DIREKTKONTAKT

Branche/Kommune

Bestatter operieren unzulässigerweise mit Nettopreisen – teure Särge

Es ist eine Seuche des Gewerbes. Ja, so muß man es ganz klar nennen. Beinahe täglich erreichen mich Bestatterrechnungen, die ähnlich wie die nachfolgende aussehen:

bestrechn2015

Man sieht, der Bestatter hat hier die Nettopreise untereinandergeschrieben, dann eine Summe ermittelt und 19% Mehrwertsteuer aufgeschlagen. Das kann er auch ohne weiteres so machen.
Jedoch steckt oft eine Masche dahinter. Die Bestatter haben auch in ihren Katalogen und in ihren Ausstellungsräumen nur die Netto-Preise an den Waren stehen.

Die Kunden beschweren sich zu Recht, daß die Endrechnung des Bestatters viel höher ausfällt, als es den vorher genannten Preisen entspricht. Der Bestatter sagt im Beratungsgespräch, die Bestattung koste so 1.500 bis 1.700 Euro und dann folgt die Endabrechnung mit über 2.000 Euro. Der Kunde meint in aller Regel, der Bestatter habe nachträglich noch die Preise erhöht oder teurer abgerechnet. Abgesehen davon, daß das auch der Fall sein kann, und daß immer Unwägbarkeiten zu gewissen unerwarteten Rechnungspositionen führen können, bedienen sich aber die Bestatter eines allzu beliebten Tricks:

Sie nennen den Kunden gegenüber nur Nettopreise ohne Mehrwertsteuer und schreiben diese Nettopreise auch rotzfrech auf die Rechnung, und addieren dann noch wie selbstverständlich die Mehrwertsteuer hinzu.

Der Effekt: Im Beratungsgespräch nennt man sehr niedrige Preise (weil eben ohne Steuer), hat in der Ausstellung auch niedrigpreisige Schildchen (oft auch mit dem Zusatz „zzgl.19%“) und kann dann später schön teuer abrechnen.

Hier fühlt sich der Kunde zu Recht getäuscht.

Jeder Kaufmann, der mit Endverbrauchern Geschäfte macht, muß zwingend in den allermeisten Fällen, so auch hier, die Endpreise nennen. Und nur diese muß der Kunde auch bezahlen.
Ich bin sogar der Auffassung, daß ein Kunde, dem der Bestatter einen Nettopreis nennt, auch nur diesen bezahlen muß, denn als Endverbraucher darf er sich blind darauf verlassen, daß nicht noch irgendwelche Steuerzuschläge hinzu kommen.

Eine solche Rechnung, wie die obige, würde ich nicht akzeptieren, wenn mir vorher weisgemacht worden wäre, ich könnte die Waren und Leistungen zu den hier abgerechneten Netto-Preisen beziehen.

Der Verband unabhängiger Bestatter VuB schreibt in einer Stellungnahme vom heutigen Tage dazu:

Wir weisen unsere Mitgliedsbetriebe immer daraufhin, daß eine Abrechnung mit Nettopreisen für Endverbraucher unzulässig ist.

Ich würde eine solche Rechnung nicht akzeptieren und den Bestatter höflich darum bitten, eine Rechnung auf der Basis der vorher genannten Nettopreise zu erstellen. Überweisen würde ich dem Bestatter ausschließlich den Netto-Betrag.
Meinetwegen kann er mich dann wegen der Umsatzsteuer vor Gericht zitieren, auf diesen Prozeß wäre ich gespannt.

Da die Verbände, wie auch meine Seite, die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern regelmäßig über die Verpflichtung zur Nennung von Bruttopreisen informieren, muß man den Bestattern, die so abrechnen, Vorsatz unterstellen, und zwar den Vorsatz, etwas Falsches zu tun. Böse Zungen würden sagen, daß dies unlauteres Handeln, wettbewerbswidrig, und sogar nahe dem Betrug anzusiedeln sei.

