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Das überfordert mich jetzt doch

Ich bin ja kein ErbrechtsExperte und dennoch befragen mich die Leute immer wieder, wie es jetzt mit dem erben so weitergeht. Nun, so ein ganz kleines bißchen kennt man sich aufgrund seiner beruflichen Erfahrung aus, um wenigstens die grundlegendsten Antworten geben zu können. Aber für alles was darüber hinaus geht, verweise ich die Kunden dann an einen Anwalt oder Notar.

Gestern Nachmittag war ein Ehepaar bei mir und hat einen sehr interessanten Auftrag erteilt und eine sehr seltene Rechtskonstellation geschildert. Die Eltern des jungen Mannes sind in den Vereinigten Staaten mit dem Wohnmobil verunglückt und ums Leben gekommen. Bedauerlich für die Betroffenen, aber ein interessanter Auftrag für uns, da der Rücktransport geregelt werden muss und wir auf diese Weise mit amerikanischen Kollegen zusammenarbeiten werden. (Nebenbei bemerkt: Die Verstorbenen wurden drüben eingeäschert und demnächst sollen nur die Urnen hierher kommen; sehr vernünftig, weil kostengünstig.)

Der Knackpunkt ist aber folgender: Die beiden sind gleichzeitig verstorben. Der Vater hatte in seinem Testament seine Frau und eine Tochter übermäßig bedacht, während die Mutter nur den bei mir erschienenen Sohn bedacht hatte. Abgesehen von den Pflichtteilen stellt sich nun nämlich wohl die Frage, wer jetzt erbt.
Wiegesagt, ich bin kein Anwalt und stehe da etwas ratlos da. Aber nach meinem Verständnis können sich die verstorbenen Eltern nicht gegenseitig beerben, weil die ja gleichzeitig verunfallt sind. Um erben zu können, denke ich mir, müsste man den Erbfall auch erleben.
Demnach könnte es so sein, daß jetzt Tochter und Sohn gleichermaßen erben.

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Nach amerikanischem Recht soll es aber so sein, daß man grundsätzlich, zur Vermeidung solcher Konflikte, annimmt, der Ältere der beiden gleichzeitig verstorbenen sei als erster gestorben.

Das ist auch der Grund, warum die Urnen schon seit mehr als 2 Monaten in den USA stehen und noch nicht überführt wurden. Wenn nämlich amerikanisches Recht zur Anwendung käme, wäre der Vater als Älterer angenommenerweise zuerst verstorben und somit seine Frau und die Tochter Erben des größten Teils des Vermögens und der Sohn könnte nur auf seinen Pflichtteil aus diesem Erbfall hoffen, sowie auf den Teil, der im als Erbe seiner Mutter zusteht.

Es ist klar, daß die Tochter nun alles versucht, daß amerikanisches Recht zur Anwendung kommt, während der Sohn das nicht will.

Aber wie gesagt, ich kann nur mutmaßen und gehe einmal grundsätzlich davon aus, daß sowieso nur deutsches Recht gilt, denn der Erbfall bezieht sich ja auf deutsche Rechtsbezüge. Da ich mich aber nicht genug auskenne, habe ich die beiden erst einmal zu einem Anwalt geschickt, um sich beraten zu lassen.

Mal sehen, wann die Urnen dann überführt werden können. Und gespannt bin ich auch, ob auf den amerikanischen Urkunden eine unterschiedliche Uhrzeit steht.

Ist ja schon interessant. Falls so ein Fall exakt um Mitternacht passiert, wären die beiden Betroffenen ggf. sogar an unterschiedlichen Tagen verstorben.

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Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

#doch #jetzt #mich

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