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Bestattungsvorsorge

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Eine sehr sinnvolle Einrichtung sind Bestattungsvorsorgen. Mit einer Bestattungsvorsorge regelt man schon zu Lebzeiten die dereinstige Bestattung. Man erspart seinen Angehörigen viele Grübeleien und -falls gewünscht- auch die hohen Kosten.

Sie glauben ja gar nicht, wie viele Menschen bei mir im Beratungszimmer sitzen und gar nicht wissen, wie der eben Verstorbene bestattet werden wollte. Häufig stehen auch gar nicht die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung. Vor diesen Problemen und Fragen bewahrt einen eine Bestattungsvorsorge.

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Dabei gibt es verschiedene Formen der Bestattungsvorsorge, die ich im Folgenden einmal einzeln aufzählen möchte:

1. Einfache Vorsorge
Bei der einfachen Vorsorge geht man zu einem Bestatter und legt fest, wie und wo man bestattet werden möchte. Da kein aktueller Trauerfall vorliegt, läßt sich dieses Gespräch in freier bis lockerer Atmosphäre führen, Entscheidungen fallen einem leichter und man steht unter keinem Zeitdruck.
Eine finanzielle Regelung trifft man bei einer einfachen Vorsorge nicht, man klärt nur schon einmal das Wie und Wo ab. Man erhält im Anschluss einen Vorsorgeausweis, der im Falle eines Falles darauf hinweist, daß beim Bestatter eine Regelung getroffen wurde.
Allerdings hat die Sache einen Haken: Da keine finanziellen Vorkehrungen getroffen wurden, bestimmt später letztendlich derjenige, der bezahlt, was gemacht wird. Hierbei kann erheblich von den einstigen Wünschen des Verstorbenen abgewichen werden.

2. Bezahlte Vorsorge
Die bezahlte Vorsorge kommt für diejenigen in Frage, die bereits über die erforderlichen Mittel verfügen. Sie zahlen dem Bestatter die komplette Bestattungsrechnung im Voraus und er wird die getroffenen Vereinbarungen als Vertrag Punkt für Punkt abwickeln. Dritte können kaum noch Einwände vorbringen.
Aber aufgepasst: Zahlen Sie den Betrag nur dann an den Bestatter, wenn dieser nachweisen kann, daß das Geld getrennt von seinem übrigen Geschäftsvermögen auf einem Treuhandkonto oder dem Konto einer Genossenschaft etc. verwahrt wird.

3. Sparbuchvorsorge
Hier wird wie unter 1. und 2. alles im Voraus geregelt, lediglich die Bezahlung erfolgt etwas anders. Sie legen den benötigten Betrag auf ein Sparbuch. Dieses lassen Sie bitte von der Bank mit dem Vermerk versehen: Auszahlbar an Bestatter XYZ nur gegen Vorlage einer Sterbeurkunde. Der Bestatter erhält überdies eine Vollmacht die den Vermerk „über den Tod hinaus“ enthält und kann dann erst im wirklich eingetretenen Todesfall an das Geld. Das Sparbuch können/müssen Sie dem Bestatter zur Aufbewahrung übergeben, er kann damit zu Ihren Lebzeiten nichts anfangen. Bei Vertragskündigung oder Wohnortwechsel händigt er das Sparbuch aus und im Zweifelsfall (verschwundener Bestatter) kann man es bei der Bank sperren und neu ausstellen lassen.

4. Versicherungsvorsorge
Das ist die bequemste und günstigste Variante! Sie schließen am besten gleich hier eine Bestattungsvorsorge ab. Dazu brauchen Sie nur auf das Wort Bestattungsvorsorge oben zu klicken.

Eine Bestattungsvorsorgeversicherung ist günstig und steht im Todesfall für die Kosten ein. Am Besten ist es, man schließt so eine Versicherung so bald wie möglich ab, denn je früher man es macht, umso günstiger ist es.

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#bestattungsvorsorge

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