Als Bestatter hat man immer mal wieder mit der Polizei zu tun. Nicht alle Menschen versterben hochbetagt und friedlich im Bett. Es gibt sehr viele Fälle, in denen die Polizei eine Rolle spielt.
In einem anderen Beitrag im Bestatterweblog widme ich mich der Frage, wie oft so etwas vorkommt.
Um daraus zu zitieren: Es gibt bei weitem nicht so viele Tötungsdelikte, wie der Laie gemeinhin annimmt.
Aber es gibt eine große Zahl von Fällen, in denen die Polizei einfach routinemäßig näher hinschaut. In den meisten Fällen steckt nichts dahinter, aber die Polizei ist eben dabei.
In einem Fall waren wir zu einem Tatort gerufen worden. Der Verstorbene bot keinen schönen Anblick, er hatte sich mit einer Schrotflinte den Kopf demoliert.
Trotzdem wollten die Beamten eine Fremdeinwirkung nicht ausschließen, und so wurde der gesamte Tatort penibel untersucht. Diese kriminaltechnischen Untersuchungen waren noch im Gange, als wir eintrafen.
Infokasten: Wann die Polizei bei einem Todesfall automatisch eingeschaltet wird
Viele denken, die Polizei kommt nur bei Mord oder offensichtlicher Gewalt. Das stimmt so nicht. In der Praxis wird sie immer dann hinzugezogen, wenn ein Tod nicht eindeutig natürlich ist.
Das bedeutet: Sobald ein Arzt Zweifel hat oder die Situation nicht sofort erklärbar ist, muss er den Todesfall als „ungeklärt“ einstufen – und dann ist die Polizei automatisch im Spiel.
Typische Situationen sind zum Beispiel:
- ein Tod im Freien oder an einem ungewöhnlichen Ort
- plötzliche Todesfälle bei jüngeren oder zuvor gesunden Menschen
- Verstorbene, die längere Zeit unentdeckt geblieben sind
- sichtbare Auffälligkeiten oder Verletzungen
Auch bei scheinbar klaren Fällen wie einem Suizid oder einem Tod zu Hause wird häufig genauer hingeschaut. Es geht dabei nicht um Misstrauen, sondern um eine einfache Regel:
Ein nicht natürlicher Tod darf nicht übersehen werden.
Deshalb gilt in Deutschland im Zweifel: lieber einmal zu viel ermitteln als einmal zu wenig.
Für Bestatter bedeutet das: Polizei am Einsatzort ist nichts Ungewöhnliches – selbst dann, wenn sich später herausstellt, dass alles einen ganz natürlichen Hintergrund hatte.
Ein Kriminalbeamter hatte dem Toten einen Plastiksack über den Kopf gezogen. Unsere Aufgabe bestand darin, den Mann in der Kunststoff-Transportwanne zum rechtsmedizinischen Institut zu bringen.
Einer von den Männern in den weißen Papieroveralls fragte in den Raum: „Brauchen wir die Fingerabdrücke von den Leichenmännern?“
Ach ja, das wäre ja keine schlechte Idee, denn so könnte man uns als Täter ausschließen, bzw. unsere Fingerabdrücke von denen anderer Leute unterscheiden.
Aber einer der wohl Ranghöheren rief zurück: „Die tragen doch Gummihandschuhe!“ und nickte uns auffordernd zu.
Also erledigten wir unsere Arbeit, ohne Fingerabdrücke abgeben zu müssen.
Im Fernsehen erfreuen sich ja sogenannte Cold Cases besonderer Beliebtheit. Alte, ungelöste Fälle werden neu aufgerollt und mit den Mitteln moderner Kriminaltechnik gelingt es teilweise auch nach 20 und mehr Jahren, den Täter doch noch zu ermitteln.
Nach dem Schrotflinten-Selbstmord waren gewiss 8 bis 10 Jahre vergangen. Da stand eines Tages ein junger Herr in unserem Bestattungshaus. Er wollte unbedingt den Chef sprechen, und als Frau Büser ihn nicht durchlassen wollte, präsentierte er einen Polizeiausweis.
Der Mann in Jeans und Kapuzenpulli war aber auch an der unter seinem Pulli hervorlugenden Dienstwaffe erkennbar.
