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Den will ich nicht dabeihaben!

Das passt noch zum letzten Artikel:

Mein Bruder und ich haben uns wegen der Bestattung unseres Vaters zerstritten. Wie kann ich verhindern, daß mein Bruder zur Beerdigung kommt?

Die näheren Umstände sind mir ja nicht bekannt, deshalb zunächst mein menschlicher Rat: Vertragt euch angesichts des Vaters, ehrt ihn und lasst das Kriegsbeil wenigstens für diese paar Tage ruhen. Danach könnt ihr euch doch wieder streiten.

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Ansonsten kommt es immer mal wieder vor, daß Angehörige, aus welchen Gründen auch immer, bestimmte Trauergäste/Verwandte nicht bei der Beerdigung haben wollen. Manche nehmen an, es handele sich hierbei um eine öffentliche Veranstaltung, zu der jeder kommen kann, der will.
Meiner Meinung nach ist es aber so, daß derjenige, der für den Aufwand finanziell geradesteht, auch der Herr des Verfahrens ist und bestimmen kann, wer da eingeladen wird und wer nicht.
Rein moralisch würde ich niemanden ausgrenzen wollen und im Zweifelsfall unliebsame Besucher einfach durch kalte Ignoranz auflaufen lassen.
Selbstverständlich kann man sich der Hilfe der Friedhofsverwaltung bedienen, dort verlangen, daß über Ort und Zeitpunkt der Bestattung keine Auskunft gegeben wird und so versuchen, den Termin geheim zu halten.
Sind allerdings Ausschreitungen, Pöbeleien oder -wie bei manchen Verbrechensopfern oder Prominenten- Fotografen usw. zu erwarten, kann man auch die Polizei hinzuziehen.
Im Zweifelsfall kann man sich auch für eine Trauerfeier in den Räumen des Bestatters entscheiden, der dort das Hausrecht hat und eine Zugangskontrolle durchführen kann.

Schön ist das aber alles nicht. In einem solchen Falle sollten einfach Streitigkeiten ruhen.


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Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 23. April 2008 | Revision: 28. Mai 2012

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16 Jahre zuvor

Die Nummer kenn ich aus meiner Familie. Da hat sich meine Tante drüber aufgeregt das ihr Bruder zur Beerdigung MEINER Oma gekommen ist. Ich hab es aber dann geschafft meine Tante und ihren Mann von ihrem Bruder abzulenken. Eigentlich traurig was in der Familie abläuft. Niemand gönnt dem anderen die Luft zum Atmen. Und wir sitzen dazwischen und müssen uns anhören wie „böse“ der andere war.

BTT: Man kann die Trauerfeier doch auch in einem Restaurant durchführen. Da hat der Wirt das Hausrecht und kann den Zugang auf zuruf verweigern. Wobei ich das alles andere als passend finde.

Steffi
16 Jahre zuvor

Seinen eigenen Vater nicht betrauern dürfen, wäre sehr hart. Egal wie arg man zerstritten ist, solange es kein unüberwindbares Zerwürfnis zwischen Sohn und Vater war, soll man ihn doch an der Beerdigung teilhaben lassen.

Den Streit sollte man solange nur beilegen können. Was wäre das für eine Beerdigung, wenn sich die Brüder vorm Verstorbenen streiten? Schrecklich….

Kiran
16 Jahre zuvor

Restaurant gut und schön, aber ich denke nicht das der gute Wirt es lustig findet wenn du da mit Pfarrer, Musikanlage und einem Verstorbenen im Sarg ankommst. Dann mal schnell vier Tische zusammengeschoben und den Sarg drauf „aufgebart“ und schon kann die Trauerfeier los gehen.

Selbst wenn der Wirt so etwas dulden würde so müsste man wohl das komplette Restaurant mieten weil andere Gäste sich durch einen Sarg mit Inhalt nebst einem lammentieren Pfaffen etwas gestört fühlen könnten.

Etwas Praktisches hätte es jedoch: Sarg zu, und man hat einen klasse Stehtisch für das darauf Folgende Kaffee trinken.

