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Bestattungsvorsorge: Friedhofsgärtner Genossenschaft

Fehler durch Lektorin Alexandra bereinigt.

Hallo Tom! Ich wohne in Reilingen und war jetzt beim Bestatter. Ja, Du bist es, der mich dazu gebracht hat, eine Bestattungsvorsorge abzuschließen. Komischer Gedanke zuerst, aber dann war ich sehr erleichtert und beruhigt. ] Nun möchte der Bestatter aber daß ich die Summe im Voraus bezahle. Das ist an sich kein Problem, da ich über die entsprechenden Mittel verfüge. Ich soll das Geld aber an eine Genossenschaft der Friedhofsgärtner bezahlen. Da ist doch was faul, oder?

Nein, überhaupt nicht!
Gerade die Friedhofsgärtner bekommen ja ungeheure Summen ihrer Kunden in die Hände. Das ist immer dann der Fall, wenn ein Kunde über Jahre im Voraus (s)eine Grabpflege bezahlen möchte.

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Damit das Geld nicht „unter die Räder kommt“ haben auch die Friedhofsgärtner treuhändische Konten, auf denen diese Beträge einbezahlt und verwaltet werden können. Das kann durchaus auch bei einer Genossenschaft sein.

Überhaupt niemals sollte man das Geld direkt an den Bestatter bezahlen, wenn dieser es nur auf sein normales Geschäftskonto einbezahlt. Selbst wenn der Bestatter eine absolut ehrliche Haut ist, das Finanzamt oder irgendein Gläubiger – und die hat man schneller als man ‚Hagebuttentee‘ sagen kann, am Hacken – kann immer mal ein Konto pfänden lassen und dann sind natürlich nicht nur die Geschäftsgelder des Bestatters weg, sondern auch die dort einbehaltenen Gelder der Kunden.

Das Geld für eine Vorsorge gehört in eine Sterbegeldversicherung, auf ein gesperrtes Sparbuch oder eben in treuhänderische dritte Hände.

Fehler durch Lektorin Anya bereinigt.

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#bestattungsvorsorge #friedhofsgärtner #genossenschaft #Lektorin A

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