Branche/Kommune

Bestatter schließt: Fahrradstraße ist schuld

Fahrradstraße

Seit 1888 besteht das Kölner Bestattungsinstitut Pütz-Sassen. Vor 17 Jahren übernahm das Unternehmen eine Filiale an einer Kölner Straße, die inzwischen zur Fahrradstraße umgewidmet wurde. Jetzt muss der Bestatter schließen.

Kunden können nicht mehr kommen

Bestatter Frenk Ditscheid sagt: „Mit Einführung der Fahrradstraße am Eigelstein sind die Umsätze brachial zurückgegangen. An einer Fahrradstraße, ohne Möglichkeit der Zufahrt, hätte ich mich niemals niedergelassen.“
Angehörige, die naturgemäß oft im fortgeschrittenen Alter sind, hätten deswegen nicht mehr ohne weiteres zu ihm gelangen können.

Bestattungswagen kann nicht fahren

Hinzugekommen seien logistische Probleme gekommen, wenn kurzfristig, außerhalb der freien Lieferzeit von 6 bis 11 Uhr, Särge oder Betriebsmaterial transportiert werden mussten. Die nicht übertragbare Ausnahmegenehmigung hätte 470 Euro gekostet – pro Jahr und Fahrzeug.

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Das Viertel verkommt

Viele andere Geschäfte haben ebenfalls Probleme. Derzeit stehen ein Juwelier, ein Waschsalon, ein Ladenlokal sowie ein Telekommunikations-Geschäft leer.
Neben den Verkehrs-Einschränkungen gibt es auch ein Problem mit der Drogenszene. Vor leerstehenden Läden böten sich „ideale“ Niederlassungs-Möglichkeiten für das Klientel. Ein Gastronom berichtet von häufigen Bedrohungen. Einmal hätte sich ein Mann mitten am Tag splitternackt vor dem Nachbarlokal hingehockt und defäkiert.

Die ganze Meldung kannst Du hier lesen:

https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/h%C3%A4tte-mich-hier-nie-niedergelassen-fahrradstra%C3%9Fe-wird-zum-problem-k%C3%B6lner-bestatter-muss-schlie%C3%9Fen/ar-BB1lh4kr

Meine Einschätzung:

Ein Wandel muss sinnvoll vollzogen werden

Die Umwandlung einer Straße in eine Fahrradzone kann durchaus positive Effekte haben. Unsere Welt ist aber über Jahrzehnte auf die Automobilität hin ausgerichtet worden. Eine lange Zeit galt das Auto als das Nonplusultra.
Wenn es da jetzt einen Wandel gibt, muss der jeweils sorgfältig bedacht sein. Man sollte ihn so gestalten, dass niemand abgehängt oder blockiert wird. Ein behutsames, stufenweises und zeitlich gedehntes Vorgehen kann hier sehr sinnvoll sein. Das gibt etablierten Strukturen die Möglichkeit den Wandel mitzuvollziehen.

Dienstleister muss fahren können

Ein Bestattungsunternehmen ist ein 24/7/365-Dienstleistungsbetrieb. Rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres leisten Bestatter einen Notdienst. Wer möchte schon länger als notwendig eine Leiche in der Wohnung haben?
Dazu muss ein Bestattungsunternehmen mit seinen Fahrzeugen seine Betriebsräume jederzeit anfahren können.
Das ist hier, wenn ich das recht verstehe, auch berücksichtigt worden. Mit 470 Euro/Jahr ist die Ausnahmegenehmigung für eine Stadt wie Köln nicht exorbitant teuer. Wenn drei Fahrzeuge (Leichenwagen, Transporter, PKW) genehmigt sind, machte das rd. 1.500 Euro/Jahr, ein Betrag, den ein gut funktionierendes Bestattungsinstitut aufbringen können muss. Hier sehe ich nicht das Problem.

Kunden dürfen nicht abgehalten werden

Schlimmer ist der Umstand, dass die Hinterbliebenen nicht ohne weiteres zum Bestattungshaus fahren können.

Wer in Trauer ist, wer in Tränen aufgelöst ist und wer sowieso jetzt viel um die Ohren hat, der will die notwendigen Ziele nicht mit dem Fahrrad oder zu Fuß erreichen müssen oder mit der Straßenbahn fahren.
Es wollen auch nicht alle Trauernden zu Hause beraten werden.

Bildquellen:

  • bestatter-fahrrad: Peter Wilhelm ki

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(©si)