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Der Erwin II

Erwin Budenmann ist inzwischen unter der Erde und die Ermittlungen der Polizei sind zunächst einmal im Sande verlaufen. So weit wie uns das die CSI-Leute mit ihren coolen Sonnenbrillen und ihren geheimnisvollen blauen Wunderlampen weismachen wollen, ist die Forensik nämlich meist noch nicht bzw. wird nicht in jedem Fall die ganz große Kiste mit kriminalistischen Geheimwaffen ausgepackt.

Aber es hieße unsere Polizei unterschätzen, würde man nicht annehmen, daß auch bei scheinbarer anfänglicher Ergebnislosigkeit die Beamten nicht doch im Hintergrund bohren, forschen und ermitteln.

Einer der seit Ewigkeiten eine Trinkhalle betreibt und bei dem die meisten Kunden anschreiben lassen können, na der wird ja wohl vermutlich auch von einem erschlagen worden sein, der besonders fett in jenem verschwundenen Anschreibebuch in der Kreide stand.
Davon war ich überzeugt und nahm natürlich auch fest an, daß die Polizei in dieser Richtung ermittelt.

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Tat sie auch, aber im Gegensatz zum schiefhalsigen Miami-CSIisten der immer die Sonnebrille auf- und absetzt, müssen die realen Ermittler nicht in 35 Minuten den Täter gefasst haben und können ihre Hauptwaffen: Geduld, Fleiß und einen riesigen Polizeiapparat für sich wirken lassen.

Die Bestattung von „däm Äwwin“ ist recht unspektakulär abgelaufen. Tatsächlich hat sich ein etwas verwegener Haufen aus Freunden und Kunden eingefunden, Geld zusammengelegt und einen Teil der Bestattung bezahlt. Mittellos war Herr Budenmann ja nicht, aber bis der Nachlass eines Alleinstehenden geklärt ist, muß ja jemand einspringen, in diesem Fall die Stadtverwaltung. Die nehmen sich dann Zeit und forschen ganz akribisch nach irgendwelchen möglichen erben und somit auch Kostenträgern.
So mancher war schon überrascht, auf einmal Post von irgendeinem Friedhofsamt zu bekommen, weil ein naher Verwandter, von dem er nie mehr was gehört hatte, gestorben ist und er nun die Kosten fürs Begräbnis übernehmen soll.

Zuständig für solche Ermittlungen ist in manchen Bundesländern die Ortspolizeibehörde und das ist, entgegen aller Annahmen in der Bevölkerung, nicht die normale Polizei. Die ist nämlich aus Landesebene organisiert, während die Ortspolizeibehörde mehr im Verborgenen auf städtischer Ebene wirkt. Sie ist die Polizei, die zum Beispiel das Rauchen in Garagen „polizeilich verbietet“ und bei der Abwicklung von Bestattungen immer wieder ihre Finger im Spiel hat. Bei uns macht das das Ordnungsamt in Verbindung mit dem Friedhofs- und Grünflächenamt.

Erwin Budenmann ist also schon lange unter der Erde, ich habe immer noch ein mulmiges Gefühl wenn einer der Auftraggeber wegen irgendwas vorbeikommt oder anruft, denn einer von denen könnte ja der Mörder sein. Da ergeben sich aber auf einmal ganz neue Gesichtspunkte, die gestern dazu geführt haben, daß jemand eingesperrt wurde.

Und dieses Kapitel muß man eigentlich wie folgt überschreiben:

Wie doof kann einer eigentlich sein?

