Die Augsburger Allgemeine schreibt in einem Artikel, den Leser „Alsuna“ gefunden hat, über einen Bestatter, der im Auftrag der Kommune auch den Grabaushub und die Grabanlage übernahm und über Jahre hinweg die Särge nicht tief genug bestattet hat.
Da das erst bei einer weiteren Belegung der Gräber auffällt, liegen die Fälle aber alle schon etliche Jahre zurück und sind meistens schon verjährt. Jetzt bleiben die Friedhofsbetreiber und der mittlerweile für diese Arbeiten zuständige, nachgefolgte Bestatter auf ihren Kosten sitzen.
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sich sich sich nennt nennt nenntsagte am
30. Juli 2010 um 14:07
@Zero (1): Steht doch im verlinkten Artikel: „Damals hatte sich schon in rund einem halben Dutzend Fällen herausgestellt, dass sogenannte Tiefengräber nicht auf die erforderlichen 2,40 Meter ausgehoben worden waren.“
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Wie tief muß ein Grab eigentlich sein?
Mir sind da Werte bekannt, die ziemlich ungewöhnlich scheinen (relativ flach).
@Zero (1): Steht doch im verlinkten Artikel: „Damals hatte sich schon in rund einem halben Dutzend Fällen herausgestellt, dass sogenannte Tiefengräber nicht auf die erforderlichen 2,40 Meter ausgehoben worden waren.“
Wie gesagt, das ist wohl regional und selbst auf dem jeweiligen Friedhof unterschiedlich, mir sind aber Werte von unter einem Meter bekannt.
@3: kommt wahrscheinlich drauf an, in welcher tiefe man auf grundwasser stößt