Frag doch den Undertaker

Der Abzocker, das schwarze Schaf

Halo, ich het da eine Frage. Kurz: Bekannte haben ein Bestatter beauftrag wegen toten Vater. Der hat Sarg im Geschäft angeboten für 2.500 Euro. Am abend stellt sich nun heraus des der Sarg net allein ist. In den Preis sind auch Überführung, higyienische Masssnahmen und Abholung so wie Personal enthalten. Das ist mit 2.500 Euro zu teuer findet die Fmilie.

Sie will jetzt vom Auftrag zurück. Der Bestatter ist aber wohl ein Abzocker der schwarzen Schafe Sorte. Er sagt dass er trotzdem die 2.500 berechnet wenn sie ihn den Auftrag entziehen. Leistungen schon erbracht sagt er.
Er könnte doch den Toden rausgeben und den Sarg einfach jemand anders verkaufen das wäre dann billig für die Bekannten von mir.

Was meinst?

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Tja, wie hätte die genannte Familie reagiert, wenn sie später -wie auch immer- erfahren hätte, daß der Bestatter für ‚Euren‘ Toten einen bereits einmal verkauften und benutzten Sarg genommen hätte?

Insgesamt sind 2.500 Euro für einen Sarg ein durchaus hoher Preis, der aber so in manchen Regionen tatsächlich nur für den Sarg verlangt wird. Um das genau bewerten zu können, müsste ich mehr über den Sarg wissen.
Wenn aber in diesem Betrag die genannten Leistungen schon enthalten sind, relativiert sich das ohnehin und der Preis könnte durchaus als angemessen bezeichnet werden.

Allein deshalb würde es sich also nicht lohnen, vom Auftrag zurückzutreten und es ist auch nicht berechtigt, den Kollegen als Abzocker oder schwarzes Schaf zu bezeichnen. Vor allem kann man das deshalb nicht berechtigterweise tun, weil seine Forderung nach Begleichung der Rechnung für bereits erbrachte Leistungen durchaus berechtigt scheint.

Durch den Wechsel des Bestatters im laufenden Bestattungsverfahren entstehen fast immer zusätzliche und nicht unerhebliche Kosten, die den oft durch höhe Preise begründeten Wechsel im Nachhinein nicht mehr rechtfertigen oder aufwiegen. Besser tut man daran, wenn man sich bereits lange vorher mit dem Thema beschäftigt und sich einen Bestatter aussucht. Das kann schon allein durch das Gespräch in der Familie oder im Bekanntenkreis erfolgen, indem man dort nach Erfahrungen fragt.

Särge wiederzuverwenden hat ein gewisses G’schmäckle.
Es ist eine der großen urbanen Legenden, daß Särge grundsätzlich mehrfach verwendet werden. Im Einzelfall, bei kriminellen Bestattern, mag so etwas alle Jubeljahre mal vorkommen, es ist aber aus ganz bestimmten Gründen nicht die Regel. Diese Gründe sind vor allem im eindeutig niedrigen Einkaufspreis der Särge zu suchen, weshalb sich eine solche Aktion nur für jemanden lohnt, dem das Wasser ohnehin bis zum Halse steht.
Interessant könnte ein Sargtausch (teuer gegen billig) auch für ganz große Häuser sein, bei denen dann die Masse das Geschäft ausmachen würde.

Es kommt aber in jedem Bestattungshaus mal vor, daß versehentlich ein Verstorbener in einen falschen Sarg gelegt wird oder daß sich die Angehörigen kurz nach dem Einbetten kurzfristig umentscheiden. Dann kann man selbstverständlich den Toten umbetten und nach dem Austausch des ganzen ‚Innenlebens‘ des Sarges den Sarg auch wieder weiterverwenden.
Hat der Verstorbene aber schon eine Weile in dem Sarg gelegen, kann das Holz Gerüche und ggfs. Flüssigkeiten und Ausscheidungen des Toten angenommen haben und eine Weiterverwendung ist dann ausgeschlossen, wenn nicht sowieso hygienische Bedenken bestehen, die das grundsätzlich unmöglich machen.

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