Völlig überraschend ist die Ordnungsbehörde nämlich darauf gestoßen, daß Erwin Budenmann einen Sohn hatte, einen jener Söhne, die ein Vater nicht unbedingt wiedersehen will, aus welchen Gründen auch immer. Ich weiß nicht warum Budenmann keinen Kontakt zu diesem Sohn hatte, aber es wird geredet, der habe die Eltern bestohlen, sei eigentlich immer nur im Knast gewesen und habe alles dafür getan, daß selbst der gutmütigste Vater von diesem Kind nichts wissen will. Wieder andere erzählen, der Sohn sei aus einer Liebschaft entstanden und Budenmann habe gar nicht gewußt daß es ihn gibt.
Wie dem auch sei, jedenfalls ist dieser Sohn, der nur 30 Kilometer entfernt wohnt, hier bei der Behörde erschienen und hat zähneknirschend die nicht sehr hohen Restkosten übernommen. Er sehe das gar nicht ein, schließlich habe er schon wer weiß wie lange keinen Kontakt mehr gehabt, aber bevor er Probleme kriegt, lässt er „sich lieber vom Büttel häuten“ und zahlt…

Und jetzt kommt’s: Natürlich haben auch die Kriminalbeamten ein zügiges Interesse daran gehabt, mal mit diesem Sohn zu sprechen. Ganz offensichtlich hatte der aber überhaupt keinen Kontakt zu seinem Vater und so verlief die Vernehmung ohne nennenswertes Ergebnis.
Doch dann, und hier kommt das „wie doof kann man eigentlich sein?“ ins Spiel, geht dieser Sohn, der ja niiiiie Kontakt zu seinem Vater hatte, in der Nachbarschaft des Kiosks herum und versucht von den Schuldnern seines Vaters Geld einzutreiben.
Als Beweis für die offenstehenden Beträge legt er jeweils Erwin Budenmanns Schuldenkladde vor….
Ich glaube kaum, daß er an mehr als drei Türen geklingelt hatte, da waren seine Hände schon hinterm Rücken in Eisen gefaßt und das Schuldenbuch in polizeilicher Verwahrung.
Also: Kann man wirklich so doof sein?


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Lesezeit ca.: 6 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 17. Dezember 2008 | Revision: 28. Mai 2012

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biggi_aus_w
15 Jahre zuvor

da hat dann wieder mal kommissar zufall geholfen … 😉

Christina
15 Jahre zuvor

Wie sagte schon Albert Einstein:

Zwei Dinge sind unendlich. Die Dummheit der Menschen und das Universum. Beim Universum bin ich mir aber noch nicht ganz sicher.

Dooley
15 Jahre zuvor

Ja kann man. *kopfschüttel*

Wäre aber gut wenn alle Verbrecher so eine Intelligenzleistung zeigen würden, könnte der Polizei einiges an arbeit abnehmen
*lol*

blindcoder
15 Jahre zuvor

In meinem Beruf habe ich immer wieder mit Leuten zu tun, die sich zumindest verdammt bloed anstellen.
Und immer wenn ich denke, den Gipfel erreicht zu haben, lichtet sich der Nebel und gibt den naechsten Aufstieg preis.

Onkel Tobi
15 Jahre zuvor

In diesem einen Fall bleibt nach der Benutzung des Kopf->Tisch Polsterschaumes wenigstens ein Gefühl der Genugtuung zurück.

15 Jahre zuvor

Und ich wette, der hat sich zwischen Mord, Raub und dem Schuldeneintreiben auch noch für ausgesprochen clever gehalten.

Magicman
15 Jahre zuvor

Wie heisst es so schön:

Gier frisst Hirn.

Trifft nicht nur auf die großen Milliardenverzocker sondern auf so kleine Lichter zu.

blogleserchen2009
15 Jahre zuvor

Hm der hatte wohl den falschen Beruf gewählt 🙂

Aber mal zu der Sache mit den Beerdigungskosten. Wie genau sieht es den aus wenn niemand gefunden werden kann der die Kosten, welche das Amt ausgelegt hat, bezahlt?

Ich habe mal etwas gehört von nur geradlinige Verwandschaft kann hier herangezogen werden, und auch das, sollte jemand gefunden werden, hier das Einkommen usw. geprüft wird. Ist dem so? Gibt es dafür Verjährungsfristen?

Gruß Blogleserchen

Marco
15 Jahre zuvor

Ich deute die letzte Zeile
„Also: Kann man so doof sein?“
als weiteren Cliffhanger.

