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Bestatterrechnung überprüfen lassen

re-klein

Hallo lieber Undertaker,

wärst du vielleicht so nett und schaust einmal über die angehängte Rechnung für die Bestattung meines Vaters? Ich bestellte die günstigste Version, sogar ohne Schmuckurne, er wurde in der Aschekapseln beigesetzt.
(Schade, daß man nicht vom Bestatter direkt aufgeklärt wird, was Pflicht ist und was nicht).
Meine Mutter wurde vor 2 Jahren von dem selben Institut beigesetzt, damals haben wir ein Urnengrab neben ihrem für meinen Vater reserviert. Nun musste ich dennoch 20 Jahre für meinen Vater dazukaufen.
Das hatte uns damals der Bestatter nicht vorgerechnet und da man sich ja auch als Laie gar nicht auskennt, kommt man auch nicht auf die entsprechenden Fragen. Reservierungsgebühr und dann noch einmal 20 Jahre extra, hat mich schon so geärgert, daß ich gerne jeden Euro spare 🙂

Vielen lieben Dank

Rechnerisch ist die Rechnung in Ordnung. Seit der Einführung des Computers und der Verwendung von Rechnungsprogrammen hat sich da einiges zum Positiven entwickelt. Früher habe ich viel mehr Rechnungen gesehen, in denen schon die Addition nicht gestimmt hat.
Allerdings fällt mir an dieser Rechnung hier doch etwas auf:

Sie ist, wie die meisten Bestatterrechnungen in „Eigene Leistungen“ und „Fremdleistungen“ unterteilt.
In die Rubrik der eigenen Leistungen gehören alle Warenlieferungen und Dienstleistungen, die der Bestatter selbst erbringt und zwar brutto. Die Mehrwertsteuer wird dann nur separat ausgewiesen. Manche Bestatter schreiben auf ihre Preisschilder und die Rechnungen nur die Nettopreise und der Kunde ist dann überrascht, wenn später auf der Rechnung noch die Position Mehrwertsteuer hinzukommt. Auch das hat dieser Bestatter hier richtig gemacht.

re-gross

Zu den Fremdleistungen gehören alle Positionen, die der Bestatter bei Subunternehmen, Behörden, Ärzten usw. für den Kunden verauslagt. Diese Positionen führt er für gewöhnlich nur jeweils mit der Endsumme auf, da er dem Kunden die Originale der Rechnung bzw. zumindest Kopien davon, zu Kontrollzwecken zur Verfügung stellt und woraus sich dann auch ergibt, ob und wieviel Mehrwertsteuer da jeweils berechnet wurde.

Auf dieser Rechnung tauchen aber erstaunlicherweise die Kosten für das Krematorium bei den eigenen Leistungen des Bestatters auf, dazu gehört auch die Gebühr für den Amtsarzt. Diese Position ist aber eine Fremdleistung, es sei denn das Krematorium gehörte dem Bestatter.
Ob es in diesem Fall so ist, kann ich nicht beurteilen, aber ich habe in letzter Zeit einige Rechnungen gesehen, da wurden die normalen Gebühren des örtlichen, meist kommunalen, Krematoriums in Rechnung gestellt (bei den Eigenleistungen), der Leichnam wurde aber in einem günstigeren, privat geführten Krematorium eingeäschert und der Bestatter steckte sich den Preisunterschied in die eigene Tasche.
Aber aufgepasst! Es gibt Krematorien, die Rahmenvereinbarung mit den Bestattungsunternehmen treffen und so frei kalkulierte, günstige Preise an die Bestatter weitergeben. In so einem Fall wird direkt zwischen Krematorium und Bestatter abgerechnet und die entsprechende Position gehört dann umsatzsteuertechnisch durchaus in die „eigenen Leistungen“. Fair und richtig ist es dann, wenn der Bestatter dann aber auch nur in etwa den ausgehandelten günstigen Preis bei den Angehörigen in Rechnung stellt.

Hier würde ich also um eine Erläuterung bzw. ggfs. um eine korrigierte Rechnung mit beigefügter Kopie der Krematoriums- und Amtsarztrechnung bitten.

Gleiches gilt für die Beisetzungskosten von 205.40 Euro.
Hat der Bestatter das selbst erledigt? Also Grab öffnen, Urne beisetzen und Grab verschließen, sowie den Blumenschmuck aufs fertige Grab legen?
Wenn ja, dann sind 205.40 Euro dafür so gerade noch akzeptabel.
Hat er es nicht selbst gemacht, dann gehört auch diese Position eindeutig zu den Fremdleistungen und sollte durch eine Rechnungskopie belegt werden.

