Die Familie eines Verstorbenen bestellte bei einem Bestatter eine anonyme Bestattung.
Was jeweils unter anonym verstanden wird, ist von Stadt zu Stadt verschieden. Meist erfährt man weder Ort noch Zeitpunkt der Beisetzung, manchmal kann man doch dabei sein und es gibt hinterher eben nur keine angelegte Grabstätte.
Je nachdem wie neu so eine anonyme Begräbniswiese ist, kann die auch schon mal aussehen wie eine Trampelwiese, so wie jedes neue Reihengrab den Charme einer Postbaustelle hat.
Da hat schon mancher entsetzt geschaut, der sich ein Grab mit Grabstein und Kreuz vorstellte und dann nur vor dem kleinen Loch stand (Grabstein und Kreuz kommen erst nach der Beisetzung).
Um so eine „Trampelwiese“ entspinnt sich derzeit ein Drama, das jetzt sogar die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen hat.
Als nämlich die von weiter her angereisten Geschwister sahen, auf welche Weise ihre vor Ort lebenden Verwandten den Verstorbenen bestatten lassen wollten, monierten sie beim Bestatter.
Der grub dann die nachträglich wieder aus, damit der Verstorbene, wie offenbar inzwischen „umbestellt“, in einem richtigen Urnenreihengrab beigesetzt werden konnte.
Ist das Störung der Totenruhe, fragt sich jetzt die Staatsanwaltschaft und wir haben es wieder einmal mit dem doch recht häufigen Problem zu tun, daß die anreisende Sippe die Bestattung, so wie sie von den engsten Angehörigen und Bestattungspflichtigen bestellt wurde, nicht in dieser Form haben will.
So ein Theater hatten wir auch schon, haben aber vielleicht etwas mehr Fingerspitzengefühl gezeigt, als der Kollege, um den es hier geht.
Mehr Infos zu dem Thema gibt es hier.
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Und woooo steht es, wie du das gelöst hast? 🙂
Naja wenn man aber nachliest wann genau es sich um Störung der Totenruhe bzw. Leichenschändung handelt, sollte das hier eigentlich nicht zutreffen.
Es wurde ja nicht unbefugt entnommen, und auch kein Unfug getrieben.
Allerdings hast du recht, etwas mehr Fingerspitzengefühl wäre wohl angebracht gewesen 🙂
Umbettungen sind doch normal, und kommen überall und jeden Tag vor. Das Einzige, was zu beanstanden ist, war die flapsige Bemerkung gegenüber dem Friedhofswärter. Auf dem normalen Amtsweg wäre das Ergebnis das Gleiche gewesen, hätte nur ein paar Tage/Wochen länger gedauert und wäre mit Gebühren usw. noch teurer geworden.