*wildspekulier*
Ich gehe davon aus, dass der Sohn zwar vielleicht etwas naiv, aber dann doch nicht soooo doof war. Irgendjemand (wohl der Mörder) wird ihm das Heft anonym in den Briefkasten geworfen haben, in der Hoffnung, dass der Sohn tatsächlich damit hausieren geht. Und der tappt dann tatsächlich in die Falle, macht sich – zumindest vorübergehend – verdächtig und lenkt vom tatsächlichen Täter ab.

ein anderer Stefan
15 Jahre zuvor

@9: selbst wenn es so sein sollte, wäre das immer noch ziemlich doof. Aber die einfachste (Ockhams Rasiermesser) Erklärung ist die, dass der Sohn auch der Täter ist – dumm, gierig und gewaltbereit ist eine üble Kombination.

ausdemgesetz
15 Jahre zuvor

@blogleserchen2009

Kommt auf das Bundesland an, z.B. Baden-Wü. (Danke an TOM für Link)
[url]http://www.offenburg.de/dynamic/assets/Bestattungsgesetz_BW.pdf[/url]
[quote=“Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen“]
[b]§ 31[/b]
[b]Bestattungspflichtige[/b]
(1) Für die Bestattung müssen die Angehörigen (§ 21 Abs. 1 Nr. 1) sorgen. Für die
Reihenfolge der Verpflichteten gilt § 21 Abs. 3 entsprechend.

[b]§ 21[/b]
[b]Veranlassung der Leichenschau[/b]
(1) Bei einem Sterbefall sind verpflichtet, die Leichenschau unverzüglich zu veranlassen
1. der Ehegatte, die volljährigen Kinder, die Eltern, die Großeltern, die volljährigen
Geschwister und Enkelkinder des Verstorbenen (Angehörige)

[…]

(3) Eine Verpflichtung, die Leichenschau zu veranlassen, besteht nur, wenn eine in der
Reihenfolge zuvor genannte Person nicht vorhanden oder verhindert ist.
[/quote]

ausdemgesetz
15 Jahre zuvor

Aha, [url=http://de.wikipedia.org/wiki/Bestattungsrecht]Wikipedia[/url] gelesen und gesehen, dass Bestattungspflicht ≠ Kostentragungspflicht der Bestattung. Nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. Bei Risiken oder Unklarheiten kontaktieren sie einen Arzt, Anwalt oder Apotheker. Ich habe geschlossen.

jemand
15 Jahre zuvor

Aus irgendeinem Grund musste ich jetzt an Henning denken ^^

MacKaber
15 Jahre zuvor

Das Büchlein hat er bestimmt beim Ordnen des Nachlasses zufällig gefunden.

ThorstenH
15 Jahre zuvor

Eins verstehe ich aber nicht, wenn er der nächste Verwandte ist und somit die Bestattung tragen musste, ist er dann nicht auch erbberechtigt und hat so die Kladde erhalten?
Oder hab ich da was falsch verstanden?

15 Jahre zuvor

@ThorstenH:

Die Kladde ist im Zusammenhang mit der Tat aus dem Kiosk verschwunden. Somit ist anzunehmen, daß derjenige in dessen Besitz sich dieses Schuldenbuch befindet, auch der Täter ist oder zumindest am Tatort war.

Im Übrigen ist es so, daß Hab und Gut von Personen bei denen keine Angehörigen greifbar sind, vom Fiskus geerbt werden, wenn sie kein Testament hinterlassen haben. Verwertbares wird zu Geld gemacht, der Rest entsorgt.
Wenn dann nachträglich Erben auftauchen, haben Sie Anspruch auf den erzielten Geldbetrag nachdem alle Kosten abgezogen worden sind.
Genaueres wissen Anwälte.

MacKaber
15 Jahre zuvor

Ne, die Kladde war doch zunächst verschwunden, bzw. unauffindbar.

K.
15 Jahre zuvor

Yes you can! 🙂

(Sorry, das lag mir jetzt so auf der Zunge… 😉 )




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