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Frag den Bestatter

Beigesetzte Urne an anderen Ort überführen

Hallo ! Ich hätte da eine Frage ? Mein Stiefvater wurde vor 10 Jahren in Deutschland beigesetzt ( Urne). Das Grab ist so weit von ( Steyr, Österreich ) entfernt das weder Besuch oder auch Pflege in Frage kommen. Ich würde gerne die Urne nach Österreich holen und in unserem Grab beisetzen. Ist so was Möglich und wie ist da der Ablauf ?

Wenn Urnen beigesetzt sind, müssen sie normalerweise in dem Grab verbleiben. Anträge auf Umbettung einer Urne stoßen bei den meisten Friedhofsverwaltungen auf taube Ohren.

Das ist zunächst einmal auch aus guten Gründen so. Ein Verstorbener wird in einem Grab zur letzten Ruhe gebettet und nicht zur vorletzten oder vor-vorletzten, weil er dann nochmal ausgegraben und woanders neu begraben wird. Insbesondere bei Sargbestattungen ist das umso mehr verständlich.

Allerdings wandelt sich die Bestattungskultur. Immer mehr Menschen möchten gerne die Urne für eine gewisse Zeit daheim aufbewahren oder erst im Laufe der Zeit über einen Beisetzungsplatz entscheiden. Dabei liegt auch oft der Wunsch vor, einen Beisetzungsplatz abseits der Friedhöfe zu wählen (Verstreuung in einem Fluß, Wald oder Garten etc.).

Auch entscheiden sich immer mehr Familien für anonyme Urnengräber, bei denen man meist weder Ort noch Zeitpunkt der Beisetzung erfährt. Das reut manche hinterher und sie wünschen sich dann eine Umbettung in ein namentlich gekennzeichnetes Grab.

In wieder anderen Fällen ist der Grund für die Wahl des Beisetzungsortes weggefallen oder die diesbezüglichen Vorstellungen haben sich geändert. Man möchte schlichtweg die Urne an einem anderen Ort beisetzen lassen. Hier spielt auch die gesteigerte Mobilität bei der Wahl des Wohnortes eine entscheidende Rolle.

Wie man sieht, gibt es viele Gründe, sich mit dem Begehren, eine Urne umbetten lassen zu wollen, an eine Friedhofsverwaltung zu wenden.

Leider, das sagte ich schon, wird diesen Wünschen zumeist nicht entsprochen.

In letzter Zeit aber mehren sich die Fälle, in denen Friedhofsverwaltung den gesunden Menschenverstand über das geltende Recht stellen, bzw. die gegebenen Möglichkeit recht weitreichend ausschöpfen. Wer seinen Wunsch auf Umbettung besonders gut begründen kann, hat möglicherweise mehr Chancen.

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  • urne02: Peter Wilhelm

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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 16. April 2021

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Nobody
3 Jahre zuvor

Also wir haben es vor Jahren mal geschafft meinen Anonym beigesetzten Opa mit zur Oma legen zu lassen. Waren beides Feuerbestattungen. Allerdings auf dem gleichen Friedhof. Das ist sicherlich nochmal etwas leichter.
An der Stelle kann ich nur immer wieder sagen „Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden“. Einfach die entsprechenden Stellen ansprechen, erst telefonisch, später dann ggf. per Brief um es offiziell zu machen bzw. energischer zu nerven.
Letztlich wissen nur diese ob, was und wie es gehen könnte.

Thomas
Reply to  Nobody
3 Jahre zuvor

Ja, wenn man den Opa aus dem (günstigen) anonymen Grab in das (teurere) Familiengrab umbetten will, oder den angeheirateten Onkel aus dem Reihengrab in die Familiengruft – möglichst mit Laufzeitverlängerung – dann wird der Friedhof das sicher gerne machen. Umbettungen nach außerhalb sieht man wohl eher weniger gerne, da würde ich mich mit guten Argumenten wappnen…

Lochkartenstanzer
Reply to  Thomas
3 Jahre zuvor

Wenn das so ist, könnte man natürlich erstmal nach einem lokalen „Upgrade“ fragen und wenn sowas möglich ist, sich für ein andere „Ziel“ umentscheiden. 🙂




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