Frag doch den Undertaker

Beigesetzte Urne an anderen Ort überführen

Hallo ! Ich hätte da eine Frage ? Mein Stiefvater wurde vor 10 Jahren in Deutschland beigesetzt ( Urne). Das Grab ist so weit von ( Steyr, Österreich ) entfernt das weder Besuch oder auch Pflege in Frage kommen. Ich würde gerne die Urne nach Österreich holen und in unserem Grab beisetzen. Ist so was Möglich und wie ist da der Ablauf ?

Wenn Urnen beigesetzt sind, müssen sie normalerweise in dem Grab verbleiben. Anträge auf Umbettung einer Urne stoßen bei den meisten Friedhofsverwaltungen auf taube Ohren.

Das ist zunächst einmal auch aus guten Gründen so. Ein Verstorbener wird in einem Grab zur letzten Ruhe gebettet und nicht zur vorletzten oder vor-vorletzten, weil er dann nochmal ausgegraben und woanders neu begraben wird. Insbesondere bei Sargbestattungen ist das umso mehr verständlich.

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Allerdings wandelt sich die Bestattungskultur. Immer mehr Menschen möchten gerne die Urne für eine gewisse Zeit daheim aufbewahren oder erst im Laufe der Zeit über einen Beisetzungsplatz entscheiden. Dabei liegt auch oft der Wunsch vor, einen Beisetzungsplatz abseits der Friedhöfe zu wählen (Verstreuung in einem Fluß, Wald oder Garten etc.).

Auch entscheiden sich immer mehr Familien für anonyme Urnengräber, bei denen man meist weder Ort noch Zeitpunkt der Beisetzung erfährt. Das reut manche hinterher und sie wünschen sich dann eine Umbettung in ein namentlich gekennzeichnetes Grab.

In wieder anderen Fällen ist der Grund für die Wahl des Beisetzungsortes weggefallen oder die diesbezüglichen Vorstellungen haben sich geändert. Man möchte schlichtweg die Urne an einem anderen Ort beisetzen lassen. Hier spielt auch die gesteigerte Mobilität bei der Wahl des Wohnortes eine entscheidende Rolle.

Wie man sieht, gibt es viele Gründe, sich mit dem Begehren, eine Urne umbetten lassen zu wollen, an eine Friedhofsverwaltung zu wenden.

Leider, das sagte ich schon, wird diesen Wünschen zumeist nicht entsprochen.

In letzter Zeit aber mehren sich die Fälle, in denen Friedhofsverwaltung den gesunden Menschenverstand über das geltende Recht stellen, bzw. die gegebenen Möglichkeit recht weitreichend ausschöpfen. Wer seinen Wunsch auf Umbettung besonders gut begründen kann, hat möglicherweise mehr Chancen.

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(©si)