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Bestatter im Haus kein Mietmangel

Gleich mehrere Agenturen und Zeitungen berichten, passend zum Artikel „Haarige Sache“ über ein aktuelles Urteil:

Das Amtsgericht Stuttgart entschied jetzt (Az.: 31 C4679/08), daß ein Bestattungsinstitut im Haus für andere Mieter kein Grund dafür sein kann, die Miete zu mindern. Um gleich 49 Prozent hatten die Mieter ihre Mietzahlungen gekürzt, weil sie den Bestatter im Erdgeschoss als Mangel an der Wohnsache ansahen.

„Die Mieter begründeten das Vorgehen mit der Befürchtung, dass in dem Bestattungsinstitut Tote aufbewahrt werden. Leichen im Haus gingen über das normale Maß des Tolerierbaren hinaus. Außerdem könnten Trauerfeiern im Haus zu Lärmbeeinträchtigungen führen, argumentierten die Bewohner.“

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Das Gericht verurteilte die Mieter zu einer Nachzahlung von rund 1500 Euro.
Grund: Es seien weder gesundheitliche Gefahren noch messbare Beeinträchtigungen erkennbar.

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(©si)