Hallo,
ich habe gestern von der Kripo erfahren, dass mein Vater verstorben ist. Seit 1989 habe ich keinen Kontakt mehr zu Ihm. Meine Mutter und ich sind vor ihm in ein anderes Bundesland geflüchtet, weil er gewalttätig war. Nun soll ich als einzige Tochter, die von Ihm nur Prügel bezogen hat, seine Beerdigung bezahlen. Muss ich mich darauf einlassen?Freundliche Grüße
Zunächst einmal ist es so, daß das Bestattungsgesetz auch in Deinem Bundesland vorschreibt, wer die Bestattungspflicht hat und somit die Kosten zu tragen hat.
Das wirst in diesem Falle Du sein, als Tochter.
Ich sehe zunächst auch keinen Weg, aus der Bestattungspflicht herauszukommen. Du wirst die Totenfürsorgepflicht übernehmen und die Angelegenheit regeln müssen. Soweit nicht schon geschehen, kannst Du aber frei entscheiden, wie einfach und günstig das abgewickelt wird. In einem solchen Fall bieten sich die oft so gescholtenen Billigbestattungen geradezu an.
Was man tun kann, ist Folgendes:
Man überläßt die Bestattung der öffentlichen Hand, indem man sich nicht kümmert. Dann wird das Ordnungs- oder Gesundheitsamt bzw. die Ortspolizeibehörde die Bestattung von Amts wegen veranlassen und Dir einen Kostenbescheid schicken. Gegen den kannst Du Widerspruch einlegen und dann den Klageweg beschreiten.
Es gibt einige Urteile, in denen so geurteilt wurde, daß bei extremen Verfehlungen des Verstorbenen (Gewalt, Mißbrauch etc.) es den Angehörigen nicht zugemutet werden konnte, die Kosten zu tragen.
Allerdings, und das muß ganz deutlich gesagt werden, überwiegen die Entscheidungen, die genau das Gegenteil besagen. Das bedeutet: In aller Regel MUSS man die Kosten tragen, ob man will oder nicht.
Sofern Du nicht über ausreichende Mittel verfügst, sollte Dein nächster Weg der zu den Sozialbehörden sein, die Zuschüsse und Kostenübernahmen bewilligen können.
So bitter es im Einzelfall auch sein mag, die Gerichte und auch weitestgehend die öffentliche Meinung besagen, daß Verwandtschaft und Familie, die durch das Gesetz in besonderer Weise gefördert, geschützt und unterstützt werden, hier eben Vorrang hat und man es der Allgemeinheit nicht zumuten kann, auch in Extremfällen für die Kosten einer einzelnen Familie gerade zu stehen, wenn diese über die ausreichenden Mittel verfügt. Dabei spielt es normalerweise auch keine Rolle, welche familieninternen Zwistigkeiten oder welches persönliche Verhalten zu einem Zerwürfnis geführt haben.
Ehefrauen haben es da leichter, die können sie von einem solchen Mann scheiden lassen und haben dann mit den Bestattungskosten nichts mehr am Hut. Aber Ehefrauen sind auch (abgesehen von gewissen abgelegenen Tälern und Dörfern) regelmäßig nicht mit ihren Ehemännern verwandt. Kinder und Enkel hingegen, wie auch die Eltern und Großeltern, haben nicht die Möglichkeit, sich von einem Familienmitglied scheiden zu lassen. Die direkte Blutslinie ist gegeben und damit auch die daraus erwachsenden Verpflichtungen.
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Man könnte in so einem Fall auch schauen, ob man den Leichnahm noch einem medizinischen Institut in der Nähe spenden kann.
Das ist eine sehr gute Idee.
Geht das mit dem „Fremdspenden“ überhaupt?
Muss der zu Versterbende das nicht vorher selbst bekunden?
Zitat:
…der zu Versterbende…
Der ist gut, grunz, prust, blubber, Kaffee drinbehalten will. 😉 😉
Sowas hab ich ja onanie gehört. 😉 😉
das geht nicht, das muss jeder selbst entscheiden, ob er das will und entsprechend formulare etc. unterschreiben. und auch dann kostet es meistens noch geld.
Ich kenne einen Fall da ging das. Vater war nur Erzeuger, die Geschichte war noch weitaus schlimmer als die hier vorliegende. Sie haben (mangels Geld, der Herr hatte nur Schulden zu hinterlassen) dann viele Möglichkeiten erörtert und irgendein Institut hat den Verstorbenen genommen. Soweit ich mich erinnere, kostete das dann noch 200€ + die Rennerei und Gebühren wegen der Dokumente.
Bestattungspflicht und Kostentragungspflicht sind meines Wissens zwei verschiedene Dinge. Zahlen muss der Erbe, zumindest eine einfache Bestattung. Wenn also ein Vermögen vorhanden ist, dann wird die Bestattung davon bezahlt. Wenn nichts vorhanden ist, dann zahlt der Bestattungspflichtige.
Man auch einen Anwalt für Erb- und Familienrecht fragen, das kostet zwar ein bisschen, kann aber gerade bei solch einem Fall einen Haufen Geld und Ärger sparen.
Ja, der Einwand ist durchaus berechtigt, trifft aber in den meisten hier angefragten Fällen nicht zu. Wir haben zwar die „Generation der Erben“ und noch nie wurden so große Vermögen vererbt wie zur Zeit, aber die Leute, die sich hier an mich wenden, schildern immer wieder eine eher prekäre finanzielle Situation sowohl auf eigener Seite, wie auch auf Seiten des Verstorbenen. Der Ablauf ist oft so, daß jemand verstirbt und amtlicherseits bestattet wurde, weil keine Angehörigen bekannt oder greifbar sind. Diese werden dann häufig im Nachgang ermittelt und bekommen einen Gebührenbescheid von der Verwaltung. Bis dahin ist aber oft auch schon eine Vermögensfeststellung gemacht worden, sodaß aus dem Vermögen und dem Erlös einer evtl. erfolgten Haushaltsauflösung manchmal sogar Teile der Kosten bereits beglichen werden konnten und die jetzt aufgeforderten Hinterbliebenen nur noch einen Teil zahlen müssen. Richtig ist allerdings, daß nach BGB der Erbe die Bestattung zu zahlen hat. Nun ist es aber so, daß wenn der Verstorbene etwas zu vererben hat, er dieses Vermögen ja jedem vermachen kann (Testierfreiheit), jedoch die Kinder und andere… Weiterlesen »
Die Institute nehmen auch nicht mehr unendlich viele an, weil die schon gut ausgelastet sind. Ein Bekannter und seine Frau haben sich für diesen Weg entschieden und mussten pro Person einige hundert Euro bezahlen, denn auch Institute müssen später die Reste ja irgendwie beisetzen und auch deren Mittel werden immer knapper.
Irgendwann werden wir bei der Soylent Green-Version sein. Wie man aus Speck und Toilettenreiniger Seife herstellt, zeigt ein Youtube-Video und so mancher verhasste Mensch könnte einem dann so „tatsächlich mal den Buckel runterrutschen, so voll am Ar*** vorbei“.