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Bestattung ablehnen

Angesichts der vielen doch recht merkwürdigen und oft auch schwierigen Kunden, von denen ich hier berichte, fragten mich schon mehrere:

Hast Du auch schon mal eine Bestattung abgelehnt?

Ja, habe ich und zwar aus wirtschaftlichen Gründen. In diesem Fall war es so, daß zwei Frauen um die 40 ihren Vater bestatten lassen wollten und mit der Aussage hereinkamen: „Für unseren Vater nur das Beste!“ Die zweite Aussage war: „Das zahlt alles das Sozialamt!“

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Natürlich zahlt das Sozialamt eine einfache aber würdige Bestattung, wenn der Nachlass des Verstorbenen nicht genügend hergibt und sonst niemand da ist, der zur Begleichung dieser Kosten verpflichtet und dazu in der Lage ist. Aber allein die Tatsache, daß der Verstorbene zeitlebens vom Sozialamt gelebt hat, rechtfertigt noch nicht die Annahme, das Amt müsse zwangsläufig auch für die Bestattung einstehen. Insbesondere dann nicht, wenn Kinder da sind, denen die Begleichung der Kosten zuzumuten ist.

Die beiden Frauen beharrten aber darauf, daß das Amt die Kosten übernehmen solle und kamen mir ungefähr so daher: „Wir suchen jetzt das Beste und Teuerste für unseren Vater aus und Sie schicken die Rechnung einfach ans Sozialamt.“

Mache ich! Aber nur, wenn eine von denen meinen Auftrag unterschreibt, damit ich an mein Geld komme, falls das Sozialamt Nein sagt.
Die wollten aber nicht unterschreiben und ich bin nicht die Wohlfahrt. So habe ich die beiden leider bitten müssen, ihr Glück woanders zu versuchen.

Die Bestattung wurde dann von der Stadt durchgeführt, die hat da bessere Karten und kann den Kämmereivollstrecker schicken, wenn die nicht zahlen. Also auch wenn die den Auftrag nicht unterschreiben kann und muss die Stadt die Bestattung durchführen und hält sich dann am Bestattungspflichtigen schadlos.

Nur weil ein Kunde aber schwierig ist, kann ich eine Bestattung nicht ablehnen. Die Menschen die zu uns kommen befinden sich in einer Ausnahmesituation und oftmals ist ihr Verhalten durch die aktuellen außergewöhnlichen Umstände geprägt und normalerweise sind die ganz nett. Aber auch andersherum wird ein Schuh daraus und das werden die hier mitlesenden Kollegen bestätigen können. Kunden, die bei der Beratung und während der gesamten Abwicklung sehr nett waren und bei denen alles besonders reibungslos gelaufen ist, entwickeln sich zu wahren Nörgelmaschinen, wenn dann die Rechnung bei denen eintrudelt.

Manchmal schließen wir hinter den Kulissen schon Wetten ab, wie der Kunde reagiert, wenn er die Rechnung bekommt. Und wir sprechen hier von Kunden, die vom ersten Zusammentreffen an genau gewusst haben, welche Summe auf sie zukommt und bei denen es nicht den geringsten Grund gibt, irgendetwas an unseren Leistungen zu beanstanden.

Was ich damit sagen will: Allein am Verhalten beim ersten Gespräch kann man gar nicht ablesen, wie die Leute wirklich „unterwegs“ sind.
Es wäre also verfehlt, jemanden fortzuschicken, nur weil er zickig ist.

So ungewöhnliche Wünsche, daß wir aufgrund dieser Wünsche eine Bestattung abgelehnt hätten, wurden uns noch nicht vorgetragen bzw. es war uns immer möglich, die Leute davon zu überzeugen, daß man bestimmte Dinge nicht machen kann. Beispielsweise hatte eine Familie ernsthaft vor, ihren Opa auf einem brennenden Boot den Rhein hinunterfahren zu lassen. Wir konnten sie überzeugen, daß das nur geht, wenn der Mann nachweislich Wikinger-Häuptling war…

Oftmals fragen Leute, vor allem telefonisch, nach sehr merkwürdigen Bestattungsformen. Hier liegt aber oft kein aktueller Sterbefall vor, sondern die Menschen haben im Fernsehen irgendetwas gesehen und wollen einfach mal wissen, ob sowas geht. „Können Sie mich auch kompostieren?“ oder „Darf man eine Leiche in einen Baum hängen bis die Geier einen fressen?“
Wir verneinen das dann. Ob man das aber als Ablehnen einer Bestattung verstehen darf?

Bis jetzt haben wir noch für jeden eine Lösung gefunden und selbst die beiden Damen, die unbedingt das Sozialamt einbeziehen wollten hätten von uns ein trag- und bezahlbares Angebot bekommen, wenn sie sich nur darauf eingelassen hätten.


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Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 24. August 2007 | Revision: 28. Mai 2012

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FrankS
17 Jahre zuvor

>>Beispielsweise hatte eine Familie ernsthaft vor, ihren Opa auf einem brennenden Boot den Rhein hinunterfahren zu lassen. Wir konnten sie überzeugen, daß das nur geht, wenn der Mann nachweislich Wikinger-Häuptling war…

FrankS
17 Jahre zuvor

ok, er hat den Rest meines Kommentars abgeschnitten. Wieso auch immer.

Was fehlt ist :

– Wikinger Häuptlinge darf man in Deutschland in einem brennenden Boot einen Fluss runterfahren lassen ?

undertaker
17 Jahre zuvor

@FrankS: Bring Du mir einen Wikinger-Häuptling, dann bringe ich es fertig, den auf dem Rhein zu verbrennen.

FrankS
17 Jahre zuvor

Hehe. Gute Antwort ^^




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