Frag doch den Undertaker

Bestattungspflicht für prügelnden Vater?

Hallo,
ich habe gestern von der Kripo erfahren, dass mein Vater verstorben ist. Seit 1989 habe ich keinen Kontakt mehr zu Ihm. Meine Mutter und ich sind vor ihm in ein anderes Bundesland geflüchtet, weil er gewalttätig war. Nun soll ich als einzige Tochter, die von Ihm nur Prügel bezogen hat, seine Beerdigung bezahlen. Muss ich mich darauf einlassen?

Freundliche Grüße

Zunächst einmal ist es so, daß das Bestattungsgesetz auch in Deinem Bundesland vorschreibt, wer die Bestattungspflicht hat und somit die Kosten zu tragen hat.
Das wirst in diesem Falle Du sein, als Tochter.
Ich sehe zunächst auch keinen Weg, aus der Bestattungspflicht herauszukommen. Du wirst die Totenfürsorgepflicht übernehmen und die Angelegenheit regeln müssen. Soweit nicht schon geschehen, kannst Du aber frei entscheiden, wie einfach und günstig das abgewickelt wird. In einem solchen Fall bieten sich die oft so gescholtenen Billigbestattungen geradezu an.

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Was man tun kann, ist Folgendes:

Man überläßt die Bestattung der öffentlichen Hand, indem man sich nicht kümmert. Dann wird das Ordnungs- oder Gesundheitsamt bzw. die Ortspolizeibehörde die Bestattung von Amts wegen veranlassen und Dir einen Kostenbescheid schicken. Gegen den kannst Du Widerspruch einlegen und dann den Klageweg beschreiten.
Es gibt einige Urteile, in denen so geurteilt wurde, daß bei extremen Verfehlungen des Verstorbenen (Gewalt, Mißbrauch etc.) es den Angehörigen nicht zugemutet werden konnte, die Kosten zu tragen.
Allerdings, und das muß ganz deutlich gesagt werden, überwiegen die Entscheidungen, die genau das Gegenteil besagen. Das bedeutet: In aller Regel MUSS man die Kosten tragen, ob man will oder nicht.

Sofern Du nicht über ausreichende Mittel verfügst, sollte Dein nächster Weg der zu den Sozialbehörden sein, die Zuschüsse und Kostenübernahmen bewilligen können.

So bitter es im Einzelfall auch sein mag, die Gerichte und auch weitestgehend die öffentliche Meinung besagen, daß Verwandtschaft und Familie, die durch das Gesetz in besonderer Weise gefördert, geschützt und unterstützt werden, hier eben Vorrang hat und man es der Allgemeinheit nicht zumuten kann, auch in Extremfällen für die Kosten einer einzelnen Familie gerade zu stehen, wenn diese über die ausreichenden Mittel verfügt. Dabei spielt es normalerweise auch keine Rolle, welche familieninternen Zwistigkeiten oder welches persönliche Verhalten zu einem Zerwürfnis geführt haben.

Ehefrauen haben es da leichter, die können sie von einem solchen Mann scheiden lassen und haben dann mit den Bestattungskosten nichts mehr am Hut. Aber Ehefrauen sind auch (abgesehen von gewissen abgelegenen Tälern und Dörfern) regelmäßig nicht mit ihren Ehemännern verwandt. Kinder und Enkel hingegen, wie auch die Eltern und Großeltern, haben nicht die Möglichkeit, sich von einem Familienmitglied scheiden zu lassen. Die direkte Blutslinie ist gegeben und damit auch die daraus erwachsenden Verpflichtungen.

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