die allfälligen, nicht utopischen Gebühren entrichtet, wird den Angehörigen oder dem Bestatter (je nach Verfügung) die Asche einfach per Post zugestellt.
Nach deutschem Recht gilt sie bereits mit dem Versand in die Niederlande als beigesetzt und der Fall ist für die Behörden zunächst einmal erledigt. Mit dem Eintreffen der Asche in Deutschland lebt jedoch die Friedhofs-Beisetzungspflicht für die Asche wieder auf und man müßte theoretisch die Urne der Friedhofsverwaltung, die von der Rücksendung der Asche allerdings nichts weiß, übergeben, damit sie dann beigesetzt wird.
Wie ich erfahre, machen das aber merkwürdigerweise manche Leute nicht und öffnen einfach die Aschenkapsel, um die Asche z.B. im Garten zu verstreuen, an einem schönen Platz im Wald zu vergraben oder in einen Bach, See oder Fluß zu schütten.
Wenn man das unauffällig macht, wird keine Behörde davon etwas erfahren.

Hashtags:

Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

#ausgetreten #kirche

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(©si)