Nachtrag:
Die Rostocker Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das Urteil gegen einen Bestatter wegen gewerbsmäßigen Betruges eingelegt. Das Amtsgericht hatte den Mann in der vorigen Woche zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt – und bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Rechtsmittelfrist endet am Dienstag um 24.00 Uhr. Von der Gegenseite ging bis zum Nachmittag noch kein Antrag ein.
Damit ist das Urteil zunächst nicht rechtskräftig. Der Fall dürfte vermutlich das Landgericht beschäftigen.
Geprellte Frauen: Bestatter verurteilt
Der als Trauerschwindler bekannt gewordene Bestatter aus Rostock habe Nähe zu Frauen hergestellt und sich einfühlsam präsentiert. Die Frauen hätten ihm finanziell geholfen – eine von ihnen mit mehr als 140.000 Euro. Am Ende seien ihnen insgesamt fast 200.000 Euro nicht zurückgezahlt worden.
Der nun Verurteilte hat bereits mehrere Vorstrafen unter anderem wegen Betrugs. Nun verhängte das Gericht eine Strafe von drei Jahren. Für zwei weitere Taten gab es zusätzlich eine Haftstrafe von zehn Monaten. Außerdem ordnete es den Einzug von etwa 195.000 Euro als Wertersatz an.
Der Anwalt des Verurteilten sprach in seinem Schlussplädoyer von einer „Pressekampagne“. Sein langjähriger Mandant sei zwar ein Krimineller. „Da machen wir uns nichts vor.“ Deshalb seien aber nicht automatisch alle Handlungen seines langjährigen Mandanten kriminell. Die verhandelten Betrugsvorwürfe sah er als nicht erwiesen an. Er habe nie den Vorsatz gehabt, die Frauen zu betrügen, hatte sein Mandant gleich zum Prozessauftakt über seinen Anwalt erklären lassen.
Der Anwalt sagte am Dienstag, bei Betrug gehe es um den Vorsatz und nicht darum, ob Rückzahlungen erfolgt seien oder nicht. Die Frauen seien im Klaren über seine schwierige wirtschaftliche Lage gewesen. Er plädierte auf Freispruch für seinen Mandanten.
Das Gericht blieb in seinem Urteil etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Keine Schlagwörter vorhanden
In dem Fall habe ich mich gefragt, wer hier eigentlich schlimmer ist: Der Täter oder sein windiger Anwalt.
Der Anwalt wurde mit den Worten zitiert „Die Frauen haben doch die Leistung erhalten. Mein Mandant hat regelmässig mit ihnen geschlafen“.
Es ist schon kurios, was es für Anwälte gibt.