Frag doch den Undertaker

Auch die Kirche darf Beglaubigungen ausstellen – Pfarrer, Pfarramt, Pfarrbüro

Sterbeurkunde

Was viele gar nicht wissen: Auch Kirchenbüros, Gemeindebüros und Pfarrämter der anerkannten Kirchen dürfen gültige Beglaubigungen ausstellen.

Ich persönlich habe das gar nicht anders gekannt. Das Pfarrhaus war nur zwei Häuser weiter und wenn wir, was früher selten vorkam, mal eine Beglaubigung benötigten, sind wir ins Pfarrbüro gegangen. Die nette Gemeindesekretärin hat dann das Original und die Kopie penibel verglichen und mit Stempel und Unterschrift beglaubigt. War der Pastor gerade anwesend, hat sie ihm die Unterlagen zur Unterschrift vorgelegt. Und da es damals so gut wie keine frei zugänglichen Kopierer gab, hat die Pfarrsekretärin bei Bedarf auch die Kopien angefertigt. Zahlen musste man dafür nichts, die gute Frau wies aber dezent auf die Möglichkeit zum Spenden hin.

Hallo Herr Wilhelm,
neulich las ich bei Ihnen im Bestatterweblog, dass Vermietern keine Totenscheine zustehen sollen. Das war für mich vollkommen neu. Bislang habe ich von allen Mietern immer eine verlangt. Natürlich von den Überlebenden, die die Wohnung auflösten.
Der Gipfel der Unverschämtheit war aber neulich, als die Tochter eines alten Mieters, der 37 Jahre bei uns gewohnt hat, eine Kopie einer Sterbeurkunde vorgelegt hat, die lustigerweise von einem katholischen Pastor beglaubigt war!!! Wo kommen wir da denn hin?
Dann kann ja jeder jetzt so einen Stempel auf Dokumente drücken, wenn das jetzt neuerdings schon Pastöre dürfen!
Mein Mann und ich sind am Überlegen, ob wir die Frau nicht wegen Urkundenfälschung anzeigen. Wir beharren auf dem Original.
Bitte überdenken Sie Ihren Artikel, der zu Verwirrung führen kann.

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Die Hinterbliebene Ihres verstorbenen Mieters hat nichts falsch gemacht. Einmal davon abgesehen, dass ich nach wie vor der Meinung bin, dass Ihnen als Vermieterin keine Original-Sterbeurkunde zusteht, ist die Beglaubigung durch einen Pfarrer anzuerkennen und vollkommen rechtsgültig.

In früheren Zeiten (und manchmal auch heute noch, möchte man meinen) war der Pastor oft der Einzige in der Gemeinde, der lesen und schreiben konnte. Aus diesem Grund und aufgrund der Ehrfähigkeit dieses Amtes gelten Pfarrer als vertrauenswürdig genug, um Beglaubigungen wirksam vornehmen zu können.

Wie ich eingangs schrieb, ist das Einholen von Beglaubigungen bei den Pfarrämtern schnell und einfach möglich, es ist kostenlos bzw. kostengünstig und wird allgemein anerkannt bzw. muss anerkannt werden.

Beispielhaft habe ich hier einmal die Hinweise der Ev. Kirche Rheinkamp1 herausgesucht, in der alles Wichtige erklärt wird:

Beglaubigungen

Grundsätzlich können Sie im Gemeindebüro folgende Dokumente beglaubigen lassen:

  • Auszüge aus Kirchenbüchern
  • Lebensbescheinigungen, soweit die Kirchen ausdrücklich genannt sind
  • Abschriften und Fotokopien
  • Unterschriften auf Antrags- und sonstige Formularen, sofern die Beidrückung des Siegels ausdrücklich gefordert wird, wie z.B. Zeugnisse von Schule oder Universität.
  • Für die Beglaubigung muss das Original vorgelegt werden. Die zu beglaubigenden Kopien können sie mitbringen oder im Gemeindebüro gegen 20 Cent/Seite anfertigen lassen.

