Bestattungen gehören zu den emotionalsten und persönlichsten Aspekten des Lebens. Gleichzeitig sind sie von gesetzlichen Regelungen geprägt, die den Umgang mit Verstorbenen und ihrer Asche regeln. Rheinland-Pfalz geht mit einer neuen Gesetzesinitiative einen progressiven Schritt: Es wird mehr Freiheit und Individualität in der Bestattungskultur ermöglicht.
Asche im Fluss: Ein Abschied in der Natur
Die Möglichkeit, die Asche eines Verstorbenen in einem Fluss zu verstreuen, ist bisher in Deutschland eher selten anzutreffen. Mit dem neuen Gesetz in Rheinland-Pfalz soll das künftig erlaubt sein. Diese Regelung folgt dem Wunsch vieler Menschen, in der Natur ihre letzte Ruhe zu finden, frei von traditionellen Grabstätten. Flüsse stehen dabei symbolisch für den Lauf des Lebens und die Verbundenheit mit der Umwelt.
Mehr Freiheiten für Hinterbliebene: Urne im Regal oder Diamant am Hals
Eine der bedeutendsten Neuerungen des Gesetzes betrifft den Umgang mit der Asche eines Verstorbenen. Bislang war es in Deutschland verpflichtend, die Asche in einer Urne auf einem Friedhof beizusetzen. Zukünftig soll die Asche an die Hinterbliebenen ausgehändigt werden können, was völlig neue Möglichkeiten eröffnet:
- Aufbewahrung zuhause: Die Urne könnte im Wohnzimmer, auf einem Regal oder an einem anderen persönlichen Ort aufgestellt werden. Dies ermöglicht Angehörigen eine engere Verbindung und mehr Flexibilität im Umgang mit ihrer Trauer.
- Diamanten aus Asche: Nach Schweizer Vorbild soll es erlaubt sein, die Asche zu verarbeiten, beispielsweise in Form von Erinnerungsdiamanten. Diese symbolischen Schmuckstücke könnten den Verstorbenen auf eine ganz besondere Weise im Alltag der Angehörigen präsent halten.
Diese Entwicklungen stellen einen radikalen Bruch mit der traditionellen deutschen Friedhofspflicht dar und eröffnen eine individuellere Trauerbewältigung.
Neue Regelungen für Sternenkinder: Gemeinsame Bestattung von Mutter und Kind
Auch für Sternenkinder – Kinder, die vor, während oder kurz nach der Geburt sterben – bringt das neue Gesetz wichtige Änderungen. Bislang war eine Bestattungspflicht erst ab einem Geburtsgewicht von 500 Gramm vorgesehen. Dies hat viele Eltern in schwierigen Situationen zusätzlich belastet, da sie für leichtere Sternenkinder keine offizielle Bestattung vornehmen konnten.
Mit der neuen Regelung sollen alle Sternenkinder das Recht auf eine würdige Bestattung erhalten, unabhängig vom Gewicht. Ein weiterer Fortschritt betrifft tragische Fälle, in denen Mutter und Kind während der Geburt versterben. Hier soll es zukünftig möglich sein, beide gemeinsam zu bestatten, was den Familien eine tiefere emotionale Verarbeitung ihrer Trauer ermöglichen könnte.
Wandel in der Bestattungskultur: Freiheit und Verantwortung
Diese Gesetzesänderungen zeigen einen klaren Wandel in der deutschen Bestattungskultur. Während traditionelle Bestattungsformen weiterhin ihre Bedeutung haben, wächst das Bedürfnis nach individuelleren und flexibleren Möglichkeiten, den Abschied zu gestalten. Dies erfordert nicht nur rechtliche Anpassungen, sondern auch ein Umdenken in der Gesellschaft, wie wir mit Tod, Erinnerung und Trauer umgehen.
Ein Thema, das jeden betrifft
Bestattungen sind ein Thema, mit dem sich früher oder später jeder auseinandersetzen muss. Die neuen Möglichkeiten in Rheinland-Pfalz laden dazu ein, über die eigene letzte Ruhestätte nachzudenken. Möchte man lieber traditionell auf einem Friedhof beigesetzt werden, die Asche in einem Fluss verstreuen lassen oder gar in Form eines Erinnerungsdiamanten weiterbestehen?
Wie sehen Deine persönlichen Wünsche aus? Hast Du Dir schon Gedanken darüber gemacht, wie Du Deine letzte Ruhe gestalten möchtest? Schreib es mir und teile Deine Vorstellungen mit. Denn es ist nie zu früh, über die letzte Reise nachzudenken.