Der Bestatter, der seine -durch Trauer und Tränen im Denken und Handeln eingeschränkte- Kundschaft ohne eine sachlich korrekte und umfassende, transparente Kostenaufstellung aus dem Beratungsgespräch gehen läßt, handelt unverantwortlich und schadet sich selbst!

Außerdem stößt der Kundin, die obige Rechnung einsandte, der hohe Sargpreis auf.
Grundsätzlich ist zu sagen, daß sie sich vorher nicht erkundigt und keine Preise verglichen hatte. Sie wurde erst bei der Rechnung mit dem hohen Preis für einen einfachen Verbrennungssarg konfrontiert.
Der Bestatter hatte, trotz mehrfacher Nachfrage, keinen Kostenvoranschlag bzw. keine Kostenaufstellung überreicht.

Bestatter müssen sich endlich davon lösen, Sargverkäufer zu sein, die den Hauptumsatz durch den Verkauf von Sarg, Urne und Wäsche machen.
Ich habe endlos erklärt, wie hoch der Kostenfaktor ist, der dazu führt, daß Särge im Endeffekt so viel teurer sind, als im Einkauf.
Logistik, Lager, Just-in-Time-Warenbeschaffung usw. sind hier die Stichworte.

Aber es kann in der heutigen Zeit nicht mehr angehen, daß Särge, die für 200 Euro billig vom Polen oder Tschechen eingekauft werden, für 1.000 – 3.000 Euro verkauft werden. Nichts rechtfertigt diese Marge.
Moderne Bestatter sind Dienstleister. Sie sind, wie ich es immer schreibe „Eventmanager des Todes“, richten große Feiern aus und sollten genau für das ihr Geld verlangen. Für Organisation, Planung, Kontrolle, Dienstleistung und Schreibarbeiten.
Dafür kann man ohne weiteres zwischen 300 und 700 Euro verlangen, kein Hochzeitplaner verlangt weniger!

Aber für die Erledigung der Formalitäten und den ganzen anderen Aufwand nur 60 lächerliche Euro auf die Rechnung zu schreiben und dann an einer Holzkiste 700 Euro und mehr zu verdienen, und eine Blechdose, die vielleicht 60 Euro im Einkauf kostet, dann für über 300 Euro als Urne an den Mann zu bringen, das ist nicht mehr zeitgemäß!

Liebe Kollegen, steht zu dem was ihr tut. Verlangt einen angemessenen, und meinetwegen hohen Betrag für Eure Kunst! Für den Spezialtransport, den ihr erbringt, für die hygienische Versorgung, für die Planungs-, Organisations- und Dekorationsarbeiten.
Verkauft Euer Know How so teuer es euch lieb ist! Aber bitte rückt davon ab, um so viel überteuerte Pietätwaren und Särge zu verkaufen.

Diese Intransparenz schadet Euch!

Immer wieder komme ich und kommt ihr in Argumentationszwang. Das muß nicht sein!


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

keine vorhanden

Branche / Kommune

Berichte und Kommentare zu Verwaltungen, Kirchen, Friedhofsträgern und der gesamten Bestattungsbranche.

Lesezeit ca.: 6 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 24. April 2015 | Peter Wilhelm 24. April 2015

Lesen Sie bitte auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
17 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
Chris
9 Jahre zuvor

…dazu kommt noch, dass z.B. Urkunden vom Standesamt und Porto generell umsatzsteuerfrei sind!

Willi
Reply to  Chris
9 Jahre zuvor

@Chris:
Das stimmt in so weit als der Bestatter – so er denn diese Leistung einkauft – keine Umsatzsteuer bezahlt. Diese kann er dann jedoch auch nicht als Vorsteuer abziehen.
Soweit jedoch der Bestatter diese Leistung weiter verkauft muss er darauf trotzdem Umsatzsteuer abführen.
Rein abrechnungstechnisch ist –> der Teil <– also leider korrekt.

