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Bestattungsvorsorge Bezugsrecht

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Wir haben bei einem Bestattungskonzern eine Bestattungsvorsorge. Meine Mutter hat dort einen Vertrag über die Bestattung und eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen. Jetzt ist meine Mutter etwas uneinsichtig wegen der Bestattung, die wir ein wenig anders haben wollen. Können wir a) den Bestattungsvorsorgevertrag ändern und b) das Bezugsrecht der Vorsorge auf meine Frau überschreiben? Der Bestatter verlangt für die Änderung der Vorsorge eine Gebühr von 80 Euro und für die Umschreibung des Bezugsrechts über 100 Euro. Außerdem will er die Unterschrift der Mutter. Darf der das?

Ja.
Es ist ja gerade der Sinn und Zweck einer Bestattungsvorsorge, daß der Vorsorgende sicherstellt, daß die Bestattung dereinst auch einmal genau so durchgeführt wird, wie er es sich vorstellt und nicht so, wie z.B. Kinder oder andere Hinterbliebene meinen, daß es besser wäre. Somit ist es vollkommen richtig, daß der Bestattungsunternehmer die Einwilligung seines Vertragspartners in die gewünschten Änderungen verlangt.

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Daß er für die Änderung auch eine Gebühr verlangt, ist durchaus angemessen. Ihm entsteht dadurch Arbeit und ggfs. entgeht ihm auch ein Gewinn, weil eventuell geplant ist, den Umfang und somit den Preis der Bestattung zu reduzieren. Solche Abstandssummen bei Kündigung, Nichteinhaltung oder Minderung der Vorsorge sind üblich und oft Bestandteil der Vorsorgeverträge.

Bei der Änderung des Bezugsrechtes der Sterbegeldversicherung ist es im Prinzip ebenso. Nur muß man berücksichtigen, daß es sich um zwei Verträge handelt, einmal der Vorsorgevertrag zur Regelung der Bestattung und die zweckgebundene Lebensversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft. Auch hier kann eine Änderung des Bezugsberechtigten nicht einfach von jedermann beantragt werden, sondern das muß dann schon derjenige tun, der den Vertrag geschlossen hat und die Beiträge zahlt. Er kann das natürlich machen, wodurch dann der Bestatter nicht mehr der Bezugsberechtigte wäre. Er ist dann aber, im Fall, daß die erforderlichen Gelder später nicht zur Verfügung stehen, von der Leistung frei. Eine Vorsorge macht auch für einen Bestatter logischerweise nur dann Sinn, wenn sie auch bezahlt wird. Man kann also nicht erwarten, daß er den Vorsorgevertrag aufrecht erhält und erfüllt, während die dafür vorgesehenen Mittel von einem Hinterbliebenen beansprucht und nicht zur Zahlung der Bestattung herangezogen werden können.

Daß die Versicherungsgesellschaft bei Änderung oder Auflösung des Vertrages eine Gebühr verlangt, ist ebenfalls relativ normal. Ob das nun gerade 100 Euro oder mehr sein müssen, weiß ich nicht.

Aber eins ist klar: Die Vorsorge soll die Bestattung regeln und die Sterbegeldversicherung soll sie bezahlen.
Ändert man diese Komponenten ungünstig, geht das Zusammenspiel nicht mehr auf.

Hashtags:

Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

#bestattungsvorsorge #bezugsrecht

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