Frag doch den Undertaker

Bestatter wegschicken?

Ein junges Ehepaar sitzt am Küchentisch und schickt einen Bestatter weg, der gerade den Raum verlässt

Bei der Wahl des richtigen Bestatters sind nicht allein der Preis und das Angebot an Waren und Dienstleistungen entscheidend. Es kommt immer auch auf das gute Gefühl an, das sogenannte Bauchgefühl. Wenn das nicht stimmt, sollte man es sich gut überlegen, ob man bei diesem Bestatter richtig ist.

Ich habe da mal eine ganz kurze Frage:

Als der Schwiegervater gestorben ist, kam abends noch ein Bestatter zu uns ins Haus.
Er war ein Mann von so an die 55 Jahre. So gesehen war er freundlich und auch gut angezogen und so.
Aber mein Mann und ich hatten einfach kein gutes Bauchgefühl bei dem Mann.
Irgendwas an ihm hat uns gestört. Insbesonders dass er immer wieder so traurig getan hat, wenn es um den Schwiegervater ging. So als ob er ihn. gekannt hätte und ihm das persönlich nahegehen würde.
Auch bei den Preisen war da so eine Sache. Wir haben mehrfach nachgefragt. Es hieß aber immer nur: Das machen wir schon. Sie werden zufrieden sein. In 20 Jahren hatten wir noch keine Klagen.
Mein Mann hat mir dann ein Zeichen gegeben und wir sind nach nebenan gegangen. Er sagte: Ich will den nicht. Ich fühle mich nicht wohl. Lass uns einen anderen Bestatter suchen.
Wir haben den Bestatter dann nach 20 Minuten weggeschickt.
War unser Verhalten falsch? Sollten wir uns bei dem Mann entschuldigen?

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Ihr Rat wäre wertvoll für uns.

Sie haben nichts falsch gemacht.

Ich betone ja immer wieder, wie wertvoll dieses Bauchgefühl ist. Man sagt ja auch: Die Chemie muss stimmen. Man muss sich riechen können.
Letztlich geht es um ein nicht unbeträchtliches Geschäft und man begibt sich über eine bis zwei Wochen ziemlich in die Hände dieses Unternehmens. Da spielt also Vertrauen eine gewisse Rolle.

Nein, das ist völlig in Ordnung und gehört auch zum Berufsrisiko des Bestatters. Er kommt ins Haus, um seine Waren und Dienstleistungen und ggfs. seine Person vorzustellen. Sie können das Angebot prüfen und dann entscheiden, ob sie es annehmen.
Es kommt halt vor, dass Kunden das Angebot auch mal ablehnen. Damit muss er klarkommen.

Entschuldigen müssen Sie sich dann nicht, wenn Sie den Mann höflich verabschiedet haben.

Mir selbst ist das in den ganzen Jahrzehnten nur ein einziges Mal passiert und das hatte ganz andere Gründe, es lag also nicht an mir oder meinem Unternehmen.
Natürlich ärgert man sich dann, aber wie ich sagte, es gehört eben zum Berufsrisiko und letztlich ist es die freie Entscheidung des Kunden, ob er das Angebot annimmt oder nicht.

Bildquellen:
  • bestatterweg: Peter Wilhelm ki


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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 25. September 2024

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