Henriette
Reply to  Willi
9 Jahre zuvor

@Willi: Eine korrekte Rechnung muß so aussehen:

Sarg: 1190,- €
Urne 119,- €
—————-
Summe 1309,–

Betrag enthält 19% Mehrwertsteuer = 248,71 €

—————————————————————————————-

Der Bestatter kann nicht im Ausstellungraum und im Katalog mit einem Sargpreis von 963,90 Euro werben und dann letztlich schreiben:

Sarg: 963,90
Urne: 96,39
————–
Summe 1.060,29 €
zuzügl. MWst: 248,71 €
—————————
Betrag 1.309,- €

Das zweite Beispiel ist falsch, weil der Kunde betrogen wird.
Ihm wurde 963 € gesagt, ergo muß er nur 963 € bezahlen.

Als Verbraucher darf, wie Tom ganz richtig schreibt, darauf vertrauen, daß da keine versteckten Aufschläge mehr kommen.

Jens Zick
9 Jahre zuvor

Hallo, rein formal ist die Rechnung richtig aufgemacht. Es werden die NETTO-Preise genannt, aufaddiert und dann auf diese Zwischensumme die USt draufgerechnet, so dass man dann zum BRUTTO-Endpreis kommt. Im Vorfeld und im Angebot MUSS der Bestatter natürlich den Endpreis inkl. 19% nennen, also den Preis den ein Endverbraucher zahlen muss. Wir hatten im Februar selbst einen Todesfall in der Familie und der Endpreis belief sich auf 2.366,94 EUR brutto (inkl. Aufbahrung, Nutzung der Andachtshalle, Durchführung eines „stillen Abschiedes“). Es wurde ein einfacher Sarg bewählt und eine ebenfalls einfache aber kompostierbare Urne (Anonymbestattung). Dann kamen noch 1.029,21 EUR für Gesteck, Kranz, Hallengebühr Krankenhaus, Sterbeurkunden, Feuerbestattung und Zeitungsanzeige hinzu. Der Platz im anonymen Urnenfeld wurde von der Stadt dann separat abgerechnet. Endpreis also ca. 4.000,00 EUR. Wer immer den Preis hört, meint, „das geht aber, ist sonst teurer, das ist aber günstig“. Wir hatten keine Preisvergleiche eingeholt, was ich sonst bei allen Angelegenheiten mache, aber mein Vater hatte den Bestatter ausgewählt. Und wir waren mit der Leistung und dem Drumherum sehr zufrieden. Es handelt sich um… Weiterlesen »

Henriette
Reply to  Jens Zick
9 Jahre zuvor

@Jens Zick: Nein, ist sie nicht. Der Bestatter hat die Rechnung nicht korrekt erstellt.
Er hätte die Bruttopreise untereinanderschreiben sollen und daraus die Gesamtsumme ermitteln müssen. Er kann dann gesondert ausweisen „Betrag enthält 19% Mehrwertsteuer = abc,– Euro“.

Nettopreise haben auf Endverbraucherrechnungen nichts verloren.
Klarer Verstoß gegen die Preisauszeichnungsverordnung.

Jens
Reply to  Henriette
8 Jahre zuvor

@Henriette:
Hallo,
lt. Preisauszeichnungsverordnung muss der Bruttopreis in der PREISAUSZEICHNUNG (z. B. im Angebot) genannt sein – da stimme ich zu. Aber eine RECHNUNG ist etwas anderes. Wie die aufgemacht werden muss steht recht deutlich im Umsatzsteuergesetz § 14 Abs. 4 (Steuerbetrag etc unter Nummer 8). Daher ist die Rechnung so korrekt.

Nanny Ogg
9 Jahre zuvor

Ich bin gern bereit, einen Dienstleister – egal, ob Bestatter oder anderes – angemessen für seine Tätigkeiten zu bezahlen. Für eine Holzkiste, die in der Erde verrottet oder verbrannt wird, mag ich nicht gern viel Geld ausgeben, den sieht man nie wieder. Daher würde ich bei der Auswahl des Bestatters eher den nehmen, der seine Leistungen angemessen bezahlen lässt und den Sargpreis niedrig lässt als den, der für seine Leistungen nur ein Trinkgeld nimmt und bei dem die Sargpreise recht hoch sind. Da hätte ich dann das Gefühl, dass ich nicht viel an Leistung des Bestatters erwarten kann.