Nun habe ich noch nie in meinem Leben etwas Kriminelles gemacht. Ich habe schon Verbotenes gemacht. Ich hatte schon Ärger mit der Polizei. Aber ich bin echt kein böser Mensch. Ich würde mich alles das, was Böse so machen, gar nicht trauen. Aber trotzdem bekomme ich immer einen trockenen Mund und ein schlechtes Gewissen, wenn mir jemand einen Polizei-Dienstausweis unter die Nase hält.
Wie geht es Dir in solchen Situationen?
Aber der Mann war super freundlich und entschuldigte sich mehrfach für sein Ansinnen. Denn er wollte von mir wissen, welche meiner Mitarbeiter am soundsovielten im Jahr Neunzehnhundertirgendwas am Tatort mit der Schrotflinte gewesen waren.
Na, das waren Manni und ich.
Ja, ob wir bereit wären, nun eine DNA-Probe abzugeben, es gäbe da neue Ermittlungsansätze, und mittels neuer Methoden, die es damals noch nicht in dem Maße gegeben habe, wolle man jetzt noch einmal an den Fall herangehen.
Und, um Täterspuren von sogenannten Alltagsspuren unterscheiden zu können, bräuchte man jetzt unsere DNA.
Ich ließ Manni hochkommen. Auch er war ziemlich aufgeregt. Keine Ahnung, was der für Leichen im Keller hat, aber angenehm war ihm der Besuch des Polizisten offensichtlich auch nicht.
Aber natürlich haben wir uns bereiterklärt, dem Kriminalbeamten zu helfen. Aus dem Auto holte er dann ein Köfferchen. Darin waren so eine Art Reagenzgläser mit Wattestäbchen. Damit fuhr er uns links und rechts in den Backentaschen herum. Dann beschriftete er Aufkleber und markierte die Röhrchen. „Das war’s schon, vielen Dank.“
Ich hab dann noch gefragt, ob man erfahren könne, was dabei herauskommt. Aber der Polizist zuckte nur mit den Achseln: „Wenn was rauskommt, steht’s vielleicht irgendwann mal in der Zeitung.“
Manni wollte dann noch wissen, ob die Probe jetzt für immer gespeichert bleibt. Ich hatte den Eindruck, dass der Polizist das gar nicht wusste. Er sagte nur sinngemäß, das würde sowieso automatisch passieren, und es sei ja nur zum Abgleich.
Mir kamen dann später aber noch Bedenken.
Wenn die einmal Deine DNA haben und die Daten abgespeichert sind, warum sollten die das löschen wollen?
Es könnte ja sein, dass auch ehemalig nur unbeteiligte Zeugen irgendwann einmal böse werden.
Und irgendwo müssen die „Treffer in der DNA-Datenbank“ ja herkommen. Da sind doch bestimmt nicht nur ehemalige Straftäter oder so gespeichert.
Infokasten: DNA-Probe als Zeuge – wird sie automatisch gelöscht?
Viele Menschen gehen davon aus, dass eine freiwillig abgegebene DNA-Probe als Zeuge automatisch wieder verschwindet. Das ist nicht ganz so einfach.
Grundsätzlich gilt: Wird eine DNA-Probe als Zeuge freiwillig abgegeben, darf sie nur für den konkreten Zweck verwendet werden – etwa zum Abgleich mit Spuren aus einem bestimmten Verfahren.
Sobald dieser Zweck entfällt (z. B. nach Abschluss der Ermittlungen), müssen die Daten gelöscht werden.
Aber: In der Praxis geschieht diese Löschung nicht immer automatisch und sofort.
- Die Probe selbst wird in der Regel vernichtet
- Das daraus erstellte DNA-Profil (reine Zahlen und Daten in einer Datenbank) kann vorübergehend gespeichert bleiben
- Eine endgültige Löschung erfolgt oft erst nach Prüfung
Wer sichergehen will, sollte aktiv nachfragen oder einen Löschungsantrag bei der Landespolizeibehörde oder beim Bundeskriminalamt stellen.
Wichtig: Eine als Zeuge abgegebene DNA darf nicht ohne Weiteres dauerhaft gespeichert oder für andere Ermittlungen verwendet werden.
Fazit: Auch bei freiwilliger Abgabe gilt: Die Löschung ist vorgesehen – aber es schadet nicht, selbst ein Auge darauf zu haben.
Ich hatte immer vor, irgendwann mal nachzufragen. Aber dann habe ich mir gesagt: Was soll’s? Du machst ja eh nix Kriminelles.
Wie siehst Du das?
Bildquellen:
- dna-probe_800x500: Peter Wilhelm KI
















