Seit 2007 biete ich ja hier im Bestatterweblog.de jedermann die Möglichkeit, mir Fragen zum Thema Bestattung zu stellen, die ich gerne beantworte. Anfangs gab es auch eine Telefonhotline, hier wurde aber der Aufwand zu groß. Viele wollten auch einfach nicht einsehen, dass ich weder nachts drangehe (und wurden dann am anderen Tag pampig), noch dass ich zurückrufe. Aber per Mail und Kontaktformular kann sich immer noch jeder kostenlos informieren lassen.
Eines der häufigsten Themen ist der Ausschluss von Angehörigen von den Trauerzeremonien. Entweder möchten die Anrufer wissen, wie man andere daran hindert, zur Beerdigung zu kommen, oder es handelt sich um Ausgeschlossene, die erfahren wollen, wie sie doch vom Beisetzungstermin erfahren können.
Ein entsprechendes Gesetz gibt es nicht. Allerdings muss es das auch nicht, denn gewisse Ansprüche lassen sich aus ganz allgemein aus unseren Gesetzen und Gepflogenheiten herleiten. Oft genügt schon der gesunde Menschenverstand, um eine Rechtsfrage einschätzen zu können. Mehr kann ich sowieso nicht tun, ich bin ja kein Anwalt. Wer mehr wissen und Sicherheit haben möchte, der muss letztendlich ein Gericht bemühen und seinen jeweiligen Anspruch von Richtern bestätigen oder zurückweisen lassen.
Wir alle kennen diverse Geschichten auch aus dem Bestatterweblog.de, in denen sich die Angehörigen in zwei Parteien zerstritten hatten oder wo absehbar war, dass eine Person oder Partei die Bestattung stören könnte.
Haben sich die Menschen, weswegen auch immer und wie lange schon auch immer, nur zerstritten, so rate ich stets, angesichts des Todes und aus Respekt vor dem Verstorbenen wenigstens für den Zeitraum der Trauerzeremonien die Streitaxt im Koffer zu lassen. Kräftiges Anschweigen und gegenseitiges Ignorieren sind meiner Meinung nach das Allerhöchste, das passieren darf.
Ich weiß nicht, wie oft ich auch schon bei der anderen „Partei“ angerufen und zwischen den Streitenden vermittelt und einen Waffenstillstand ausgehandelt habe. Das funktioniert!
Aber es gibt halt auch Fälle, in denen eine Person beispielsweise ihr Kommen angekündigt hat und vorher mitteilte, sie würde „ins Grab pissen“ oder während der Trauerfeier eine beschimpfende Ansprache halten. Hier kann es in Einzelfällen wirklich angeraten sein, dafür Sorge zu tragen, dass die Zeremonie respektvoll und würdig ablaufen kann.
Das kann durch öffentliches Verschweigen von Ort und Zeitpunkt der Bestattung geschehen. Es kommen dann nur die Eingeweihten.
Grundsätzlich bin ich aber der Meinung, dass Bestattungen jedem die Möglichkeit geben sollten, persönlich vom Verstorbenen Abschied zu nehmen. Das ist ein heilsamer Bestandteil des Trauerprozesses. Außerdem wissen die Angehörigen in ganz vielen Fällen gar nicht, wer sonst noch alles um den Verstorbenen trauert.
Schon aus ethischen und moralischen Gründen und aufgrund der abendländischen Trauerkultur hat im Grunde jedermann das Recht, auf einem Friedhof anwesend zu sein und der Beisetzung eines anderen beizuwohnen. Das Gut der eigenen Trauer wiegt hier, meiner Meinung nach mehr als das Ausleben persönlicher Animositäten.
Dieser Anspruch ließe sich, so will ich meinen, auch regelmäßig vor Gericht durchsetzen. Jedoch werden Bestattungen einerseits sehr schnell abgewickelt und andererseits verzögern auskunftsverweigernde Friedhofsämter, Kirchengemeinden und Bestatter den zügigen Fortgang der Angelegenheit. So kämen auch im Eilverfahren herbeigeführte Entscheidungen eines Gerichts in den meisten Fällen zu spät. Im Übrigen dürfen Bestatter keine Auskunft geben, sie sind einzig und allein ihrem Kunden/Auftraggeber verpflichtet. Anders sieht das bei Friedhofsbehörden aus.
Die Verbraucherinitiative Aeternitas e.V. hat diesen Sachverhalt nun in einem Rechtsgutachten untersuchen lassen. Und man kommt dort zu den gleichen Einschätzungen, die ich schon immer so hier verkündet habe.
Ausgerechnet in der BILD heißt es dazu:
Regelmäßig wünschen Hinterbliebene, die eine Bestattung organisieren, andere Angehörige davon auszuschließen. Grundsätzlich jedoch haben Ehepartner, Kinder und unter Umständen weitere nahestehende Verwandte Verstorbener ein Recht darauf, an der Bestattung teilzunehmen.
Der daraus resultierende Auskunftsanspruch gilt in der Regel nur dann nicht, wenn eine Teilnahme bestimmter Personen den Interessen oder Wünschen Verstorbener entgegensteht. Dies ergibt sich aus einem von Aeternitas e.V., der Verbraucherinitiative Bestattungskultur, veröffentlichten Rechtsgutachten.
Problematisch gestaltet es sich in der Praxis häufig, einen berechtigten Anspruch auf Auskunft zeitnah durchzusetzen. „Eine hierzu von einem Gericht erlassene einstweilige Verfügung kommt mitunter zu spät. Hier ist Eile geboten“, mahnt der Aeternitas-Vorsitzende Christoph Keldenich.
Friedhofsverwaltungen dürfen sich in familiären Streitfällen nicht auf eine Art Auskunftssperre berufen. Sind keine schutzwürdigen Belange der Verstorbenen gefährdet, die zum Beispiel eine Störung der Totenruhe erwarten lassen, und steht der Wille der Verstorbenen dem nicht entgegen, muss die Friedhofsverwaltung gegenüber nahen Verwandten die geforderten Informationen herausgeben. Anders ist die Rechtslage bei privaten Bestattungsunternehmen, die ihren Auftraggebern Verschwiegenheit zugesagt haben. Sie begingen mit der Herausgabe von Ort und Zeit der geplanten Bestattung eine Pflichtverletzung.
Quelle: https://sonderthemen.bild.de/auskunft-ueber-ort-und-zeit-einer-bestattung-171988
Was ist Deine Meinung dazu? Würdest Du auch jemanden von der Bestattung ausschließen wollen?
- one-against-all-g06d7767fc_640: Bild von Alexas_Fotos auf Pixabay
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Wie soll denn die Friedhofsverwaltung den Willen des Verstorbenen genau kennen? Oder wissen, ob Onkel Hildegunst tatsächlich ins Grab pinkeln würde?
Außerdem ist ja längst nicht immer klar, auf welchem Friedhof eine Bestattung überhaupt stattfinden wird. Hier könnte man vielleicht schon durch Verlegung in den Friedwald o.ä. die unerwünschten Gäste mit einiger Sicherheit fernhalten.