Knapp 600 Euro für das Einbetten und die Erledigung der Formalitäten scheint mir etwas hoch. Diesen Punkt würde ich aber nicht bemängeln, da die Position nicht eklatant über den branchenüblichen Preisen liegt und in diesem Fall die Überführungskosten sehr niedrig liegen.
Es wird überhaupt nur die eine Fahrt vom Sterbeort zum Friedhof berechnet. Viele Kollegen berechnen einmal die Fahrt vom Sterbeort zum Bestattungshaus, dann die Fahrt von dort zum Krematorium und evtl. auch noch eine Fahrt „Urnentransport zum Friedhof“. Da kommen manchmal allein für diese Überführungen 700 Euro zusammen. Noch teurer kann es werden, wenn ein Kollege so abrechnet, wie ich es neulich erst gesehen habe:

1. Überführung vom Sterbeort zum Bestattungshaus: 310 Euro
2. Nachtzuschlag (nach 18 Uhr od. am Wochenende): 205 Euro
3. Fahrt mit dem Sarg zur Trauerfeier auf dem FH: 310 Euro
4. Überführung vom FH zum Krematorium in X-Stadt: 310 Euro
5. Überführung der Urne vom Krematorium zum FH: 155 Euro

Summe: 1.290 Euro

Hammer!

Zu dem Punkt „Grabkosten“. Hier liegt tatsächlich eine nicht ganz gelungene Beratung des Bestatters vor.
Ich nehme an, daß es Gründe gegeben hat, vor zwei Jahren kein Urnendoppelgrab für mehrere Urnen zu nehmen.
Eventuell waren es finanzielle Erwägungen, möglicherweise werden aber solche Gräber auch nicht angeboten, das kann ich nicht wissen.

Jedenfalls hat die Mutter ein Urnenreihengrab bekommen und die Kommune bietet die Möglichkeit, nebenan ein Grab reservieren zu lassen. Das gibt es inzwischen häufig und oft ist es so, daß vom Tag der Reservierung an, die vollen Gebühren für das leere Grab zu zahlen sind. Andere Friedhofsverwaltungen verlangen eine Reservierungsgebühr.
Wenn dann der nächste Sterbefall eintritt gibt es zwei Möglichkeiten.
Hat man nur eine Reservierungsgebühr bezahlt, muß man mit dem Tag der Beisetzung die volle Laufzeit für dieses Grab bezahlen.
Hat man aber schon die normalen Grabgebühren für die leere Stelle beglichen, ist zu prüfen, wie weit Mindestruhezeit und Grablaufzeit auseinanderklaffen. Eventuell ist dann gar nichts mehr nachzuzahlen oder es sind nur einige Jahre nachzumieten.
Beispiel: Ein Grab wurde im Jahr 2009 leer angemietet und die Laufzeit beträgt 20 Jahre. Es mußte die Gebühr für die vollen 20 Jahre im Voraus beglichen werden.
Die vorgeschriebene Mindestruhezeit liegt bei 18 Jahren.
Im Jahr 2013 verstirbt die Person für die dieses Grab bestimmt ist.
Von den 20 Jahren sind bereits 4 Jahre verstrichen. 20-4=16. Es bleiben also nur noch 16 Jahre Restlaufzeit, was bedeutet, daß man zur Gewährleistung der Mindestruhezeit von 18 Jahren noch zwei Jahre nachmieten muß.

Aber Obacht! So etwas ist vorher genau zu überlegen und bedarf der gründlichen Beratung durch den Bestatter! Es gibt Kommunen, die gar keine jahresweise Verlängerung anbieten. Da muß man dann immer 5 oder 10 Jahre im Block kaufen, auch wenn man dadurch viel mehr Liegezeit erwirbt, als man eigentlich benötigen würde.

Immer zu prüfen ist, ob nicht die Addition der Kosten für zwei nebeneinander liegende Reihengräber unter Berücksichtigung des oben Gesagten teurer wird, als der Ankauf einer größeren Urnengrabstätte für eventuell sogar 4 Urnen.

Insgesamt erscheint mir die Rechnung für eine einfache Bestattung durchaus noch im Rahmen dessen, was man als angemessen bezeichnen kann.
Zieht man die falsch einsortierten Krematoriumsgebühren ab, kommt man auf 1.821,90 Euro Bestatterleistungen. Das ist nicht zu hoch, auch wenn es nicht besonders günstig ist.
Mit über 700 Euro liegt der Sarg bei einer einfachen Feuerbestattung schon im etwas höheren Bereich. Einen solchen Sarg würde ich nur wählen, wenn auch eine Trauerfeier oder Aufbahrung geplant ist, bei der die Angehörigen den Sarg zu Gesicht bekommen.
Wird der Verstorbene aber gleich eingeäschert und findet nur eine Trauerfeier mit der Urne statt, würde auch ein wesentlich einfacherer Sarg ausreichen, der meiner Meinung nach nicht viel mehr als 400-500 Euro kosten dürfte.