    Mitgebrachte Kopien sollten möglichst im Format DIN A 4 angefertigt sein.
    Bitte beachten sie, dass amtliche Beglaubigungen in unserem Gemeindebüro nicht möglich sind, wenn durch Gesetz eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist, wie zum Beispiel

  • bei Personenstandsurkunden aus Stammbüchern (zuständig ist das Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat),
  • bei Führungszeugnissen (zuständig ist das Bundesamt für Justiz),
  • bei Auszügen aus dem Handelsregister (zuständig sind die Amtsgerichte),
  • bei Auszügen aus dem Liegenschaftskataster (zuständig ist das Katasteramt),
  • bei Gesellschaftsverträgen von Aktiengesellschaften und GmbH (zuständig sind Notare).
  • Auch ausländische Urkunden oder Urkunden in ausländischer Sprache werden nicht amtlich beglaubigt. Hier wenden sie sich bitte an die Behörden bzw. Botschaften des jeweiligen Staates. Eine Beglaubigung ist bei ausländischen Urkunden oder Urkunden in ausländischer Sprache ausnahmsweise und nur dann möglich, wenn eine Übersetzung durch einen anerkannten Übersetzer gleichzeitig vorgelegt wird, die Zusammengehörigkeit zwischen Original und zu beglaubigendem Schriftstück eindeutig erkennbar ist und das Original in lateinischen Schriftzeichen geschrieben ist.

    Beglaubigungen sind grundsätzlich kostenlos.

    Wir freuen uns über eine Spende!

    Dass Beglaubigungen von Kirchen anerkannt werden, ergibt sich beispielhaft auch aus den Seiten der Universität Heidelberg2:

    Wer darf beglaubigen?

    Beglaubigen kann jede Behörde und sonstige öffentliche Stellen, die ein Dienstsiegel führen. Akzeptiert werden auch Beglaubigungen von Notaren und öffentlich-rechtliche organisierten Kirchen.
    Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von Rechtsanwälten, Vereinen, Wirtschaftsprüfern, Buchprüfern, Sachverständigen, Gutachtern, Übersetzern (mit Ausnahme der eigenen Übersetzungen), Krankenkassen etc.

    Die Formvorschriften für die Beglaubigung von Dokumenten ergeben sich aus § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Baden-Württemberg (LVwVfG).

    Die Beglaubigung muss, mindestens enthalten:

    Einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/ Abschrift mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk),
    den Ort und den Tag der Beglaubigung, die Unterschrift des Beglaubigenden, und
    den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht.

    Sollte man sich also merken, wenn man mal wieder Zeugnisse oder andere Unterlagen schnell und günstig beglaubigen lassen möchte.


    Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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    In „Frag doch den Undertaker!“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
    Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

    Lesezeit ca.: 6 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 16. Juli 2024

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    6 Kommentare
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    Matthias
    3 Monate zuvor

    Ist die Nachricht der Vermieter wirklich eine unverfälschte Abschrift der originalen Nachricht?

    Matthias
    Reply to  Peter Wilhelm
    3 Monate zuvor

    Wird man so ein Typ Mensch sobald man Vermieter ist, oder werden solche Menschen überproportional oft Vermieter? Schlimm.

    Matthias
    Reply to  Peter Wilhelm
    3 Monate zuvor

    Vielleicht machen es die Erfahrungen.
    Ich habe einmal zur Miete in einem Zweifamilienhaus bei einem älteren Ehepaar gewohnt, das waren sehr liebe Menschen und die Wohnung war schön zu einem relativ günstigen Preis.
    Ein andermal habe ich in einem Haus gewohnt, wo ich nach vier Monaten schon wieder ausgezogen bin weil ich es dort nicht ausgehalten habe. Die Vermieter haben geerbt und haben insgesamt über 100 Einheiten, sowohl Gewerbeimmobilien als auch Wohnungen. Das waren einige der ekligsten Menschen mit denen ich in meinem Leben zu tun hatte.

    Vielleicht wird man so wegen der Erfahrungen mit Mietnomaden, vielleicht ist es die Anspruchshaltung bei immer größerem Wohlstand.

    Jedenfalls hatte das ältere Ehepaar in dem selbstbewohnten Haus ein viel größeres Interesse an Instandhaltung und freundlichem Miteinander als die Großvermieter.




    Rechtliches


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