16 Jahre zuvor

@Kiran: Ich weiß ja nicht wie das in deinem Breitengraden abläuft aber bei mir ist das so:

Trauerfeier in der Kirche mit anschließender Beisetzung
Danach ging es dann ins Restaurant.

Bei uns hat der Wirt extra für uns eher aufgemacht!

lisa
16 Jahre zuvor

@gr4y: Ich weiß ja nicht wie lange Dein Kurzzeitgedächtnis ist, aber oben schreibst Du: „Man kann die Trauerfeier doch auch in einem Restaurant durchführen.“ und unten empörst Du dich darüber. dass das jemand als nicht praktikabel darstellt. Aber vielleicht war das auch nur ein böser Zwillingsbruder und hat nichts mit Dir zu tun.

bestatterkollege
16 Jahre zuvor

@ gr4y genau genommen dürfte sich diese methode als gesetzlich undurchführbar erweisen … ich sage nur (in deinem fall geltende) Sächsiche Bestattungsrecht. regelt wo sich verstorbene befinden dürfen und wo nicht

Mac Kaber
16 Jahre zuvor

Wenn das Brüder sind, sind beide bestattungspflichtig. Auch wenn der eine schon mal alles organisiert hat. Der, der das Geld überweist, ist nicht der, der die Bestattung bezahlt. Bezahlt wird vom Erbe. Oder soll der andere Bruder ebenfalls eine Trauerfeier buchen? Wieviel Trauerfeiern pro Leiche sind gestattet? Oder zahlt der eine Bruder alles aus seiner Tasche und teilt dann das Erbe vorschriftsmäßig? Ich glaube kaum. Da wird eher das gesamte gefundene Vermögen restlos in die Grabstätte gesteckt, dass kein Cent übrig bleibt, – nur – damit keiner von der buckligen Bagage was erbt. Guck mal was ich Papa für eine Luxuskultstätte errichtet habe. Du hättest sein Geld ja nur für Deine Schulden genommen Du Versager. Und der arme Bruder schwieg beschämt. Das Erbe wäre seine Rettung aus allem Elend gewesen. Und so sah der Verstorbene von oben nur das prunkvolle Grab, und nicht die selbst gepflückten Blumen des Bruders, denn mehr konnte der sich nicht leisten. Als der arme Bruder Abel aber dann sah, wie sein reicher Bruder seinen Strauß angewidert wegwarf, kam es zum… Weiterlesen »

Verständlicher
16 Jahre zuvor

Ich kenne einen ähnlichen Fall aus zu großer Nähe. Sagen wir mal so – meine Oma wird das Seniorenheim nicht selbst verlassen und ist auch seit Jahren nicht mehr orientiert zu Zeit und Ort. Seitdem mein $Verwandterzweitengrades sich allerdings ein Haus in Ganztollegegend gekauft hat, ist er hinter dem Erbe her wie der Teufel hinter der ungetauften Seele. Dabei sieht man ihn allerhöchstens dreimal im Jahr (drei Wochen nach Neujahr, Ostern und Geburtstag) und die Pflege erst meines Opas und dann meiner Oma hatten meine Eltern an der Backe. Mit der Paranoia einer fortgeschrittenen Alzheimerpatientin waren das sicher am Ende extreme Jahre. Es gab viele bizarre Situationen – und der Versuch, der Oma ein rückdatiertes Testaments zu diktieren und das beim Gericht hinterlegte auszutauschen, war nicht die heftigste Nummer. Bereits jetzt sind Anwälte mit dem Erbstreit befasst, dabei ist die Oma von der Demenz mal abgesehen noch kerngesund. Soweit ich es weiß, werden meine Eltern nicht zu einer Trauerfeier gehen, bei der er auftauchen wird und ich wüßte auch nicht wie ich mich da wirklich… Weiterlesen »

Yvonne
16 Jahre zuvor

Bei uns war es genau anders herum:
Nachdem mein Grossvater gestorben ist, sind sich meine Mutter und meine Grossmutter wieder näher gekommen, nachdem sie fast 8 jahre lang kein einziges Wort miteinander geredet haben.




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