Interessant ist bei dieser Rechnung die Formulierung: „Ausführung der Beerdigung: Kiefernsarg…“.
Entweder ist das nur ungeschickt formuliert oder aber der Kollege zeigt dadurch an, daß im Sargpreis auch weitere Kosten für die Ausführung der Beerdigung enthalten sind. Das wäre legitim und würde auch den Sargpreis rechtfertigen.


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Lesezeit ca.: 9 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 28. Januar 2013 | Peter Wilhelm 28. Januar 2013

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11 Jahre zuvor

Himmel, ist sterben kompliziert… 🙂
Da kann man nur hoffen, dass die Hinterbliebenen an eine ehrliche Haut wie dich geraten.

Overtaker
11 Jahre zuvor

Hmm… welchen Unterschied macht das Verkaufen zwischen dem Produkt

„Sarg in Kiefernausführung“
und dem Produkt
„Kremation einschl. Amtsarzt“

Beides sind Rechnungsposition, für die der Bestatter mitunter den Preis aushandelt und dann entscheiden kann, in welchem Umfang er den Preis an die Hinterbliebenen weitergibt.

In unserem Krema war es gang und gäbe, dass viele Bestatter unterschiedliche Preise hatten und ich glaube, die meisten haben nicht den günstigen Preis an die Angehörigen weitergegeben!

Servus
Reply to  Overtaker
11 Jahre zuvor

Die Antwort ist einfach: Wenn es sich um ein kommunales Krematorium handelt, das seine Gebühren nach einer städtischen Gebührenordnung abrechnet, wäre es Betrug, wenn der Bestatter einen anderen als den offiziell bestimmten Preis dafür verlangt.

Die Gebühr für die amtsärztliche Untersuchung ist im Übrigen nicht frei verhandelbar.

Overtaker
11 Jahre zuvor

@servus:

Die amtsärztliche Gebühr ist zumindest in Brandenburg aber sowas von verhandelbar. Hier bedarf es eines Facharztes für Rechtsmedizin, welcher vom Amtsarzt des jeweiligen Landkreises für die zweite Leichenschau zugelassen wird.
Hat man als Krematorium einen solchen gefunden, kann man ihm zahlen was man und er will.

Mit Punkt 1 magst du Recht haben, mit kommunalen Krematorien kenne ich mich nicht aus.

Coffin Corner
11 Jahre zuvor

Ist es überhaupt statthaft, gegenüber nicht Gewerbetreibenden Preise ohne Mehrwertsteuer zu nennen ? Zumindest ohne ausdrücklichen Hinweis „zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer“ ?

Lochkartenstanzer
Reply to  Coffin Corner
11 Jahre zuvor

IMHO gehört es zum guten Ton, die Preise sowohl mit als auch ohne MwSt. anzugeben, so daß jeder sich den Preis heraussuchen kann, mit dem er etwas anfangen kann.

Beit Bestattern dürften es zwar selten gewerbliche Kunden sein, aber auch da könnte ich mir vorstellen, daß das hilft das der Kuden eine Vorstellung bekommt, wieviel von dem ganze ans Finanzamt geht und wieviel an den Bestatter selbst.

Big Al
Reply to  Lochkartenstanzer
11 Jahre zuvor

Vater Staat verdient selbst noch am Tod.

Bescheid
Reply to  Big Al
11 Jahre zuvor

Und das nicht zu wenig !!!!

Stefan
11 Jahre zuvor

Speziell zu den Krematoriumskosten:

Es reicht schon, dass das Krematorium die Rechnung auf den Namen des Bestatters ausstellt, dann muss der das zwangsweise unter Eigenleistungen reinnehmen. Die Rechnung sieht vom Stil allerdings nach „Power Ordo“ aus. In dem Programm gibt es noch die Möglichkeit eine dritte Warengruppe auszuweisen – Fremdleistungen.
Das sind weder Eigenleistungen noch durchlaufende Posten. Bei uns steht das Krematorium unter diesem Punkt – ich reiche das 1 zu 1 durch, muss das aber Umsatzsteuerlich wie eine ein- und verkaufte Ware behandeln.

Wenn dann noch der Amtsarzt (ohne MWST) enthalten ist, dann ist das ein schöner Wirrwarr. Freuen sich die Prüfer vom Finanzamt immer drüber.

Hildegard Schubert
4 Jahre zuvor

Hallo,
Meine Frage, bei einer Rechnung (ohne Rechnungsnummer) vom bestattungsinstitut steht eine Summe 1000,00 Euro, nächste Position Blumenschmuck usw.
Woher weiß ich was in den 1000,00 Euro für Kosten stecken. Wäre schön wenn sie meine Frage beantworten.
Danke im voraus.




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