Frag doch den Undertaker

Bestatter bricht Verstorbenem beide Arme

knochen brechen bestatter
knochen brechen bestatter

Dem Vater meines Freundes wurden vor den Augen der ganzen Familie die Arme gebrochen (ohne Vorwarnung), da in der Wohnung verstorben war und bei der Abholung nicht in den Sarg passte.
Wenn ihr sagt, dass Knochenbrechen keine angewandte Praxis ist, hat die Familie dann Ansprüche auf etwas wie Schmerzensgeld?

Die Leserin, die diesen Kommentar abgegeben hat, schreibt ihn zu einem Artikel „Werden Toten die Knochen gebrochen?„.
Hier findest du alle Kommentare zu diesem Beitrag:

Werbung

Seit mindestens 150 Jahren geistert die urbane Legende, den Toten würden die Knochen gebrochen, durch die Köpfe der Menschen.
Dieses Schauermärchen entbehrt aber jeder Grundlage.

In dem oben verlinkten Artikel habe ich bereits vor 9 Jahren ausgeführt, daß Verstorbene durch die Leichenstarre steife Gelenke haben.
Es ist für einen Bestatter überhaupt kein Problem, durch vorsichtiges Hin- und Herbewegen der Extremitäten des Verstorbenen, die Gelenke wieder gangbar zu machen.

Wenn der verstorbene Mensch in den Sarg gelegt werden soll, kann es sein, daß -bedingt durch die Körperlage beim Einsetzen der Leichenstarre– Beine oder Arme in einer ungünstigen Position sind.
Durch die oben beschriebene Maßnahme kann der Bestatter den Verstorbenen aber soweit „begradigen“, daß er in den Sarg paßt.
Nun ist dieses Geraderichten der Extremitäten kein leichtes Streicheln, sondern kann Kraft und Ausdauer verlangen.

Sind Angehörige Augenzeugen dieser Maßnahme, können sie fälschlicherweise den Eindruck bekommen, der Bestatter täte dem Verstorbenen Gewalt an.
Aus solchen Beobachtungen mag diese urbane Legende entstanden sein.

Einem Menschen -auch einem der verstorben ist- die Knochen zu brechen, erfordert ungeheuer viel Kraft. Die Knochen eines Armes oder Beines bricht man nicht eben mal so.

Daher halte ich die Behauptung, dem Vater eines Freundes seinen vom Bestatter die Knochen gebrochen worden, für unglaubwürdig.
Falls es dennoch so gewesen sein sollte, kann ich mir nicht vorstellen, daß dem Verstorbenen dadurch Schmerzen zugefügt wurden. Ein Schmerzengeld kommt also für ihn sowieso nicht in Betracht.
Den Schaden, den die Umstehenden erlitten haben wollen, müssten sie beweisbar belegen und in einem Prozess vor Gericht darlegen können.

Bildquellen:

    Hashtags:

    Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

    #arm #arme #bein #beine #Bestatter #brechen #knochen? #leiche #Sarg #tote #totem #toter #verstorbenen #Verstorbener

    Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Revision:


    Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

    Das Bestatterweblog leistet wertvolle Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bitte ich um Deine Hilfe. Die Kosten für das Blog betragen 2025 voraussichtlich 21.840 €. Das Blog ist frei von Google- oder Amazon-Werbung. Bitte beschenke mich doch mit einer Spende, damit das Bestatterweblog auch weiterhin kosten- und werbefrei bleiben kann. Vielen Dank!




    Lesen Sie doch auch:


    (©si)




    Rechtliches