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Bestatterprozess geht weiter

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Bestatterprozess geht weiter

Der Fall eines Bestattungsunternehmers, der sich wegen Störung der Totenruhe vor dem Amtsgericht Schweinfurt verantworten musste, geht ans Bayerische Oberste Landesgericht. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm in einem beantragten Strafbefehl vorgeworfen, Verstorbene ohne ausdrückliches Einverständnis von Angehörigen ins Bundesausbildungszentrum Münnerstadt verbracht zu haben. Das Gericht hatte sich der strafrechtlichen Bewertung nicht angeschlossen. Dem Bestatter sei das Totenfürsorgerecht übertragen worden, er habe Angehörige nicht explizit über Details der Versorgung informieren müssen. Das Gericht hatte den Bestatter freigesprochen. Die Schweinfurter Staatsanwaltschaft hat nun Revision eingelegt. Man wolle das Urteil rechtlich überprüfen lassen, sagte Sprecherin Ursula Haderlein.

Quelle: https://www.sueddeutsche.de

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