Andreas Gehron via Facebook
9 Jahre zuvor

Andreas Gehron 22. April um 14:14 Ich kapiere nicht, warum sich der Verbraucher, Kunde, oder wie auch immer ihn/sie nennen mag nicht grundsätzlich schriftliche Kostenaufstellungen vor Auftragserteilung ausstellen lässt, oder zumindest einen festen Bruttopreis in der Auftragsbestätigung vermerken lässt. Ist das immernoch so, dass man bei einer Beerdigung nicht wirklich nach nem Preis fragt? Wir reden bei einer Beerdigung von richtig viel Geld, das an entsprechende Leistungen gebunden ist. Es dürfte heute für keinen Bestatter ein Problem sein innerhalb von 5 Minuten eine schriftliche Kostenaufstellung vorzulegen. Ich kann das mit und ohne Computer. Der Kunde muss vorher wissen, was auf ihn zukommt, das ist für beide Seiten ein ehrliches und kaufmännisch korrektes Umgehen. Wenn ich nen Fernseher kaufe weiß ich doch auch vorher, was auf mich zukommt. Beim Auto gibt’s auch ein schriftliches Angebot und der Preis ist hinterher nicht höher, weil der Verkäufer vergessen hat, dass ein Auto vier Räder hat und er nur zwei gerechnet hatte. Bestatter sind Kaufläute, es besteht Preisauszeichnungspflicht und auch die Verpflichtung alle anfallenden Kosten offen zu legen. Ein… Weiterlesen »

Reply to  Andreas Gehron via Facebook
9 Jahre zuvor

@Andreas Gehron via Facebook: Meine Rede! Jeder Sterbefall kann Unwägbarkeiten mit sich bringen. Das weiß jeder Bestatter und macht seine Kunden darauf aufmerksam. Wir alle wissen, wie sehr die Kunden manchmal durch den Wind sind. Da muß man zum falschen Krankenhaus, das Grab ist nicht auf dem und dem Friedhof, sondern woanders, da nimmt der Arzt die Papiere mit, da paßt der Verstorbene nicht in den Sarg oder die Kunden bestellen noch was um oder nach … Und eben genau deshalb hat kein einziger meiner Kunden den Laden ohne Zettel verlassen. Einen Zettel, den ich ihm und den er mir unterschrieben hat. Ein Zettel, anhand dessen ich nachweisen kann, was der ursprüngliche Auftrag war, und was notwendigerweise leider hinzukommen mußte. Alles zu meinem Schutz vor unliebsamen Überraschungen und alles auch zum Schutz des Kunden. Natürlich kann man anhand einer simplen Abhak-Tabelle den kompletten Preis bis auf den Cent genau schon beim Beratungsgespräch ermitteln. Wenn es dann unterm Strich 100 oder 200 Euro mehr werden, und das auch gut begründet werden kann, und ich das dem… Weiterlesen »

Sascha Gehle via Facebook
9 Jahre zuvor

Das ja noch günstig. Wir haben fürchten eine Einäscherung und Anonyme Besetzung ohne irgendwelchen Schnickschnack 3600 Euro bezahlt.

Reply to  Sascha Gehle via Facebook
9 Jahre zuvor

@Sascha Gehle via Facebook: Gegen die Abrechnung des Bestatters ist abgesehen vom Sargpreis hinsichtlich der Höhe überhaupt nichts einzuwenden.
Die Bestattung war sehr günstig, wie ich finde.

Aber selbst bei einer günstigen Bestattung darf der Kunde auf die genannten Preise vertrauen. Vor allem wenn der Kunde schon bei der Auftragsvergabe seine eigene prekäre finanzielle Situation erklärt.

Mark
9 Jahre zuvor

Eine Pflicht auf der Rechnung Bruttopreise auszuweisen gibt es nicht. Eine Rechnung muss lediglich den angewandten Steuersatz sowie die sich ergebende Summe der Steuern ausweisen.