Vieles wurde auch bisher schon gemacht, obwohl es nicht im Sinne des Gesetzgebers war (auch eine schöne Umschreibung für „verboten“). Das brachte Angehörige und Bestatter aber immer an den Rand der Illegalität und war oft auch mit hohen Kosten und der Inanspruchnahme von Diensten zweifelhafter Leute verbunden. Insbesondere der Wunsch, eine Urne zur freien Verfügung zu erhalten und die Asche selbst aufzubewahren oder an einem Lieblingsplatz beizusetzen, besteht seit vielen Jahrzehnten und wurde von den Hinterbliebenen immer wieder vorgetragen.
Hier wurde es Zeit, dass die Bundesländer endlich anfangen, die restriktive Friedhofspflicht für Totenaschen zu überdenken.
Auf der anderen Seite wird natürlich das Problem auf uns zukommen, dass irgendwann Urnen auf mal überbleiben und sich niemand mehr darum kümmern will.
Mein Vorschlag: Für jede an die Angehörigen ausgehändigte Urne soll ein Obolus von 100 Euro verlangt werden. Dafür haben die Leute später den Anspruch darauf, die Urne einfach an jedem beliebigen Friedhof abgeben zu können, damit sie im Rahmen einer Sammelbestattung endgültig beigesetzt werden kann.
Wer die Asche verstreut oder im Garten beisetzt, büßt seinen Anspruch ein.
Lange habe ich mich gegen den Ausdruck Sternenkinder innerlich gewehrt. Das rührt vor allem von einigen wenigen wirklich meschuggenen und völlig überdrehten Frauen her, die mich ewig lang mit diesem Begriff abgenervt haben.
Wenn Ihr möchtet, erzähle ich davon auch gerne. Inzwischen habe ich meinen Frieden mit diesem Ausdruck gemacht und sehe ein, dass er für die Betroffenen hilfreich und sinnvoll ist.
Dass aber zu früh geborene Kinder erst ab einem gewissen Mindestgewicht bestattet werden konnten, war schon immer grotesk. Die Menschen freuen sich doch das Kind ab dem Moment, ab dem sie von der Schwangerschaft erfahren.
Da darf dann beim Tod des Ungeborenen nicht die Frage im Vordergrund stehen, ob es sich um „Klinikabfall“ oder einen „Leichnam im Sinne des Gesetzes“ handelt.
Oder? Was meinst Du?
#beerdigung #bestattung #tod #trauer #asche #urne #sternenkinder #gesetz #rheinlandpfalz #rlp #swr #swraktuell
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: asche, Beerdigung, bestattung, gesetz, rheinlandpfalz, rlp, sternenkinder, tod?, trauer, Urne
Ich begrüße die angedachten Änderungen wirklich, obwohl ich nicht in dem entsprechenden Bundesland lebe. Gerade was Aschen betrifft, für deren bisher einzige legale Möglichkeit Bestattung auf Friedhofsgelände (incl Friedwälder) oder Meer war/ist. Gibt ja keinen vernünftigen Grund, das nicht wie in der Schweiz oder NL zu handhaben.
Wie man verstorbene Föten nun auch immer bezeichnen mag (oder nicht) es sind für die betreffenden Eltern/Elternteile ihre viel zu früh verstorbenen Kinder. Eine Fehlgeburt nach der 12 WO wird deswegen ja auch „Stille Geburt“ genannt.
Und selbstverständlich sollte diese 500g Regelung weg… Komplett weg damit Bitte!
Ich bin nach wie vor davon überzeugt, daß es den Toten egal ist, was mit ihnen passiert. Alles, was die Hinterbliebenen mit den Verstorbenen tun, machen sie genaugenommen für sich – aus der Überzeugung heraus, das Richtige zu tun. In so fern wird es mir später auch egal sein, ob Soylent Green, Asche in der Erde oder auf dem Kaminsims. Daher sollte auch das Wohl der Hinterbliebenen im Vordergrund bei der Bestattung stehen, einzig überragt vom „Wohl“ der Gesellschaft (also zB. hygienische Aspekte wie „keine Leiche im Garten vergraben“). Die Totenasche ist so rein, die könnte man in Milch rühren und trinken (zumindest körperlich unbedenklich). Diese Öffnung der Gesetze (in Bezug auf die Totenasche) wird aber unweigerlich dazu führen, daß weniger Leute die Friefhöfe in Anspruch nehmen, hier werden Kosten steigen und Friefhöfe irgendwann geschlossen werden – das ist dann eben der gesellschaftliche Wandel der Zeit (Pyramiden sind auch aus der Mode gekommen 😉 Die Öffnung der Gesetze wegen der Totgeburten halte ich für sinnig und wertvoll, eben für die Hinterbliebenen, damit es in deren… Weiterlesen »