Die Pflicht zur Brutto-Angabe (laut Preisangabenverordung) bezieht sich auf ausgezeichnete Preise z.B. in der Preisliste oder im Ausstellungsraum des Bestatters.

Ich habe in den Preislisten Netto, Steuer und Bruttopreis ausgewiesen. Auch im Gespräch werden die Angaben Brutto gemacht und Vorab eine Kostenaufstellung erstellt.
Dafür führe ich, der Einfachheit und Übersichtlichkeit halber, allerdings die Nettopreise auf der Rechnung auf, da auch immer durchlaufende Posten ohne USt. dabei sind. Dann gibts eine Zwischensumme, Steuer drauf, steuerfreie Posten drauf, Endsumme. So ist alles okay und sehr übersichtlich.

Damit waren bisher alle sehr zufrieden. Ich könnte jedenfalls nicht ruhig schlafen, wenn ich laufend Kunden 19% mehr abzocke…

Roland B.
9 Jahre zuvor

Wieso werden MWSt-befreite Kosten denn immer Nettopreise genannt? Warum nicht auch vorher noch den Rest abziehen – Löhne, Lohnsteuer, Krankenversicherung… Ich frag mich manchmal, ob das MWSt-System eingeführt wurde um kriminelle Betrügereien zu vereinfachen. Obwohl ich manchmal glaube, daß die Leute, die mit solchen Zahlen argumentieren, oft nicht einfach zu doof sind und tatsächlich denken, das und das kostet so und soviel, und mit der MWSt. hab ich ja gar nichts zu tun, die führe ich nur ab.
Dann sollten sie allerdings vielleicht kein Geschäft betreiben.

ein anderer Stefan
9 Jahre zuvor

Roland B.: Ich gebe Dir recht: wenn ich mit der MWSt. (oder Umsatzsteuer) nicht umgehen kann, habe ich in einem kaufmännischen Beruf nichts verloren. Und das ist ja nun keine höhere Mathematik.
Es wäre noch viel einfacher, wenn die Sätze auf 20 und 10 % angehoben würden, das kann dann wirklich jeder Depp ausrechnen.
Die Steuer wurde, wie alle anderen Steuern auch, eingeführt, um Einnahmen für den Staat zu generieren. Siehe Schaumweinsteuer…

Lisa
9 Jahre zuvor

Hier kann ich Tom nur beipflichten.
Ich selber kenne es auch aus meiner Zeit bei einem Bestatter auf dem Land, dass Angehörige keine Kostenaufstellung mitbekommen haben.
Auf Nachfrage dazu hieß es immer „Das wurde schon immer so gemacht und die Leute wissen ja dass es was kostet“ Ja, nun lassen sich ja alteingesessene Bestatter von jungen Leuten nichts sagen (vorsichtig ausgedrückt).
Wenig später kamen immer wieder die gleichen Anrufe dass mit so hohen Kosten nicht gerechnet wurde, was ich auch immer wieder abfangen musste.
Lange Rede, kurzer Sinn: Letztendlich bin ich in die Selbstständigkeit (zum Glück) getrieben worden 😉

Petrus
9 Jahre zuvor

ich hab‘ mich grade schlappgelacht.
weil ich die Überschrift zu diesem Artikel nur halb gelesen hatte:
„Bestatter operieren“ …

wäre eigentlich eine gute Geschäftsidee.

oder?

8 Jahre zuvor

Moin!
Ich habe letztes Jahr eine (einzige) schlechte Bewertung in der Kundenbefragung bekommen, weil ich: „gleich mit Preisen, noch vor der Beerdigung, gekommen bin, pietätlos!“ Am Tisch hab ich dem Ehemann erklärt warum es eine Kostenaufstellung gibt und (wie immer) ausgedruckt mitgegeben.

Anderer O-ton eines Kunden: „Warum machen Sie den Sarg nicht teurer? Dann kostet die Trauerfeier doch nicht so viel.“ Ähh, ja, also…. ich sollte ein Buch schreiben 🙂

Allen kann man es nie nicht recht machen, aber müssen wir auch nicht….




Rechtliches


17
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex
Skip to content